Hallo
Folgende Situation, Familie A will eine Doppelhaushälfte kaufen und diese liegt in zweiter Reihe auf einem anderen Grundstük und ist daher nur durch einen Einfahrt durch ein fremdes Grundstück erreichbar. Diese Wegntzung ist nicht im Grundbuch eingetragen und wird es auch nicht da der Besitzer des Vorder Grundstücks es nicht will.
- Im Falle eines Streites, sprich der Besitzer des Weges den Familie durchlaufen muss um zu ihrer Doppelhaushälfte zu kommen, will das nicht mehr und verbietet es, könnte sich ja Familie A auf das Notwegerecht berufen? Das Grund stück ist durch keinen öffentlichen Weg erreichbar da es komplett umschlossen von Grundstücken ist.
- Wenn sich Familie A auf das Notwegerecht beruft muss man das einklagen oder erhält man das automatisch.
- Wie groß ist dieser Notweg. Also z.B. 1m?
4.Ist das Grundstück und Haus von Familie A durch den fehlenden Eintrag ins Grundbuch wegen der Benutzung des Weges, weniger Wert? - Ist so ein Grundstück vermittelbar wenn es die ganze Zeit keine Probleme wegen des Weges gab?