Wohnung mehrere Jahre nicht umgemeldet

Ummelden der Wohnung nach dreieinhalb Jahren

Hallo Guten Tag:

Aufgrund von Erkrankungen gegenüber Behörden u.a. Angsterkrankungen (Gutachten 2015 vorhanden Diagnose Posttraumatische Belastungsstörung, Agoraphobie F40.00, Spezifische (isolierte) Phobien (F40.2) und Diagnose meines Arztes in der Bescheinigung von 03.01.2020 Posttraumatische Belastungsstörung, Angststörung) habe ich die Wohnung, die ich vor fast dreieinhalb Jahren bezogen hatte, nicht bei der Meldebehörde (Bürgeramt) umgemeldet.

Diese Wohnung wurde Mitte Februar 2020 von Gerichtsvollzieher geräumt.

Ich habe jetzt bis vor 10.05.2020 in Notunterkünften und Obdachlosenunterkunft gelebt und seit 10.05.2020 habe ich diese NEUE Wohnung gefunden. Der Vermieter wird mir die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung) unterschreiben.

Ich habe eigentlich Nichts gegen Bußgeld, weil ich ein Vergehen begangen habe und dafür muss man die Strafe in Forum von Bußgeld bezahlen.

Ich bin leider mittellos und muss aus gesundheitlichen Gründen Sozialleistungen beziehen.

Ich bringe meine Erkrankungen hier deswegen an, ob es möglich wäre, damit ein mögliches Bußgeld aus eben diesen Gründen (Krankheiten) und der Mittellosigkeit abzuwenden und ob das Forum und die Experten einen Weg sehen, wie ich das so gestalten kann, dass ein mögliches Bußgeld abgewendet werden kann. Das ist die 1. Frage an das Forum und Experten hier.

ODER:

Ich bin mit einem Bußgeld grundsätzlich einverstanden. Wäre es dann aus diesen Krankheitsgründen und der Mittellosigkeit möglich, dass man die Zahlung eines möglichen Bußgeldes auf die Zeit verschiebt, wenn ich wieder Einkommen habe und gesundheitlich einigermaßen auf die Beine komme.

Mein Leben wird demnächst auch aufgearbeitet und das ist wieder eine sehr große Hilfe auf dem Weg der Genesung.

Wäre eine Verschiebung der Zahlung möglich? Überhaupt?

Das ist die 2. Frage an das Forum und Experten.

Wie kann ich in dieser Lage mit dem Thema selbst umgehen? Wie kann man das Ganze wegen der neuen Wohnung denn handhaben?

Das ist die 3. Frage an das Forum und Experten.

Gäbe es oder gibt es eine Verbindung zwischen Räumung der Wohnung und Melden/Ummelden einer Wohnung? Wird man bei der Behörde für Ummelden (Einwohnermeldeamt, Bürgeramt) wissen, dass diese Wohnung durch Gerichtsvollzieher geräumt worden ist?

Das ist die 4. Frage an das Forum.

Das ist die Zeit, wo alle Behördenrückstände JETZT nachgeholt werden müssen.

Das Ganze macht mir sehr große Angst, verschlechtert mein Gesundheitszustand sehr sehr. Man stellt sich ja dem Leid, was man erlitten hat.

Falls Fragen sind, bitte fragen. Danke.

Man muss bei der Anmeldung angeben, auf dem Formular, wann der Auszug aus der alten Wohnung war und wo die alte letzte Wohnung war (Adresse).

Die wichtigste Frage: Gibt es bereits einen Bußgeldbescheid?
Oder besteht im Moment das Problem in der Angst vor einem Bußgeldbescheid?

Falls letzteres: Versäumnis der Anmeldung müsste doch eine Ordnungswidrigkeit sein. Ordnungswidrigkeiten verjähren recht schnell.

Genaueres wirst du hier bestimmt erfahren, wenn eine genauere Auskunft erteilt wurde.

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Hallo Simsy:
Dankeschön.
letzteres ist der Fall!
Nämlich die Angst davor.
Aber du hast Recht.
hoffentlich kann ich das Bußgeld mit Hartz4 in Einklang bringen,
Grüße

Super, genauso ist es:


ramses90

Hallo,

hmm, sicher, dass das hier zutrifft? Ich habe keine Ahnung (!), aber da steht: „Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.“ Die Frage ist doch, wann das Sich-nicht-umgemeldet-Haben als beendet gilt, oder nicht?

@JohannBerg: Du könntest Dir Unterstützung bei den Behördengängen holen, oder hast Du da schon jemanden z.B. über eine Wohnungslosenhilfe? Das wäre eine mögliche Adresse, sonst empfehle ich den Sozialpsychiatrischen Dienst. Ich kenne eine Frau, die darüber immer Hilfe für ihre Ämterangelegenheiten hat. Mit einer chronischen psychischen Erkrankung kannst Du ihn in Anspruch nehmen, Du kannst einfach mal dort anrufen. Es gibt ihn in jeder Stadt bzw. jedem Landkreis, und er ist ausdrücklich zur Unterstützung da. Vielleicht haben sie dort auch schon Erfahrung mit Deinem Problem.

Viele Grüße,

Jule

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Der Link zu einer dieser bescheuerten „Bußgeldseiten“, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben, ist nicht hilfreich.

Verstöße gegen das Meldegesetz verjähren i.d.R. nach sechs Monaten.
Die Handlung, sich nicht am jeweiligen neuen Wohnsitz angemeldet zu haben, endet meiner Meinung nach erst am Tage der korrekten Anmeldung des neuen Wohnsitzes. Erst dann beginnt die Verjährung.

In meinem Landkreis würde man nun 10€ bezahlen, zzgl. 5€ für jeden Monat, dazu noch die obligatorischen 23,50€ Verwaltungsgebühren.

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Hallo,

wenn es vorher Obdachlosigkeit gab und dies auch im Meldebogen eingetragen wird, halte ich das Risiko eines Bußgeldes für gering. man sollte halt einfach auch mal mit den Beteiligten vernünftig reden.

&tschüß
Wolfgang

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