Ein Immobilem Makler verkaufe eine kleine Stadt Wohnung in ***** ohne Kaufvertrag unter der Hand.
Die Wohnung müsste bar bezahlt werden!
Wíe sieht es dann mit der Gewährleistung aus?
Ist das dann ein Privatkauf?
Was ist mit dem Grundbucheintrag?
Was ist mit der Grungerwerbssteuer?
Ist dies rechtlich zulässig?
Macht man sich hier Strafbar wegen Steuerhinterziehung?
Gruß
Robert
Ein Immobilem Makler verkaufe eine kleine Stadt Wohnung in
***** ohne Kaufvertrag unter der Hand.
Hi,
das ist gar nicht möglich. Bei Immobiliengeschäften ist ein notarieller Kaufvertrag Pflicht.
Wenn ein Makler die Wohnung ohne Kaufvertrag verkaufen möchte, handelt es sich um einen Betrüger.
Die Wohnung müsste bar bezahlt werden!
Finger weg, das ist Betrug.
Wíe sieht es dann mit der Gewährleistung aus?
Ist das dann ein Privatkauf?
Was ist mit dem Grundbucheintrag?
Was ist mit der Grungerwerbssteuer?
Ist dies rechtlich zulässig?
Macht man sich hier Strafbar wegen Steuerhinterziehung?
Das ist alles wurscht, ohne not. Kaufvertrag kann kein Grundbucheintrag erfolgen, somit wird man auch nicht Eigentümer der Immobilie.
Hier handelt es sich eindeutig um einen Betrugsversuch, also Finger weg! Sonst ist man einen Haufen Geld für nichts los.
Gruß
Tina
Der Makler könnte sowieso nur verkaufen, wenn er Eigentümer der Immobilie wäre.
Hallo,
Der Makler könnte sowieso nur verkaufen, wenn er Eigentümer der Immobilie wäre.
…oder zum Verkauf bevollmächtigt wäre.
Ich würde bei einemm Immobilienverkauf kein Geld fließen lassen, bevor nicht ein Auflassungsvermerk im Grundbuch eingetragen wäre. Und das geht eigentlich nur über den Notar. Gegenteilige Vorschläge riechen nach Betrug.
Ein seriöser Makler wird solche Vorschläge keinesfalls machen.
Gruss
Iru
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Zum Nachtrag der Markler meinte das der damalige Käufer keinen Kaufvertrag hatte und somit keine Steuer gezahlt hätte. Und wenn er jetzt verkauft dann müsste er die Steuer nachzahlen.
Gruß Robert
Morgen,
der jetziger Verkäufer hat die Wohnung ohne Kaufvertrag gekauft, das bedeutet ihn gehört rechtlich die Wohnung garnicht die er Verkauft, darum kann er sie auch garnicht verkaufen. Betrug, bring ihn zur Anzeige.
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Zum Nachtrag der Markler meinte das der damalige Käufer keinen
Kaufvertrag hatte und somit keine Steuer gezahlt hätte. Und
wenn er jetzt verkauft dann müsste er die Steuer nachzahlen.
Das ist nicht möglich. Für Immobilienkäufe ist nicht nur die Schriftform vorgeschrieben, der Kaufvertrag muß zudem notariel beurkundet werden:
http://www.dr-esch.de/notar_berlin_immobilienkauf.asp
Der Notar schickt eine Abschrift des Kaufvertrages automatisch an das Finanzamt.
Gruß
Tina
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Hallo,
die Wohnung wäre aber schon in Deutschland?
In anderen Ländern gibt es nämlich durchaus andere Bräuche und vielfach nicht mal etwas, was mit dem deutschen Grundbuch vergleichbar ist. Da ist es gar nicht so einfach herauszufinden, wer der Eigentümer ist.
Cu Rene
Das stimmt schon wegen § 311 a Abs. 1 BGB nicht. Darüber hinaus gibt es ja auch so etwas wie Stellvertretung und Genehmigung.
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Danke, daran hatte ich gar nicht mehr gedacht.
Gruß
Tina