Wohnung kündigen, aber später ausziehen?

Ich habe eine Wohnung gekauft, das Haus wird aber gerade erst gebaut. In 3 Monaten soll die Eigentumswohnung fertig sein.

Wenn ich meine Mietwohnung jetzt fristgerecht kündige (3 Monate), die Eigentumswohnung aber in 3 Monaten noch nicht fertig ist - muss ich dann aus der Mietwohnung ausziehen oder darf ich noch drin bleiben, quasi Miterschutz bis die Eigentumswohnung fertig ist?

Antworten mit Links zu enstprechenden Entscheidungen würden mich sehr freuen!

Hallo Dominik,

vielen Dank für Deine Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich ist eine Vertragskündigung auch einzuhalten. Es kann nämlich dem Vermieter nicht zugemutet werden, dass er einem neuen Mieter nicht hundertprozentig den genauen Mietbeginn mitteilen kann, weil Du einen Überbrückungszeitraum benötigst. Andererseits kann der Vermieter auch nicht warten, bis Du tatsächlich ausziehst und erst dann mit der Mietersuche beginnen.

Anders sieht es aus, wenn Du Deine Kündigung komplett zurücknehmen würdest (scheidet in Deinem Fall ja aus) oder wenn der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, sich darauf einlässt, dass Du möglicherweise nach dem Kündigungszeitpunkt noch eine Überbrückungszeit benötigst.

Sprich also am besten Deinen jetzigen Vermieter einmal persönlich an und erläutere ihm Deine Situation. Dann weisst Du, ob diesbezüglich eine Chance für Dich besteht.

In diesem Sinne wünsche ich Dir viel Glück, einen reibungslosen Umzug und immer Freude in und an der neuen Wohnung.

Beste Grüße von

MARIO

Hallo Dominik,
ich hatte ein ähnliches Problem: Wohnung gekündigt, neue Wohnung Vertrag unterschrieben, der Vormieter zog dann aber einfach nicht aus der neuen Wohnung aus. Ich habe meinen Vermieter der alten Wohnung dann schriftlich um Verlängerung der Kündigungsfrist um einen Monat gebeten und ihm auch den Grund genannt. Die hat der dann auch angenommen, aber mit dem Hinweis, dass eine erneute Verlängerung nicht in Frage käme. Ich musste also aus der Wohnung raus nach dem Verlängerungsmonat und bin bei jemandem so lange untergekommen, bis meine neue Wohnung frei war - Scheiß-Situation und tierisch viel Aufwand. Du solltest mit deinem Vermieter über die Lage sprechen und ihm sagen, dass es sein könnte, dass du vielleicht einen Monat verlängern müsstest. Wenn er nett ist, dann zeigt er sich vielleicht kulant. Du bist davon abgesehen doch in der glücklichen Lage, dass du in eine Eigentumswohnung ziehst und dich da nicht auch noch mit einem Vermieter rumärgern musst. :wink:

Ich wünsch dir viel Erfolg!

Viele Grüße
Dagmar

Ohne Mietvertrag und Kaufvertrag keine Antwort möglich.
Achtung, komplexes Thema, Rechtsanwalt kann sich lohnen.

Hallo Dominik,

Wozu gibt es Verträge? Um sie einzuhalten, oder? Wenn Du Deine ETW vermietet hast, der Mieter gekündigt hat und Du einen neuen Mietvertrag mit neuem Mieter abgeschlossen hast …

Du weißt im Grunde selbst die Antwort. Braucht man keinen Juristen oder Immobilienfachmann.

Gekündigt ist gekündigt. Punkt.

Hallo Dominik,

ich bin hier kein Experte aber meiner Meinung nach ist eine Kündigung rechtswirksam und bindend, dh wenn der Vermieter darauf besateht musst Du ausziehen und evtl. in einem Hotel oder einem möblierten Appartment überbrücken. Rede doch einfach mit Deinem Vermieter, vllt. kann er einen Mieter erst nach 4 Monaten suchen.

VG
Manuela