Wohnung kündigen ?

Hallo Gemeinde,

ich habe mal gehört, daß ein Vermiter den Mietvertrag fristlos kündigen kann, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist…
Ist das so korrekt? Kenn jemand weiterführende Links ?

Danke
Matthias

Hallo Matthias

Nen Link hab ich nicht aber das:

§554 BGB

(1)Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter

  1. für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses im Verzug ist, oder
  2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Mietzinses in Höhe eines Betraes in Verzug gekommen ist, der den Mietzins für zwei Monate erreicht.

Gruß
Martin

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Tausend dank ! [o.T.]
… o.T.

Hallo, ich habe noch einen Nachtrag:

Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn die Rückstände umgehend ausgeglichen werden. Dies ist allerdings nur einmal möglich.

Grüße von Viola

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Hallo, ich habe noch einen Nachtrag:

Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn die Rückstände
umgehend ausgeglichen werden. Dies ist allerdings nur einmal
möglich.

So wie ich das im BGB gelesen habe, einmal in zwei Jahren. Oder irre ich mich da?

Grüße von Viola

Grüsse von Homer