Hallo
Ich habe gelesen man kann die Kündigungsfrist bei Wohnungskündigung umgehen, wenn man einen dringenden Grund
für Umzug hat und einen Nachmieter parat hätte.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/nachmiet.htm
Ist es ein Grund, wenn man wegen Schule in eine andere Stadt wegen Schule muss?
Und was soll man tun, wenn der Vermieter nicht kooperativ ist und nicht mit sich reden lässt? Zum Anwalt gehen?
Würde mich über Antworten freuen.
MfG
Hallo,
Ich habe gelesen man kann die Kündigungsfrist bei
Wohnungskündigung umgehen, wenn man einen dringenden Grund
für Umzug hat und einen Nachmieter parat hätte.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/nachmiet.htm
hättest Du den verlinkten Artikel gelesen, hättest Du bereits im ersten Absatz eine wesentliche Einschränkung entdecken müssen.
Zitat:
Das Wichtigste in Kürze:
Nach § 573c BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter grundsätzlich 3 Monate. Das Thema „Stellung eines Nachmieters“ ist daher im Alltag praktisch nur relevant, wenn der Mieter durch einen Zeitmietvertrag oder durch einen vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht langfristig an einen Mietvertrag gebunden ist.
Ist das hier der Fall?
Wenn nicht, gehört die Nachfolgemieter Geschichte zu einem der populärsten Rechtsirrtümern…
Gruß
S.J.
auch bei einem mietvertrag, der nicht auf eine bestimmte dauer abgeschlossen bzw. die kündigung ausgeschlossen ist, ist das thema nachmieter relevant, namentlich bei alt-mietverträgen vor der mietrechtsreform. wenn die restlaufzeit des vertrages jedoch geringer als die gesetzl. kündigungsfrist ist, dann fehlt es regelmäßig an einer unbilligen härte für den mieter, am vertrag gebunden zu bleiben.
gibt es keine nachmieterklausel, kann der vermieter nur nach treu und glauben zur aufnahme des nachmieters verpflichtet sein, § 242 bgb. nachdem ein geeigneter nachmieter gefunden ist, muss also das interesse des mieters an der beendigung dem vermieterinteresse an der fortführung des mietverhältnisses überwiegen.
dazu hat der bgh fallgruppen gebildet, unter die etwa der arbeitsplatzwechsel, heirat, arbeitslosigkeit etc. fallen.
wenn ich mich recht erinnere, hat ein olg in den 80ern dieses interesse bei einer verkehrsungünstigen wohnung verneint. dies scheint hier zu passen, auch wenn man nicht weiß, warum die schule in einer anderen stadt besucht werden muss…