Wohnung: Kleinreparatur oder nicht?

Hallo,

ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus, letztens wurden die Wasserzähler im kompletten Haus gewechselt, nun hängt unten in der Waschküche ein Zettel, das mein Wasserhahn defekt ist, dieser muss nun getauscht werden.

Zudem ist bei mir im Bad der Warmwasserzähler vom Heizkörper abgefallen, weil er abgerostet ist.

Die Kosten sind ca. 90 Euro, muss ich das jetzt bezahlen?

Ich mein das der Heizkörper im Bad rostet dafür kann ich nichts ergo auch nichts dafür das der Zähler abfiel. Normal sollte dort ein neuer Heizkörper hin.

Und normal sind Kleinreparaturen ja nur für Gegenstände die man täglich benutzt, ich habe den Wasserhahn in der Waschküche im Keller nur einmal aufgedreht beim Einzug, und dann nie wieder angerührt, und komischerweise ist er jetzt auf einmal nach dem Tausch der Wasseruhr defekt?

Ich sehe es eben nicht ein das zu bezahlen, zumal ich schon eine Horrende Summe für die Wohnung bezahle.

hallo,

wenn Sie KEINE kleinreparaturklausel im mietvertrag haben, müssen Sie gar nichts bezahlen. ganz einfach.

wenn Sie eine haben (was Sie jedoch nicht schreiben): normal ist dort als die zulässige obergrenze ca 120 E insgesamt/im jahr. 90 E wären also dann leider von Ihnen zu zahlen, wenn Sie nicht bereits im laufe von 2012 andere kleine reparaturen bezahlen mussten + daher die gesamtsumme überschritten würde. Sie müssten auch nicht anteilig zahlen, bis die (zB) 120 E „voll erreicht“ sind.

ich hoffe, das hilft weiter
gruss

Ich habe so eine Klausel jedoch steht kein betrag drinnen, ich habe aber einmal etwasd gehört, dass die waschküche nicht explizit damit hinzugezählt werden kann, sondern nur gegenstände die man täglich benutzt.

Und der Heizkörper ist ja auf schlampigkeit des vermieters zurückzuführen, da dieser rostet. Somit kann ich da doch nicht zum zahlen gezwungen werden wenn das abrostet?

hallo,

danke für Ihre präzisierung. das macht es einfacher :smile:

einen WASSERZÄHlER am heizkörper, das kann eigentlich nicht sein - ein solcher zähler hängt am wasserrohr. dieser zähler ist auf jeden fall + immer vermietersache.

meinen Sie eventuell einen heizkostenverteiler, so ein teil mit kleinen röhrchen drin, über das die heizkosten errechnet werden? bzw einen funkverteiler, der den verbrauch drahtlos ohne ableser in der wohnung überträgt?

und nicht ganz klar ist, was nun durchgerostet ist: der heizkörper oder aber das teil daran?

aber eh egal:
wenn in Ihrer Klausel kein einzelbetrag pro reparatur steht bzw kein gesamtbetrag (etwas wie „rechnungsbeträge, die addiert 8 % der jahreskaltmiete ergeben“), ist ohnehin die gesamte klausel unwirksam. wenn sie bei Ihnen im vertrag also zb so lautet: „Der Mieter trägt sämtliche Kleinreparaturen in der Wohnung“. Weil diese Klausel weder 1. den Betrag nach oben begrenzt noch 2. den Umfang der Kleinreparaturen einschränkt, ist sie nichtig - und Ihr vermieter bleibt deshalb auf den Reparaturkosten sitzen.
das sollten Sie ihm auch schreiben. und ihm eine frist von 4 wochen setzen, die kaputten teile im bad (welche nun auch immer) zu reparieren bzw zu ersetzen.

ansonsten: ja, waschküche ist sowieso ausgenommen! HKVerteiler, siehe oben, eher auch, ist umstritten in der rechtsprechung. wasserhähne und heizkörperventile (die „aufdreher“) sind dagegen nicht ausgeschlossen.

gruss

Entschuldigung das ich so ungenau geschrieben hab,
es teht zwar drin das ich für kleinreparaturen aufkommen muss, aber ohen exakten betrag, jedoch bis höchstens 8% der miete im jahr. es setht auch drinenn für wasserhähne, rolladengurte, türgriffe usw.

Der Wasserhahn um den es geht ist in der Waschküche, und der heizkostenverteiler ist an einer schraube befestigt welche abgerostet ist, da der ganze heizkörper im bad schon stark rostet und laut meinung der firma die diese zähler getauscht haben ausgetauscht werden sollte.

aber sie kenenn ja vermieter die wollen nie etwas zahlen, mir geht es eben nur darum das ich die 70 bis 90 euro nicht übernehmen will.

  1. Punkt der wasserhahn der für meine wasdchmaschine ist, ist in der waschküche (gemeinschaftsraum) somit wird dieser ja nicht jeden tag genutzt.

  2. Der Heizkostenverteiler fiel von alleine ab, weil die angescheisste schraube am Heizkörper abgerostet ist.

Diese Fragen sollten geklärt sein:
Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter Kleinreparaturen tragen muss?
Enthält der Vertrag bei den Kleinreparaturen eine betragsmäßige Begrenzung und
wird als Höchstgrenze der einzelnen Reparatur ein Betrag genannt?
Betrifft die Vertragsklausel über die Kleinreparaturen ausdrücklich nur Teile der Wohnung, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind?
Ist von alledem nichts genannt, trifft den Mieter auch keine Kostenverpflichtung, wohl aber die Hinweispflicht für Schäden, notwendige Reparaturen.

Mögliche Gegenstände für Kleinreparaturen:
Steckdosen, Schalter, Klingel, Raumstrahler, Boiler/Thermen, Wasserhähne, Mischbatterien, Brausen, Warmwasserbereiter, Waschbecken, Spülbecken, Toilettenbecken, Duschwannen, Badewannen, Heiz- und Kocheinrichtungen, Öfen, Kachelöfen, Heizkessel, die mit Kohle betrieben werden, Heizkessel, die mit Heizöl betrieben werden, Heizkessel für Gas, Heizkörper, Kochplatten, Kochherde, die mit Kohle betrieben werden, elektrische Grillgeräte, Fenster- und Türverschlüsse, Fenstergriffe, Verschlussriegel, Fenster Umstellungsvorrichtungen zum Kippen,
Umstellungsvorrichtungen zum Öffnen, Türgriffe, Verschlusseinrichtungen der Fensterläden/Rollläden, Rollladengurte, Sicherungen gegen Einbruch, elektrische Rollladenöffner.

Natürlich muss/ sollte vor Bezug der Wohnung geklärt, geprüft sein, dass alle diese Dinge sich in ordentlicher, einwandfreier Funktion und Zustand befinden. Der verrostete Heizkörper stellt grundsätzlich eine Gefahr dar, da er an den Roststellen undicht werden kann und der Schaden in die 1000de gehen kann. Bitte sofort den Vermieter schriftlich verständigen. Ebenso das mit dem Halter für die Messkapseln am Heizkörper. Hier könnte der Vorwurf einer gewollten Manipulation erfolgen!

Bevor ich hier Ratschläge geben kann, sollten obige Fragen geklärt sein. Grüße Papa Hans

Hallo, im mietvertrag ist geschriben das kleinreparaturen vom vermieter zu tragen sind, jedoch nicht bis zu wieviel das kostet lediglich das es nicht ich glaub 10% der miete im jahr übersteigen darf. Dieses blatt fehlt in meinem mietvertrag die nachbarin hat aber denselben da habe ich es heute kurz gesehen.

angegeben sind wasserhähne, rolladengurte, türgiffe usw.

aber wie ist es wenn der wasserhahn in der waschküche im keller ist in einem gemeinschaftsraum, ich nutze den hahn ja nicht täglich, ich habe ihn nur einmal beim einzug angestellt…

und ja der heizkostenverteiler ist schon längers weg, weild ie befestigungsschraube abgerostet ist… das weiss meine vermieterin aber auch schon seit einem halben jahr…

mir macht das nichts ich zahle ja solange nichts für das heizen…

es geht mir nur darum das ich es nicht einsehe das zu bezahlen, weil der wasserhahn bis zu dem tag an dem die wasserzähler getauscht wurden immer funktioniert hat… aber das nachzuweisen ist gleich null, ich weiss nur das es normal in der waschküche dem vermieter seine sache ist… nur was gegenstände in der wohnung betrifft ist es mieter sache…

aber auch das der heizkörper schon so rostig ist liegt nicht an mir, somit will ich das auch nicht übernehmen…

vielen dank für ihre hilfe

hallo!
jeder mieter muß einen eigenanteil für eventuelle kleine reperaturen tragen(bei mir 70,- im jahr).
frage bitte mal bei deinem ortsansässigen mieterbund nach. die geben garantiert auskunft.

mfg, heiko

hallo,

wie gesagt: die klausel ist nur gültig, wenn beides festgelegt ist:

  1. maximalbetrag pro reparatur und
  2. gesamtsumme (in prozent) pro jahr.

also ist Ihre klausel sowieso ungültig; vermutlich hat Ihr vermieter einen alten formularmietvertrag verwendet.

Sie müssen also nicht bezahlen. das müssen Sie dem Vermieter schreiben.

Sie sollten aber dringend dem vermieter schreiben, dass Sie ihm eine knappe frist setzen für die wieder-anbringung des heizkostenverteilers:
Sonst ist Stress bei der nächsten Betriebskostenabrechnung programmiert, denn dann muss Ihr verbrauch (im bad) geschätzt werde, da keine konkreten mess-werte vorliegen.

zusätzlich können Sie noch um ersatz der rostigen heizung bitten; auch mit verweis auf die aussage der HKV-Monteure. Fotos beifügen vom rost! Und hier unter Umständen schreiben: „Sollten Sie den HK nicht erneuern bis zum XX, stelle ich Ihnen eine Ersatzvornahme in Aussicht und werde einen handwerker beauftragen, den HK zu erneuern, was dieser dann mit Ihnen abrechnen würde.“

zum abschluss:
ich bin übrigens selbst vermieterin und würde meine wohnungen niemals so verrotten lassen. und ich kenne auch viele vermieter, die so denken wie ich! unsere zumeist langjährigen mieter danken es uns, trotz (gültiger!) kleinreparaturklauseln :smile:.
umgekehrt gibt es allerdings auch mieter, die wohnungen völlig vermüllen, stuck mit latex streichen, laminat einfach selbst auf orginalparkett nageln und nicht lüften, bis es schimmelt…
also: schwarze schafe auf BEIDEN seiten - ebenso wie nette leute!

gruss

Erst einmal vielen Lieben Dank für die super Beratung!

Und zum glück steht kein Maximalbetrag in der Klausel, der diese somit nichtig macht, ich denke das unsere Vermieterin ein schwarzes Schaf ist, bis zur Reparatur war ich nun 2 wochen ohne waschmaschine :frowning:

Meiner Nachbarin ihre Mängel dauern auch sehr lange bis diese behoben werden (selbe Vermieterin).

Der Monteur ist heute vor Ort und repariert gerade den Wasserhahn in der Waschküche, ich werde ihn sowieso gleich auf den rost aufmerksam machen, und ihn bitten seiner Firma bescheid zu geben das diese das automatisch an die Vermieterin weiterleiten das zwingend ein neuer Heizkörper erforderlich ist.

Ich mein er kann jederzeit aufgehen und dann hab ich eine Überschwemmung im Bad. Und ich denke dann zahlt auch keine Versicherung wenn hier grob fahrlässig gehandelt wurde. Und der Mangel bekannt war. wobei das ja nicht meine Sorgen sind, aber das muss einfach nicht sein.

Vielen Dnak noch einmal.
Achso, wenn Sie darauf beharren sollte das ich zahlen soll, reicht es da zum Mieterschutzbund zu gehen und ein Schriftstück zu holen, oder gleich zum Anwalt?

ICh denke trotz allem werde ich in naher Zukunft sowieso ausziehen, da sämtliche kosten egal was alles auf uns mieter umgewälzt wird, hausversicherung, grundsteuer, usw…

dazu kommt das eine putzfrau jede woche die kehrwoche macht und alleine das sind über 500 Euro im Jahr (von den Nebenkosten) wobei ich mir auch nicht sicher bin ob es dsa nicht eine Obergrenze gibt. Da sie die letzten jahre immer nur 300 euro rum gekostet hat im jahr und dieses jahr auf einmal über 200 euro mehr…
ist das rechtens?

hallo+danke!
schön, dass nun repariert wird.

vielleicht tun Sie sich zukünftig mit den anderen nachbarn zusammen+schreiben gemeinsam… uU bewegt die masse dann die vermieterin?

mieterschutzbund ist grds günstiger als anwaltskanzlei.

grundsteuer und verschiedene hausversicherungen sind zulässige nebenkosten. die werden Sie überall zahlen müssen.
ebenso die putzfrau.
falls diese plötzlich sehr viel teurer kommt: erstmal fragen (auch einfach die dame, die saubermacht!):

  • nun neue firma?
  • nun häufiger da, Zb weil es beschwerden über dreck gab, weil es bauarbeiten gab?
  • und preisvergleich bei freunden machen.
    hier in berlin zB kostet das wöchentliche saugen+wischen eines treppenaufgangs altbau (13 wohnungen) plus ab + zu bißchen hof-fegen + hintertreppe ca 450 E im jahr. plus schneebeseitigung durch andere firma je nach bedarf. alles zusammen wird dann - nach dem verteilerschlüssel qm-wohnfläche - auf die einzelnen wohnungen umgelegt. wie gesagt, ganz normal - wenn denn der stundenlohn der angeheuerten firmen nicht völlig jenseitig hoch ist :smile:. aber ganz ehrlich: putzen und schippen sind keine schönen arbeiten (finde ich), ich bin diesen leuten dankbar + finde, sie müssen gut bezahlt werden. selbst möchte ich es nicht machen müssen.

gruss

Ja ich empfinde die kosten als wucher, da wir 8 parteien im haus sind und jede dieser parteien die 480 euro im jahr zahlt, das sind fast 4000 euro im jahr nur für einmal die woche das treppenhaus putzen.

Muss ich diese preissteigerung hinnehmen? ich emine 300 euro waren ja okay im jahr, aber nun 500 ist schon etwas arg.

Hallo,

schau als erstes in deinen Mietvertrag. Sog. Kleinstreparaturen sind meistens dort geregelt. Gültig ist eine Klausel, wenn ein max. Betrag von ca. 80 € pro Fall und (!) eine max. Obergrenze pro Jahr !! (ca. 180 - 200 €) festgelegt ist.

Ein Wasserhahn könnte darunter fallen. Es hört sich für mich allerdings so an, als wenn es sich um einen Wasserhahn handelt, der nicht innerhalb der von dir angemieteten Wohnung liegt. Dann ist dies nicht dein Problem! Und diese Rep.-Kosten dürften auch nicht auf alle Mieter über die jährl. BK-Abrg. umgelegt werden.
Für Reparaturen und Instandhaltungen ist in diesem Fall ausschl. dein Vermieter verantwortlich.

Bei dem verrosteten Heizkörper kommt es sicherlich auf mehrere Umstände an. Wie alt ist dieser? Wie groß ist das Ausmaß der Roststellen? Und wie lange bewohnst du die Wohnung. Im MV ist vermutlich geregelt, dass der Mieter für das streichen der Heizkörper verantwortlich ist. Wenn du also ca. 7 Jahre in der Wohnung wohnst, der Heizkörper vor ca. 8 Jahren erneuert wurde… ist es vermutlich nur recht, wenn du eine dahingehende Reparatur zahlst. Ob ein AUSTAUSCH allerdings gleichzusetzen wäre… dazu würde ich mal „Dr. Google“ befragen :wink:

Beste Grüße!

Hallo,

ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus, letztens wurden die
Wasserzähler im kompletten Haus gewechselt, nun hängt unten in
der Waschküche ein Zettel, das mein Wasserhahn defekt ist,
dieser muss nun getauscht werden.

Zudem ist bei mir im Bad der Warmwasserzähler vom Heizkörper
abgefallen, weil er abgerostet ist.

Die Kosten sind ca. 90 Euro, muss ich das jetzt bezahlen?

Ich mein das der Heizkörper im Bad rostet dafür kann ich
nichts ergo auch nichts dafür das der Zähler abfiel. Normal
sollte dort ein neuer Heizkörper hin.

Und normal sind Kleinreparaturen ja nur für Gegenstände die
man täglich benutzt, ich habe den Wasserhahn in der Waschküche
im Keller nur einmal aufgedreht beim Einzug, und dann nie
wieder angerührt, und komischerweise ist er jetzt auf einmal
nach dem Tausch der Wasseruhr defekt?

Ich sehe es eben nicht ein das zu bezahlen, zumal ich schon :eine Horrende Summe für die Wohnung bezahle.

Hallo,
das hängt davon ab was im Mietvertrag steht.
Manchmal steht drin das Kleinstreperaturen bis zu 100 e vom Mieter zu tragen sind. Die ganze GEschichte ist aber meist begrenzt auf einen maximalen Betrag pro Jahr
lg
MT

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Sorry.

MfG schoerschi