Wohnung kalt, Fassade rissig - Was tun?

Die Situation ist folgende: Neubezug einer Mietwohnung im höchsten Stock eines Blocks. Die Zimmer haben nur eine Temperatur von ca. 18°. Anfangs wurde die Heizung verdächtigt, doch diese ist mittlerweile heiß und stets auf voller Stufe, die Zimmer bleiben kalt (bei Außentemperaturen zwischen 0° und 15°).

Ein Fenstermonteuer wird wegen kleiner Schlitze beim Fenstereinbau geholt und dieser stellt auf den ersten Blick fest, dass der eigentliche Grund die rissige Fassade ist. Überall an den Fenster dringt von außen kalte Luft ins Gemäuer, teils hängt die Isolierung heraus.

Es stellt sich außerdem heraus, dass die Verwaltung dies gewusst hat, der Monteur kennt das Problem in diesem Block. Verwaltung und Hauswart spielen scheinbar auf Zeit. 

Wenn die Hausverwaltung sich nicht regt, wird die Miete gemindert, klar. Aber das macht die Wohnung auch nicht warm.

Was könnte man weiter tun? 

  • Rechtliche Schritte in Erwägung ziehen?

  • Neue Wohnung suchen?

  • Liegt ein verschwiegener Mangel vor? 

  • Muss Verwaltung neue Wohnung bereitstellen?

  • Muss Verwaltung Umzugskosten tragen?

  • Was tun wenn es draußen kälter wird und die Raumtemperatur noch geringer?

  • Renovierungsarbeiten bestellen und Rechnung an Verwaltung schicken?

Hallo Ingo Richter,

sind Sie Eigentümer oder Mieter, das konnte ich nicht herauslesen.

Wenn Eigentümer, bitte Teilungserklärung lesen in Bezug auf die Fenster kann es sein, dass Sie selber für die Wartung und Reparatur und Austausch zuständig sind!

Sind Sie Mieter, bitte umgehend eine Mangelrüge mit Beschreibung der Mangels und Fristsetzung zu Beseitigung des Mangels ( 4 Wochen) mit einem freundlich verfassten Schreiben an den Vermieter senden, als zusätzlichen Hinweis auf eine eventuelle Mietkürzung.

Wohnzimmer Mindesttemperatur 20 Grad Celsius
Badezimmer Mindesttemperatur 22 Grad Celsius

Wenn Sie sich das nicht selber zutrauen, einen Mieterverein in Ihrer Nähe suchen und dort Mitglied werden, die verfassen dann ein solches Schreiben und nennen auch den Grad der Mietminderung die möglich ist.

Gruß

BHS-Huber

Ich bin Mieter.

Der Mangel, dass die Wohnung kalt ist, wurde dem Vermieter schon vor 4 Wochen mitgeteilt.

Nochmals 4 Wochen zu warten, ist keine Option, vor allem wenn der Vermieter scheinbar von dem grundsätzlichen Problem gewusst hat, aber nichts unternahm.

Was ist, wenn dem Vermieter die Mietkürzung egal ist? Für 18° gelten 20% als angemessen, aber das sind bei uns nicht besonders viel.

Die konkrete Frage: Was kommt nach einer Mietkürzung? Welche Möglichkeiten habe ich dem Vermieter zur Sanierung der Risse zu zwingen?

Guten Abend!

Welche Möglichkeiten habe ich dem Vermieter zur Sanierung der Risse zu zwingen?

Gar keine. Letzten Endes bleibt nur der Auszug.

Gruß
Wolfgang

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sind Sie Eigentümer oder Mieter, das konnte ich nicht
herauslesen.

‚Neubezug einer Mietwohnung‘ klingt nach was?

Meine Güte, versuchst du dich mit Gewalt lächerlich zu machen?

…, wenn Du halt nicht sinnentnehmend lesen kannst.

Du hast es doch schon vor 2 Tagen erkannt.

vnA

Der Mangel, dass die Wohnung kalt ist, wurde dem Vermieter
schon vor 4 Wochen mitgeteilt.

Nochmals 4 Wochen zu warten, ist keine Option, vor allem wenn
der Vermieter scheinbar von dem grundsätzlichen Problem
gewusst hat, aber nichts unternahm.

wer ist „der vermieter“? eine gesellschaft, der das ganze haus gehört? ein mensch, dem genau diese eine wohnung gehört?

falls zweiteres, dann solltest du vielleicht folgendes bedenken: du kannst den freundlichsten und engagiertesten vermieter haben, den man sich wünschen kann. aber: er entscheidet allein mal überhaupt nichts in hinblick auf eine das ganze haus betreffende sanierungsmaßnahme.

dafür gibt es erstens immer noch die stimmenmehrheit der eigentümergemeinschhaft, die nach beschlussfassung zweitens darauf hoffen muss, eine verwaltung bestellt zu haben, die die beschlüsse auch termingerecht umsetzt. je größer das haus, je mehr eigentümer, je teurer die geplante sanierungsmassnahme, je träger die verwaltung… es wird hoffentlich deutlich, dass die einflussnahme auch des wohlmeinendsten einzelvermieters unter solcher bedingungen begrenzt ist.

Die konkrete Frage: Was kommt nach einer Mietkürzung?

neben einer immer noch kalten wohnung der vorhersehbare zusätzliche ärger mit dem vermieter. ganz unabhängig davon, ob die kürzung berechtigt ist oder nicht.

Welche Möglichkeiten habe ich dem Vermieter zur Sanierung der Risse
zu zwingen?

gar keine. aber bis zu dieser erkenntnis kann man immerhin noch viel geld und zeit für juristische auseinandersetzungen verheizen.

die problemlösung wurde schon genannt und heißt auszug. auf einen versuch, den vermieter an dabei entstehenden kosten zu beteiligen, käme es an. allerdings nur im rahmen des eigenen verhandlungsgeschicks. sobald ein anwalt ins spiel kommt, heißt es wieder, zeit, geld und nerven zu investieren in ein spiel, dessen ausgang ungewiss ist.

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