Wohnung kaufen ohne eigenen Weg Notwegerecht

Hallo

Folgende Situation, Familie A will eine Doppelhaushälfte kaufen und diese liegt in zweiter Reihe auf einem anderen Grundstük und ist daher nur durch einen Einfahrt durch ein fremdes Grundstück erreichbar. Diese Wegntzung ist nicht im Grundbuch eingetragen und wird es auch nicht da der Besitzer des Vorder Grundstücks es nicht will.

  1. Im Falle eines Streites, sprich der Besitzer des Weges den Familie durchlaufen muss um zu ihrer Doppelhaushälfte zu kommen, will das nicht mehr und verbietet es, könnte sich ja Familie A auf das Notwegerecht berufen? Das Grund stück ist durch keinen öffentlichen Weg erreichbar da es komplett umschlossen von Grundstücken ist.
  2. Wenn sich Familie A auf das Notwegerecht beruft muss man das einklagen oder erhält man das automatisch.
  3. Wie groß ist dieser Notweg. Also z.B. 1m?
    4.Ist das Grundstück und Haus von Familie A durch den fehlenden Eintrag ins Grundbuch wegen der Benutzung des Weges, weniger Wert?
  4. Ist so ein Grundstück vermittelbar wenn es die ganze Zeit keine Probleme wegen des Weges gab?

Herr Hauschulz ist zur Zeit auf Geschäftsreise und kann keine Fragen beantworten

Hallo

…ich habe Informationen zu deinem Problem unter http://www.immobilien-und-bauen.de/immobilien-recht… gefunden; musst mal dort schauen, ob eine Antwort für dich dabei ist.

Gruß Wolle

da ist meine letzte Vorlesung in buergerlichem Recht leider zu lange her, die Frage kann ich nicht beantworten-vielleicht aber die Rechtsberatungsstelle des naechsten Amtsgericht, der Sachbearbeiter im Grundbuchamt oder ein Mitarbeiter der Immobilienabteilung der Hausbank.

Hallo

Folgende Situation, Familie A will eine Doppelhaushälfte
kaufen und diese liegt in zweiter Reihe auf einem anderen
Grundstük und ist daher nur durch einen Einfahrt durch ein
fremdes Grundstück erreichbar. Diese Wegntzung ist nicht im
Grundbuch eingetragen und wird es auch nicht da der Besitzer
des Vorder Grundstücks es nicht will.

  1. Im Falle eines Streites, sprich der Besitzer des Weges den
    Familie durchlaufen muss um zu ihrer Doppelhaushälfte zu
    kommen, will das nicht mehr und verbietet es, könnte sich ja
    Familie A auf das Notwegerecht berufen? Das Grund stück ist
    durch keinen öffentlichen Weg erreichbar da es komplett
    umschlossen von Grundstücken ist.
  2. Wenn sich Familie A auf das Notwegerecht beruft muss man
    das einklagen oder erhält man das automatisch.
  3. Wie groß ist dieser Notweg. Also z.B. 1m?
    4.Ist das Grundstück und Haus von Familie A durch den
    fehlenden Eintrag ins Grundbuch wegen der Benutzung des Weges,
    weniger Wert?
  4. Ist so ein Grundstück vermittelbar wenn es die ganze Zeit
    keine Probleme wegen des Weges gab?

Hallo,

das hört sich sehr kompliziert an, ist mit vielen Risiken behaftet, bei denen man nicht weiß, wie sich das ganze auch von menschlicher Seite aus entwickelt und zu massiven Einschränkungen, bzw. Kosten bei der Klärung der Rechte entwickeln kann.
Mein Tipp:
Hände weg.

Gruß Papl.