Der genaue Wortlaut spielt im Grunde genommen keine Rolle. Aus dem Schreiben muss lediglich der Wille des Absenders hervorgehen, die Wohnung zu kündigen. Man könnte auch hinzufügen: „… spreche ich hiermit die Kündigung auf den … (Datum) aus, hilfsweise auf den nächst möglichen Termin.“ Wichtig ist bei einer Vermieterkündigung, dass die Formalien eingehalten werden (ausserordentlich, ordentlich mit Begründung, etc.).
Ein Fax kann vorangeschickt werden. Man sollte sich allerdings bewusst sein, dass der Mieter/Vermieter dadurch vorgewarnt wird und evtl. die Kündigung per Einschreiben nicht entgegennimmt. Gerade wenn man unter Termindruck steht, sollte man davon also Abstand nehmen.
Von den „Formalien“ habe ich jetzt überhaupt keine Ahnung. Was müsste man denn da schreiben, oder was bedeuten diese denn?
Gilt ein Fax denn nicht schon als „erhalten“, wenn man doch einen „Sendebericht“ hat?
Ansonsten könnte sich die Agentur ja grundsätzlich jedes Einschreiben ablehnen
Der Termin ist ja jetzt doch schon sehr knapp. Der Brief wird ja vermutlich erst nächste Woche (also am 1.2.) bei denen auf den Tisch kommen. Gilt als Datum denn der Poststempel? Bzw. das Datum auf dem Schreiben?
Von den „Formalien“ habe ich jetzt überhaupt keine Ahnung. Was
müsste man denn da schreiben, oder was bedeuten diese denn?
Die Formalien sind vom Vermieter einzuhalten, wenn er z. B. wegen Eigenbedarf kündigt. Will der Mieter ordentlich kündigen, dann genügt das Kündigungsschreiben, ohne Angabe von Gründen.
Die Kündigung gilt nicht bereits mit Aufgabe zur Post (Poststempel zugegangen), entscheidend ist vielmehr der Zugang beim Empfänger. Man könnte, um auf der sicheren Seite zu sein, einen Boten hinschicken, der sich den Empfang dann bestätigen lässt.
Eine Kündigung per Fax erfüllt nicht das Schriftformerfordernis.