Hallo
es geht um einen Umzug in eine neue Wohnung. Diese ist von den Quadratmetern sehr viel kleiner und von der Kaltmiete billiger als die jetzige. Diese Person ist Hartz 4 Empfängerin. Grund für den Auszug wurde angegeben: Schimmelbefall, Psychische Krankheit ( Borderline ) das sie zu gross ist. Nun meine Frage. Kann das Amt hier obwohl die Wohnung kleiner und billiger ist trotzdem dem Umzug nicht zustimmen? Sie würden sich ja ins eigene Fleisch schneiden oder? Und wenn das der Fall wäre,das eine ablehnung kommt, würde dann wenigstens die Kaution übernommen werden?
Zunächst muss ein Antrag auf Zustimmung für ein konkretes Wohnungsangebot gestellt und begründet werden, warum ein Umzug überhaupt notwendig sein soll. Dann muss nachgewiesen werden, dass Schimmelbefall tatsächlich existiert (Bauamt, Gesundheitsamt, Gutachter, Vermieter etc.), das die Wohnung nur allein dadurch unbewohnbar ist (Behörden wie vorgenannt), was bisher der Vermieter getan hat und zum Schluss der medizinische Aspekt (Attest vom behandelnden Arzt, Amtsarzt etc.), denn Schimmelbefall kommt ja nicht von heut auf morgen.
Es gibt nur ein Ja oder Nein, kein Jein. Wenn Ja, wird in der Regel auch über die Mietkaution entschieden, ein Nein heißt zwar Nein, aber eine Behörde kann einem nicht verbieten, umzuziehen. Im Falle eines nicht vorher (!) zugestimmten Umzug wird die Behörde nur die alte, bzw. für 1 Person angemessene Warmmiete zahlen, aber weder Mieterhöhung noch Betriebskostennachzahlungen übernehmen. Das Risiko muss man sich bewusst sein.