Ausgangssituation: ein Untermietsverhältnis. Der Untermieter darf die möblierte Küche inclusive Waschmaschine des Hauptvermieters mitnutzen. Es gibt jedoch darüber keine genauen schriftlichen Vereinbarungen.
Frage: Wer ist für das Beheben von Schäden an Küchenmöbeln und Waschmaschine verantwortlich? Untermieter,Vermieter,Hauptvermieter?
Muss die Maschine durch eine Neue ersetzt werden bei irreparablem Schaden? Wenn ja, von wem?
Vielen Dank für die Antwort!
…dumm gelaufen. So Sachen immer schriftlich regeln. So weit ich informiert bin, darf bei normaler Nutzung der Hauptmieter für den Schaden aufkommen, dem die Geräte auch gehören. Normaler Weise würde ich den Untermieter im Vorfeld per Vertrag an den Kosten für Verschleiß etc. beteiligen.
Vielleicht könnt ihr Euch aber auch einigen und der Untermieter gibt ein paar Euros dazu???
In meinem Mietvertrag ist z.B. geregelt, dass ich kleine Reparaturen/Anschaffungen bis 300 Euro selbst zahlen muß. Da wäre dann ggf. die Waschmaschine mit drin gewesen…
Ausgangssituation: ein Untermietsverhältnis. Der Untermieter
darf die möblierte Küche inclusive Waschmaschine des
Hauptvermieters mitnutzen. Es gibt jedoch darüber keine
genauen schriftlichen Vereinbarungen.
Frage: Wer ist für das Beheben von Schäden an Küchenmöbeln und
Waschmaschine verantwortlich?
Untermieter,Vermieter,Hauptvermieter?
Muss die Maschine durch eine Neue ersetzt werden bei
irreparablem Schaden? Wenn ja, von wem?
Hallo,
der Hauptmieter ist grundsätzlich gegenüber dem VM haftbar. Schäden hat in der Regel der zu zahlen, der den Schaden verursacht hat. Dort aber, wo der Verursacher nicht fetszustellen ist, muss der Hauptmieter gegenüber dem VM den Kopf hinhalten. Möglicherweise tritt hier auch keine Haftpflichtversicherung ein.
Grüsse Günter