Wohnung - Keine Kündigungsfrist genannt

Wie immer lese ich den Mietvertrag erst vollständig, wenn ich ausziehe.

Nun habe ich die Passage mit der Kündigungsfrist gesucht und komischerweise nur „nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist - Beendigung möglich etc“ gefunden. Nichts weiter.

Ist das eine übliche Formulierung? Ich kann mir darunter keinen Zeitraum vorstellen, oder sind drei Monaten im allgemeinen Mietsrechtverständnis so üblich, dass man das gar nicht ausschreiben muss?

Bin etwas verwirrt!

Hier hilft ein Blick ins BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html