Also person A ist zurzeit 18 jahre alt.
Leidet seit knapp 2 jahren unter Depressionen und ist aus diesem grund Arbeitsufähig.
A wohnt noch mit seiner mutter zusammen, doch diese will nicht mehr mit ihrem sohn zusammen wohnen deshalb hat sie die aktuelle whnung gekündigt, und eine kleinere für sich gefunden.
Nun ist es so dass Person A Am 30.04 die wohnung räumen muss, nur wohin dann ?
Anträge auf eine eigene wohnung wurden abgelehnt, da person A erst morgen am 14.04 von einem amtsArzt untersucht wird.
Die JobAgentur + Amt für wohnen haben dieser person deutlich gemacht dass sie sich beim ordnungsamt als obdachlos melden soll.
Nun ist die frage wo diese persn hin soll am 30.04 ?
Obdachlos shconn mit 18jahren? Das kann es ja wohl nicht sein.
Hoffe auf schnelle antworten
danke im vorraus
Hallo,
sorry, aber ich bezweifele, daß irgendein Amt A geraten hat, sich obdachlos zu melden anstatt sorgfältig zu überprüfen, ob die Mutter nicht weiter unterhaltspflichtig ist - denn ob A’s Mutter will oder nicht: wenn sie weiter unterhaltspflichtig ist wegen der Erwerbsunfähigkeit des Sohnes, muß sie natürlich auch weiterhin Unterhalt leisten - notfalls heißt das auch, den Sohn mit wohnen zu lassen und zu verköstigen.
Gruß
Christian (IANAL)
siehe auch:
http://www.juraforum.de/lexikon/Kindesunterhalt%20-%…
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindesunterhalt_%28Deut…
Hi,
auch weiterhin Unterhalt leisten - notfalls heißt das auch,
den Sohn mit wohnen zu lassen und zu verköstigen.
woraus leitest du das ab? Zum einen steht im UP nicht, dass die Mutter nicht zahlen will. Zum anderen kannst du doch wohl die Mutter nicht zwingen, mit dem volljährigen Sohn zu leben, sofern sie der (allerdings wahrscheinlichen) Unterhaltspflicht nachkommt. IdF wird der Sohnemann sich wahrscheinlich selbst 'ne Wohnung suchen müssen.
Gruss
norsemanna
Hallo.
woraus leitest du das ab?
Aus dem juraforum-Beitrag. Siehe Link in meinem vorigen Post.
Wonach gewertet wird, ob sie nun unterhaltspflichtig ist oder nicht, weiß ich nicht - das sollten sachkundigere Leute beim Amt wissen.
Wenn sie es allerdings ist und nicht mit Sohnemann zusammenwohnen will, muß er sich wohl eine Wohnung suchen, richtig - allerdings muß die Mutter dann auch hier Unterhalt bezahlen. Wieviel? Siehe anderer Link.
Gruß
Christian
Ja, warum sagt dass nicht die Jobagentur? Die mutter hat die ihre wohnung genemigt bkommen, Was soll person A nun tun ?
Die mutter bezieht selbst hartz 4 und kann es sich nicht leisten noch unterhaltskosten zu zahlen.