Guten Morgen. Ich habe davon gehört, dass eine Wohnungskündigung nicht immer rechtswirksam ist. Mit anderen Worten, ein Vermieter muss die Kündigung einer Mietwohnung immer begründen und sofern er das nicht plausibel kann, in diese Wohnung unkündbar. Kann das wirklich sein?
Hallo… eine Kündigung muss immer begründet sein. Eine wirksame ordentliche Kündigung hat 3 Monate Frist. Jeder Kündigung können Sie widersprechen. Teilen Sie trotzdem dem Vermieter mit, das diese Kündigung unbegründet ist, und widersprechen Sie hilfsweise. ( Ihr Kündigungsschreiben habe ich am … erhalten. Leider kann ich dieses Kündigungsschreiben in dieser Form nicht akzeptieren, da dieses Kündigungsschreiben ohne Angabe von Gründen erfolgte. Hilfsweise lege ich Widerspruch gegen dieses Kündigungsschreiben ein.) So in etwa … MFG