Hallo Gemeinde,
ich habe mal gehört, daß ein Vermiter den Mietvertrag fristlos kündigen kann, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist…
Ist das so korrekt? Kenn jemand weiterführende Links ?
Danke
Matthias
Hallo Gemeinde,
ich habe mal gehört, daß ein Vermiter den Mietvertrag fristlos kündigen kann, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist…
Ist das so korrekt? Kenn jemand weiterführende Links ?
Danke
Matthias
Hallo Matthias
Nen Link hab ich nicht aber das:
§554 BGB
(1)Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter
Gruß
Martin
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Tausend dank ! [o.T.]
… o.T.
Hallo, ich habe noch einen Nachtrag:
Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn die Rückstände umgehend ausgeglichen werden. Dies ist allerdings nur einmal möglich.
Grüße von Viola
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, ich habe noch einen Nachtrag:
Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn die Rückstände
umgehend ausgeglichen werden. Dies ist allerdings nur einmal
möglich.
So wie ich das im BGB gelesen habe, einmal in zwei Jahren. Oder irre ich mich da?
Grüße von Viola
Grüsse von Homer