Wohnung kündigen bei Todesfall

Hallo,
angenommen, es müsste eine Wohnung (Grund: Todesfall) aufgelöst und renoviert werden. Kann der Vermieter - trotzdem ich die Sterbeurkunde vorgelegt hab - auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen? Muss ich also 3 Monate weiterhin Miete bezahlen für die tote Oma - oder sogar noch länger, bis die Wohnung renoviert wurde und sie dann übergeben wurde? ???
Wer weiß bitte Rat?
lg
Tara

bei Todesfall wird der Erbe Mieter, mit allen Rechten und Pflichten, wie sie im M-Vertrag stehen.
Jakob

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mit allen Rechten und Pflichten,
wie sie im M-Vertrag stehen.
Jakob

Hallo,
das klingt für mich aber unlogisch. Was mach ich dann mit zwei Mietwohnungen (meiner und die von toter Oma)? ??
lg
Tara

Hallo, und was soll der vermieter machen?? er kann ja auch nicht von heut auf morgen nen neuen Mieter aus dem hut zaubern. Wie wär es vielleicht mit nem nachmieter?
Greetz, Bommel

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Moin,
wirst Du müßen.
Habe diese Geschichte vor einem halben Jahr selber erlebt.
Einzige Möglichkeit wäre, Du lehnst das Erbe ab.
Aber dann darfst Du auch nicht eine Stecknadel aus der Wohnung entnehmen.
Gruß
Dirk m.

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Moin,
wirst Du müßen.
Habe diese Geschichte vor einem halben Jahr selber erlebt.
Einzige Möglichkeit wäre, Du lehnst das Erbe ab.
Aber dann darfst Du auch nicht eine Stecknadel aus der Wohnung
entnehmen.
Gruß
Dirk m.

Hallo,
also nochmal von vorn …
Ich lege dem Vermieter die Sterbeurkunde vor und kündige gleichzeitig die Wohnung. Richtig? Danach muss ich die Miete weitere 3 Monate zahlen, weil Kündigungsfrist 3 Monate. …
und müsste ich die Miete dann noch länger als 3 Monate bezahlen, falls
a.)ich zwar einen Nachmieter gefunden hätte + mit ihm klar wäre, aber der Vermieter den - aus welchen Gründen auch immer - nicht akzeptiert? bzw.
b.) die Wohnung (noch) nicht vollständ. renoviert wurde, dass sie übergeben werden kann?
Danke für euern Senf!
Tara

ahoi Tara!
mein senf:

müsste ich die Miete dann noch länger als 3 Monate
bezahlen, falls
a.)ich zwar einen Nachmieter gefunden hätte + mit ihm klar
wäre, aber der Vermieter den - aus welchen Gründen auch immer

  • nicht akzeptiert? bzw.

zu a.):
warum solltest du NACH diesen drei monaten noch einen nachmieter stellen? die wohnung ist doch gekündigt zu diesem termin, du übergibst die wohnung dann in vertragsgemäßem zustand an den vermieter (also je nach vertragsbedingungen mit den ausgeführten erforderlichen schönheitsreparaturen). fertig. mit rückgabe der mietsache ist es erledigt.

b.) die Wohnung (noch) nicht vollständ. renoviert wurde, dass
sie übergeben werden kann?
Danke für euern Senf!
Tara

zu b.):
natürlich solltest du VOR dem termin zur wohnungsübergabe klären, was noch in der wohnung zu erledigen ist an schönheitsreparaturen, um das VOR ablauf deiner mietzeit auch auszuführen („deine mietzeit“ heißt: die mietzeit des jeweiligen erben der jeweiligen oma). (also einen besichtigungstermin mit dem vermieter in der wohnung machen - so habe ich selbst das mehrfach geregelt und erlebt.)

eine idee:
mal rausfinden, ob sich der vermieter darauf einlässt, dass ihr einen mietaufhebungsvertrag für einen zeitpunkt VOR ablauf der dreimonatigen frist schließt für den fall, dass ein solventer neuer nachmieter von dir präsentiert wird…das könnte man zu regeln versuchen. vermieter muss sich darauf aber nicht einlassen, sondern kann auf frist bestehen. dann nutz die zeit zur räumung und erledigung der schönheitsreparaturen…

gruß
ute

ps: bin keine expertin, ggf korrekturen von GüntherW abwarten…

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Hi Ute - du Gute,

ahoi Tara!
mein senf:

müsste ich die Miete dann noch länger als 3 Monate
bezahlen, falls
a.)ich zwar einen Nachmieter gefunden hätte + mit ihm klar
wäre, aber der Vermieter den - aus welchen Gründen auch immer

  • nicht akzeptiert? bzw.

zu a.):
warum solltest du NACH diesen drei monaten noch einen
nachmieter stellen? die wohnung ist doch gekündigt zu diesem
termin, du übergibst die wohnung dann in vertragsgemäßem
zustand an den vermieter (also je nach vertragsbedingungen mit
den ausgeführten erforderlichen schönheitsreparaturen).
fertig. mit rückgabe der mietsache ist es erledigt.

Vermieter ist recht schwierig zufrieden zu stellen mit Nachmieter/n.

b.) die Wohnung (noch) nicht vollständ. renoviert wurde, dass
sie übergeben werden kann?
Danke für euern Senf!
Tara

zu b.):
natürlich solltest du VOR dem termin zur wohnungsübergabe
klären, was noch in der wohnung zu erledigen ist an
schönheitsreparaturen, um das VOR ablauf deiner mietzeit auch
auszuführen („deine mietzeit“ heißt: die mietzeit des
jeweiligen erben der jeweiligen oma). (also einen
besichtigungstermin mit dem vermieter in der wohnung machen -
so habe ich selbst das mehrfach geregelt und erlebt.)

eine idee:
mal rausfinden, ob sich der vermieter darauf einlässt, dass
ihr einen mietaufhebungsvertrag für einen zeitpunkt VOR ablauf
der dreimonatigen frist schließt für den fall, dass ein
solventer neuer nachmieter von dir präsentiert wird…das
könnte man zu regeln versuchen. vermieter muss sich darauf
aber nicht einlassen, sondern kann auf frist bestehen. dann
nutz die zeit zur räumung und erledigung der
schönheitsreparaturen…

gruß
ute

ps: bin keine expertin, ggf korrekturen von GüntherW
abwarten…

Nö, … der Vermieter besteht auf die 3 Monate Kündigungsfrist!!!
Lg
Tara

Hallo,
angenommen, es müsste eine Wohnung (Grund: Todesfall)
aufgelöst und renoviert werden. Kann der Vermieter - trotzdem
ich die Sterbeurkunde vorgelegt hab - auf eine Kündigungsfrist
von 3 Monaten bestehen? Muss ich also 3 Monate weiterhin Miete
bezahlen für die tote Oma - oder sogar noch länger, bis die
Wohnung renoviert wurde und sie dann übergeben wurde? ???
Wer weiß bitte Rat?
lg

Hallo Tara,

wie bereits von anderen erwähnt, das Mietverhältnis ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Nun erhebt sich in solchen Fällen grundsätzlich - wie bei jeden Auszug - stets die Frage, was ist im Mietvertrag im Rahmen der Schönheitsreparaturen wirklich vereinbart und was davon ist überhaupt wirksam. Deine Oma dürfte wahrscheinlich einen Vertrag gehabt haben, der z.B. den Nachweis verlangt, wann renoviert wurde. Viele alte Verträge haben den Passus - alle drei Jahre , alle fünf Jahre und ist dem Vermieter jeweils nachzuweisen oder ähnlichen Text. Es ist nicht entscheidend, ob die Oma renoviert hat. Entscheidend ist, was im Vertrag ihr auferlegt wurde. Schau mal ans Ende des Bretts. Dort sind Hinweise zu Schönheitsreparaturen.

Melde Dich ggfls. direkt bei mir.

Gruss Günter

Hallo Ute,

das ist aber guter Senf.

mein senf:

müsste ich die Miete dann noch länger als 3 Monate
bezahlen, falls
a.)ich zwar einen Nachmieter gefunden hätte + mit ihm klar
wäre, aber der Vermieter den - aus welchen Gründen auch immer

  • nicht akzeptiert? bzw.

zu a.):
warum solltest du NACH diesen drei monaten noch einen
nachmieter stellen? die wohnung ist doch gekündigt zu diesem
termin, du übergibst die wohnung dann in vertragsgemäßem
zustand an den vermieter (also je nach vertragsbedingungen mit
den ausgeführten erforderlichen schönheitsreparaturen).
fertig. mit rückgabe der mietsache ist es erledigt.

b.) die Wohnung (noch) nicht vollständ. renoviert wurde, dass
sie übergeben werden kann?
Danke für euern Senf!
Tara

zu b.):
natürlich solltest du VOR dem termin zur wohnungsübergabe
klären, was noch in der wohnung zu erledigen ist an
schönheitsreparaturen, um das VOR ablauf deiner mietzeit auch
auszuführen („deine mietzeit“ heißt: die mietzeit des
jeweiligen erben der jeweiligen oma). (also einen
besichtigungstermin mit dem vermieter in der wohnung machen -
so habe ich selbst das mehrfach geregelt und erlebt.)

völlig richtig

eine idee:
mal rausfinden, ob sich der vermieter darauf einlässt, dass
ihr einen mietaufhebungsvertrag für einen zeitpunkt VOR ablauf
der dreimonatigen frist schließt für den fall, dass ein
solventer neuer nachmieter von dir präsentiert wird…das
könnte man zu regeln versuchen. vermieter muss sich darauf
aber nicht einlassen, sondern kann auf frist bestehen. dann
nutz die zeit zur räumung und erledigung der
schönheitsreparaturen…

völlig richtig

Nur noch ein Hinweis. Meist rentiert es sich nicht bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist einen Nachmieter zu suchen.

Gruss Günter

ahoi Tara nochmal.

Hi Ute - du Gute,

:wink:

zu a.):
warum solltest du NACH diesen drei monaten noch einen
nachmieter stellen? die wohnung ist doch gekündigt zu diesem
termin, du übergibst die wohnung dann in vertragsgemäßem
zustand an den vermieter (also je nach vertragsbedingungen mit
den ausgeführten erforderlichen schönheitsreparaturen).
fertig. mit rückgabe der mietsache ist es erledigt.

Vermieter ist recht schwierig zufrieden zu stellen mit
Nachmieter/n.

hm, war das jetzt so unklar? verstehst du das prinzip der fristgerechten kündigung und rückgabe der mietsache nicht komplett? denn deine antwort auf meine erklärung wirkt so…

du _brauchst_ doch gar keinen den vermieter zufriedenstellenden nachmieter, wenn du die wohnung zum gekündigten termin abgibst. du gibst die wohnung zurück und fertig.

vermieter muss (bzw kann) sich neuen mieter schon selbst suchen. kann die wohnung auch leerstehen lassen. das kann DIR völlig gleichgültig sein, was nach der rückgabe der wohnung dort passiert und ob wer neues einzieht oder nicht. mit übergabe der wohnung in vertragsgemäßem zustand ist für dich alles erledigt!

Nö, … der Vermieter besteht auf die 3 Monate
Kündigungsfrist!!!

na wunderbar. dann räum das zeug der oma raus, kümmer dich um klärung, was noch zu renovieren ist und führ das fachgerecht aus - und dann rückgabe der mietsache, fertig.
gruß
ute