Hallo, der Mietvertrag lautet auf den 01.05.2010 jetzt wird die Wohnung aber erst 14 Tage später fertig. da der Termin aber nicht eingehalten werden kann muss jetzt auf Grund von beruflicher abwesenheit ein Umzugsunternehmen beauftragt werden. Muss der Vermieter die Kosten übernehmen ???
Der Vermieter muss nur dann einen „Schaden“ ersetzen, wenn ein solcher überhaupt entstanden ist. Ob der Einzug fristgerecht oder nicht fristgerecht erfolgen kann, in beiden Fällen muss der Mieter mit den damit verbundenen Kosten umziehen. Zudem obliegt dem Mieter eine Schadensminderungspflicht. Möglicherweise ist es kostengünstiger, die Möbel zwischenzulagern oder aber den Umzug nach der Rückkehr aus dem Ausland durchzuführen.
Ich glaube schon, dass mir ein Schaden entsteht,
denn es ist ja wohl ein Unterschied ob ich für 200 € einen Mietwagen nehme und mir meine Kumpels helfen.
Oder ob ich ein Umzugunternehmen nehmen muss da ich ab 03.Mai für 6 Monate mit meinen Kumpels auf See bin und meine Freundin alleine zu Hause ist. Des Weiteren haben wir uns in Hamburg die Wohnung genommen da unser Arbeitsplatz ab Mai dort ist. Ich bin der Meinung wenn ich einen unterschriebenen Vertrag zum 1.Mai habe und der Vermieter mir die Wohnung nicht übergeben kann, weil sie nicht fertiggebaut ist, muss er schon für den entstehenden Mehraufwand aufkommen.
Ob Mieter 1 mit Kumpels umzieht oder ob seine Freundin das Ganze in die Hand nimmt und die Kumpels mithelfen, ist Jacke wie Hose.
Selbst wenn man dem Vermieter die Kosten des Umzugs in Rechnung stellen würde, müsste man die ersparten Aufwendungen (Umzugswagen 200 Euro und Taschengeld für die Hilfskräfte) in Abzug bringen.
Ob sich dann ein Rechtsstreit mit dem neuen Vermieter wegen vielleicht 300 Euro „lohnt“, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht kann man dem Vermieter vorschlagen, dass man wegen der höheren Kosten auf Grund des verspäteten Einzugstermins für den Restmonat keine Miete zahlt oder etwas Ähnliches.