Wohnung kündiegen und übergeben

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ich durch den verlust meiner arbeit meine wohnung kündiege muss ich mich dann an die drei monatige kündiegungsfriest halten auch wenn ich dadurch die stadt verlasse?
wie sieht es aus wenn ich vom vormieter laminat und tepich übernommen habe? muss das entfernt werden?
muss ich die wende wieder weiß streichen?

danke

Hallo,

die Kündigungsfrist von drei Monaten gilt unabhängig davon, aus welchem Grund sie kündigen. Den Vermieter brauchen Ihre Beweggründe nicht zu interessieren.

Was Teppich, Laminat und Wände angeht, kommt es in erster Linie auf Ihren Mietvertrag an. Im Zweifel würde ich zu einer anwaltlichen Beratung raten.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
Laminat und Teppich muss entfernt werden und die Wohnung muss lediglich in einem ordnungsgemäßen Zustand abgegeben werden. SInd die Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt worden (in letzter Zeit), dann sollteman auf jeden Fall durchweißen. Kommt auch darauf an, wie es im Mietvertrag steht.
Grundsätzlich immer nach Auszug zu weißen, weil es der Vermieter will, ist nicht rechtens

Kündigungsfristen sind in jedeem Falle einzuhalten. Der Vermnieter kann die Entfernung vom Mieter eingebrachter Laminatböden und nicht fest verklebter Teppichböden verlangen.

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, über einen Fachanwalt einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen.
Des weiteren sollten Sie sich ggf. an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein wenden.
Beste Grüße USKO

Hallo Marcus,

zunächst:
es spielt keine Rolle, WARUM man eine Wohnung kündigt-es sind immer 3Monate-Kündigungsfrist einzuhalten. Selbst im schlimmsten Fall, wenn z.B. Angehörige 1.Grades versterben und man die Wohnung beräumen muss, sind 3 Monate Kündigungsfrist gültig!
Ihnen empfehle ich folgendes:
Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter einen Vorabnahme-Termin. Dort wird „UNBEDINGT SCHRIFTLICH!!!“ festgelegt, was Sie bis zur Übergabe der Wohnung tun müssen . Schriftlich deshalb, damit der Vermieter dann bei der Endabnahme nicht plötzlich dies u. jenes noch abfordert. Sie sind somit auf der sicheren Seite.
Generell, was im Mietvertrag steht-z.B. die Wände weiß streichen, ist vom Bundesgerichtshof widerrufen worden. Die Wände müssen hell sein-aber nicht unbedingt weiss. Was Teppich und Laminat betrifft, das können Sie mit dem Vermieter bei der bereits genannten Vorabnahme besprechen.
Wenn Ihnen die Mietzahlung für die 3 Monate zu belastend ist, bitten Sie Ihren Vermieter (wiederum schriftlich), dass er z.B. zwei Monatsmieten mit der von Ihnen gezahlten Kaution verrechnet. Sie haben dann natürlich kein Recht mehr auf diese Rückzahlung. Vielleicht findet der Vermieter auch einen Nachmieter, der früher in die Wohnung möchte. Auch das wäre ein Alternative.
Viel Glück bei der Verhandlung m.d. Vermieter wünscht Ihnen
Waldi64

Hallo Marcus,

ja du musst dich an die dreimonatige Kündigungsfrist halten. Du könntest allerdings mit dem Vermieter vereinbaren, dich eher aus dem Mietvertrag zu lassen, wenn er eher einen neuen Mieter findet.

Gruß
Lendzy