Wohnung kann nicht anerkannt werden

Guten Morgen
Ich bin Soldat und möchte meinen Wohnraum anerkennen lassen, doch habe heute eine Ablehung nach §10 (3) BUKG erhalten.

Ich wohne in einer WG und in meinem Mietvertrag steht folgendes:
…vermietet: II Obergeschoss rechts, Whg 11, Zimmer E, Zimmerfläche ca. 15,5 qm zzgl. ca 5 qm Duschbad, sowie ca. 12 qm anteilige Gemeinschaftsfläche (Flur, Küche und Gemeinschaftsraum, 1 Gemeinschaftskeller).

Jeder WG Bewohner hat seinen eigenen Mietvertrag der bei meinen Mitbewohnern gleich aussieht.

Nun habe ich zwei Fragen:
Ist die Ablehnung so korrekt ?
Wie muss der Mietvertrag geändert werden, damit der Wohnraum anerkannt werden kann ?

FAQ:1129 beachten - richtiges Brett Rechtsfragen
zusätzlich bitte in Zukunft in Rechtsbrettern nicht mehr in der Ich-Form schreiben.

Ergänzend noch ein Tipp: wenn man §§ zitiert, sollte man auch den jeweiligen Text erst einmal lesen.

Gruß Merger

Guten Morgen

§§ wurde gelesen, doch wurden ja zwei Fragen gestellt, wie man den Vertrag ändern könnte. Man möchte vermeiden, dass alle drei Mietverträge neu aufgesetzt werden müssen sondern nur der eine.

Eigentlich müsste doch folgender Absatz auf das Problem zutreffen oder nicht ?
Für die Erfüllung des Wohnungsbegriffs kommt es nicht darauf an, ob die oder der Berechtigte das ausschließliche (alleinige) Verfügungsrecht über die Wohnung hat oder sie mit anderen Personen gemeinsam gemietet hat, z.B. im Rahmen einer Wohngemeinschaft.

Das mit der Ich-Form nehme ich zur Kenntniss :wink: