Wohnung kündigen trotz Kündigungausschluß

Erstmal ein fröhliches Hallo an alle,

ich bin neue hier im Forum und habe eine sehr dringende Frage:

Nehmen wir mal an, jemand möchte zum 01.04.11 bei seiner Freundin einziehen und hat seine Wohnung, in der Annahme es gelte die drei monatige Kündigungsfrist, auch bereits gekündigt. Der Vermieter bestätigt die Kündigung aber erst zu Mitte 2012. In seinem Mietvertrag gibt es tatsächliche eine Klausel, die besagt, dass beide Parteien erst nach Ablauf von zwei Jahren kündigen können.

Diese Situation ist für beide nicht tragbar.

Gibt es eine Möglichkeit, diese Klausel zu umgehen? Ist diese wirklich rechtsgültig? Was könnte mann sonst noch machen, um aus dem Mietvertrag rauszukommen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Viele Grüße

Ronnie

Mit dem VM reden, ob gegebenenfalls er mit der Stellung eines Vorzeitigen Nachmieters einverstanden ist und dann einen suchen… auch hier gilt aber: Der VM muss letztendlich mit dem gefundenen Nachmieter einverstanden sein.

WOW! Danke für die schnelle Antwort.

Also gibt es nur die Möglichkeit auf den Gutwill des Vermieters zu hoffen.

Danke und Grüße

Ronnie

selber weitervermieten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kündigungsrecht einer Mietvertragspartei vorzeitig beendet oder die Kündigungsfrist verkürzt werden.

Etwa, wenn der VM sich weigert, einem Untermietvertrag zuzustimmen :smile:

HTH
G imager