Hallo,
Ich möchte eine Wohnug mieten, in die meine Cousine und ich einziehen werden. Ich bin Student und arbeite nebenbei. Meine Cousine bezieht aber momentan Leistung vom Amt. Die Wohnung soll 3 Zimmer haben, damit jede non uns eigenes Zimmer hat und ein gemeisames Zimmer übrig bleibt(d.h.ca.80qm).Der Mietspiegel aber ist weit über der vom Amt angegebener maximale Miethöhe(ca. 550€-650€ Kaltmiete). Ich nehme an ich muss die Diferenz zahlen. Für zwei Personen darf die Wohnung 60 qm groß sein. Das soll aber erst dann der Fall sein, wenn wir beide Leistung beziehen würden.
Was wird dann jetzt passieren? Kann sie als Mietbewohnerin auf den Vertrag kommen und die Hälfte der Miete vom Amt verlangen?
Oder ist es besser, dass ich die Wohnung unter meinem Namen anmiete und sie als Untermieterin habe? Darf ich den auch die Hälfte der Miete verlangen? Bekommt sie Einrichtungkosten? Wie gesagt, bin Student und kann nicht für sie aufkommen.
Hallo, ich sehe eigentlich nur eine brauchbare Lösung: Sie mieten die Wohnung auf Ihren Namen und machen mit der Cousine einen Untermietvertrag z.B. über 1 Zimmer mit Benutzung eines Gem.zimmers und Küchenbenutzung. Untervermietung darf im Hauptmietvertrag nicht ausgeschlossen sein. Achtung: Sie sind für die Einhaltung des Hauptmietvertrags dann voll verantwortlich, insbesondere was die Mietzahlung anbelangt.- Bei Studenten verlangen die Vermieter meist einen Bürgen (z.B. Eltern oder Geschwister mit festem Einkommen).-
Die Variante, daß Sie beide den Hauptmietvertrag unterzeichnen, wird wohl von Amtswegen scheitern, da beide Unterzeichner dann gesamtschuldnerisch haften (zu deutsch: der Vermieter kann sich einen von Ihnen aussuchen, bei dem er eine Mietforderung geltend macht, falls mal die Miete nicht gezahlt wurde).- Ihre Cousine soll sich auf dem Amt erkundigen, was so ein Zimmer kosten darf.- Ob sie Einrichtungszuschuß erhält, kann ich nicht sagen, das hängt von der Gesamtsituation ab. Manchmal erhalten Sozialmieter gebrauchte Einrichtungsgegenstände von den Behörden.- Gruß, Achim