Wohnung kaufen zu zweit /unverhairatet/?

Guten Tag,
die Situation ist folgendes:

ich und mein Freund wollen eine Wohnung kaufen.

Den Kredit wird von einem Verwandeten einemeines Freundes genommen. Die Person, die das Geld leihen wird, will aus Sicherheitsgründen, dass nur mein Freund im Grundbuch eingetragen wird, d.h. nur er der Besitzer der Wohnung ist… Nur den Kredit wollen die zusammen abbezahlen, so dass ich in 10Jahren (wenn der Kredit abbezahlt ist) auch 50%Anteil habe.

Was können wir hier machen/ Rechtlich und vertraglich gesehen? Wie können wir „vereinbaren“ , dass ich monatlich so und so viel zahle, und dann Anspruch auf die Hälfte von der Wohnung habe, oder wenn wir uns trennen sollen, das Geld, dass ich bezahlt habe, zurückbekomme?

Vielen Dank im Voraus!
Eure Spiralka

Hallo spiralka,

der wirkliche Sinn erschließt sich mir nicht, vertraglich lässt sich bestimmt auf anderem Wege die gewünschte Absicherung der Vertragspartner erreichen, ohne dass der Weg über das Grundbuch gegangen werden muß.
Zu beachten ist hier nämlich auch der Kostenfaktor Grunderwerbssteuer, die eventuell in Teilen doppelt anfällt. Sollte aber nun zwingend dieser Weg beschritten werden, so würde das Ganze wohl in Richtung Mietkauf hinauslaufen.
Aber nicht zuletzt wegen der hohen Summen sollte hier anwaltlicher Rat (Fachanwalt Vertragsrecht) eingeholt werden. Eventuell sollte auch eine steuerrechtlich Prüfung von einem Steuerberater vorgenommen werden.

Gruß

Joschi

Den Kredit wird von einem Verwandeten einemeines Freundes
genommen. Die Person, die das Geld leihen wird, will aus
Sicherheitsgründen, dass nur mein Freund im Grundbuch eingetragen wird,

Das ist ein Vorwand. Es gibt keinen Grund, Dich aus dem Grundbuch zu lassen, wenn Du den Kredit mit abträgst.

Danke!

Bezieht sich die Grunderwerbsteuer auf ne Immobilien? Das heisst wenn eine Wohnung(z.B. 100.000eur) zu 50% gekauft wird (50.000), soll jede Partei 3,5% von 50.000eur zahlen?

hallo,

„vorwand“ seh ich nicht zwingend. wir haben das auch so gemacht, aus ganz bestimmten gründen, denn wenn beide im gb eingetragen gewesen wären, hätte es unter bestimmten konstellationen probleme gegeben.
aber die fragen, die up aufwirft, sind regelbar. allerdings bedarf es dazu einer fachlichen beratung (notar und/oder anwalt); der ganz zum spezialisten ist bei immo-geschichten IMMER angesagt!

saludos, borito

Hallo,

„vorwand“ seh ich nicht zwingend. wir haben das auch so

es mag gute Gründe dafür geben, nur einen Käufer ins Grundbuch zu nehmen. Als Begründung aber „zur Sicherheit“ anzugeben halte ich für ausgesprochen merkwürdig.

Gruß

Nordlicht

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hi nordlicht!

jau, unter diesem blickwinkel betrachtet, hast´ dann scho recht. ist auf alle fälle „stinkig“ genug, daß man ein äußerst wachsames auge darauf haben sollte.

saludos, borito

Ja, jeder Erwerber muss anteilig die Grunderwerbssteuer zahlen (d.h. 50% Eigentum erworben = 50% Grunderwerbssteuer).

Nachteil ist halt, wenn man sich trennt muss der Ex-Partner der das Gesamtobjekt übernimmt, bei einer Übertragung des Eigentumsanteiles auf sich wieder die Grunderwerbssteuer zahlen.

Ansonsten erschließt sich mir, wie auch jedem anderen die vorgeshlagene Konstellation nicht!

> Die Person, die das Geld leihen wird,

Also, der Verwandte soll das Darlehen aus Eigenem Kapital an Euch vergeben?
Oder will der Verwandte sich das Geld zusammen mit Deinem Freund von der Bank leihen?

> Nur den Kredit wollen die zusammen abbezahlen…

die? (Dein Freund und der Verwandte?) Oder meinst Du „wir“?
(Du und Dein Freund zahlt jeweils die Hälfte?)

> In 10 Jahren abbezahlt?

Von welcher Kreditsumme wird denn hier gesprochen?

Viele Grüße

Liebe Spiralka,

bitte investiere das Geld und lass Dich, am besten erst mal ohne Deinen Freund rechtlich beraten.

Es gibt unzählige Fälle, in denen Menschen in der gleichen Situation am Ende dumm dastanden, das kann Dein Freund ja nicht wollen - sonst ist er kein Freund. Mit dieser Gewissheit solltest Du auch selbstbewusst an die Sache rangehen.

Sicherheit ist sicherlich kein Argument dafür, dass Du nicht ins Grundbuch sollst.

Falls Du nicht ins Grundbuch kommst, gehst im Falle einer Trennung wahrschleinlich leer aus. Bist Du im Grundbuch, so hast Du auch Sicherheit, sollte Dein jetziger Freund zur Zeit der Trennung nicht über die Mittel verfügen, Dir Dein Geld zurückzuzahlen.

Regle mindestns, dass Du das Geld inkl. Zinsen zurückbekommst.

Hallo,

„vorwand“ seh ich nicht zwingend. wir haben das auch so

es mag gute Gründe dafür geben, nur einen Käufer ins Grundbuch
zu nehmen.

welche denn?
ganz grob?

danke