Wohnung kaufen trotz falschem Grundbucheintrag?

Hi,

ich möchte mir eine Dachgeschosswohnung in einem Haus mit 10 Parteien kaufen, nun hat mich aber der Makler gerade informiert, dass die Wohnung im Grundbuch noch als Dachboden eingetragen ist. Die Wohnung sei aber genehmigt.

Frage: Könnte mir daraus später ein Nachteil entstehen, wenn plötzlich einer der Miteigentümer querschiesst und seine Unterschrift verweigert? Sprich, soll ich lieber die Finger davon lassen?

Thans for Help,
Dirk

Der Verkäufer muß die Gemeinschft veranlassen, einen entsprechenden Beschluß zur Änderung der Abgeschlossenheitsbescheinigung udn Neuberechnung der 1000-tel Miteigentumsanteile sowie des Eintrages der Änderung in die Teilungnserklärung in notarieller Form zu veranlasen. Der Notar beantragt dann beim Grundbuchamt die beschlossene Umwidmung des Dachbodens in Wohnungseigentum; anschließend können Sie dann diese neu gebildete Wohnung, als solche im Grundbuch erkennbar, beruhigt kaufen.

Hallo, also ich würde mich evtl. beim Grundbuchamt erkundigen, dann noch mit der Verwaltung sprechen. Auf ein Wort, dass etwas genehmigt ist, würde ich mich nicht verlassen. Schon gar nicht, wenn der Makler es sagt. Gibt es was Schriftliches? Sei also vorsichtig. Ich weiß nicht, was passieren kann, wenn etwas nicht genehmigt ist. Viel Glück. Gruß Uli

Besten Dank für Ihre Antwort, ich hab mir mittlerweile die Baugenehmigung und die Teilungserklärung besorgt.
In der Teilungserklärung ist der Dachboden bereits als Sondereigentum mit entsprechender 1000-tel Einteilung ausgewiesen und dem Eigentümer wurde ausdrücklich das Recht zum Ausbau eingeräumt.

Hallo,

besten Dank für Deine Antwort. Stimmt, Makler können viel Erzählen. Die Baugenehmigung für den Dachboden hat er mir jetzt zugeschickt.

Ich werde dann wirklich mal beim Amt anrufen.

Grüße,
Dirk

Hallo,

also Eintragungen im Grundbuch sollten in jedem Fall aktuell sein. Natürlich können schon genehmigte Eintragungen , auch noch nachgetragen werden, aber wenn noch die Eigentümergemeinschaft nachgenehmigen muss, ist etwas foul. Hier besteht ein großes Risiko, wenn einer die Mehrheit der Eigentümer nicht unterschreibt. Ich würde, bei diesem Stand der Fakten die Finger davon lassen.
MfG
real-adviser

Hallo,

auf die Info des Maklers würde ich ohne Genehmigungsnachweis nichts geben. Denn ohne Genehmigung darf der Dachboden nicht in eine Wohnung umgewandelt werden. D.H. in der Teilungserklärung muss der Dachboden bereits als separate Wohnung ausgewiesen sein, damit hier auch eine Wohnung auch rechtlich gekauft wird. Tipp: Mit Bauamt bei der Gemeinde abklären und ansonsten Notar um (ggf. kostenpflichtiges) Beratungsgespräch bitten.