Hallo José,
Hmmm, die Sache ist wohl komplizierter. Er will die Wohnung
verkaufen, da er das Haus, in dem er selbst zur Miete wohnt,
kaufen will. Dazu braucht er das Geld - nun kriegt er aber
wegen des vermieteten Zustands keine Angebote. Die Bank, die
ihm bei der Finanzierung seines Hauskaufs zur Seite steht, hat
ihm wohl signalisiert, daß die Wohnung im unvermieteten
Zustand einen bestimmten Geldwert hätte.
Wenn die Geschichte schon jetzt so läuft, dass er nicht einmal einen Interessenten hat, wird er wohl auch nicht allzu viel Glück haben, wenn das Haus leer ist.
Kann man in so einer Situation überhaupt von Eigenbedarf
reden?
Nein, grundsätzlich ist das Vorhaben, ein Haus verkaufen zu wollen, kein Eigenbedarf. Wer wegen Eigenbedarf kündigt und es stellt sich heraus, dass das Haus verkauft wird, wird als Vermieter wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf schadenersatzpflichtig. Dies kann bedeuten, dass alle Umzugskosten, alle Umzugsnebenkosten und sogar wenn die neue Miete über der bisherigen Miete liegt (vergleichbare Wohnung vorausgesetzt) könnte der Vermieter bis zu 24 Monaten, in Einzelfällen wurden auch schon 36 Monate zugestanden, zur Zahlung der Differenz heran gezogen werden.
Vorschlag: Da es ein Mehrfamilienhaus ist und der Vermieter im Moment keinen Kündigungsgrund hat, auch rechtlich derzeit ohne Interessenten und somit ohne konkrete Angebote keine Chance bei einer Kündigung hat, stellst sich die Frage, ob ihr nicht mit dem Eigentümer verhandelt und dann freiwillig auszieht.
z… kann man verhandeln, dass bei Auszug geschuldete Schönheitsreparaturen nicht zu leisten sind, dass der Vermieter bei Auszug bis … € xxxx, bei Auszug bis … €… sowieso usw. zahlt. Hier kann man eine Obergrenze nehmen und diese sodann monatlich reduzieren. Nehmt mehrere Mieten und reduziert jeweils um eine Monatsmiete. Und man kann natürlich auch vereinbaren, dass der Vermieter bei einem vorzeitigen Auszug die Umzugskosten in voller Höhe, einen Anteil usw. trägt.
Aus der Praxis ist jedoch grundsätzlich zu empfehlen, dass die finanziellen Zusagen durch Bankbürgschaft des Vermieters und deren Hinterlegung bei einem Anwalt gesichert werden. Oft ist es auch so, dass jemand verkaufen muss, Zusagen erteilt, die er dann nicht halten kann. Und …keine Vereinbarung ohne dass sie in Schriftform gefasst wird.
Gruss Günter