Wohnung in schlechtem zustand zurückgegeben

Hallo

Eine Wohnung wurde für mehrere Jahre Vermietet.

Der Vermieter (V) hat vor 4 Monaten die Fristgerechte Kündigung von Mieter (M) bekommen.

M hat immer seine Miete pünktlich gezahlt und galt als zuverlässig.

Am Auszugstag jedoch hat M die Wohnung nicht wie von V gefordert persönlich übergeben sondern den Schlüssel in V´s Briefkasten geworfen und war dann weg.

Als V die Wohnung betrat war die Wohnung nicht in gutem Zustand.

Die Böden waren dreckig, eine Durchgangstür leicht beschädigt und im Bad war die Dusche verstopft und schmutzig.

Ausserdem hat M einfach seine alte, kaputte Waschmaschiene in der Wohnung gelassen.

V hat damals dummerweise keine Mietkaution gefordert.

Hat V hier noch irgentwelche Möglichkeiten an Geld von M zu kommen oder kann dieser einfach alles Abstreiten?

Danke

Hallo Kaldo,

wenn es denn nicht erhebliche Schäden und Kosten sind, schreibt man so etwas unter pP ab.
Rein rechtlich könnte man natürlich den Mieter zur Verantwortung ziehen, ist aber in der Regel den Stress nicht wert.

Gruß

Joschi

Hallo,

grundsätzlich ist die Frage ob zur Wohnungsübergabe mietvertraglich Regelungen getroffen worden sind. Davon abgesehen sollte der Vermieter an den Mieter eine Aufforderung zur Schadensbeseitigung mit Fristsetzung schicken sowie zur Entsorgung des Altgerätes auffordern. Dies muss vorzugsweise unverzüglich erfolgen und am besten auch durch Aufnahmen dokumentiert sein.

Dass keine Kaution eingenommen wurde ist ärgerlich, jedoch zu guterletzt dem Vermieter vorzuwerfen. Wenn der Mieter die Schäden nicht beseitigt, so bleibt dem Vermieter leider nur der Weg zum Gericht. Dies bedeutet häufig aber dass neben Rechtsanwalts und Gerichtskosten auch noch ein Gutachter durch den VM bezahlt werden muss und ob der Mieter im Falle einer Verurteilung zur Bezahlung des entstandenen Schadens in der Lage ist, steht auf einem anderen Blatt.