Wohnung Miete für die Küche?

Hallo,

ich wohne zur Zeit in einem Mitverhältnis, bei dem ausdrücklich im Mietvertrag die Küchenbenutzung mit 20 € monatlich geregelt ist. Da ich wieder auf Wohnungssuche bin hab ich eine Wohnung gefunden, bei der ich 26 € für die Küche extra zur Miete zahlen muss, im Prinzip so wie jetzt auch. Jetzt ist meine Frage: Wenn ich für die Küche im Prinzip bezahle, dann wäre es doch eigentlich logisch, dass wenn ich wieder ausziehe, ich die Küche mitnehme. Ich meine ich habe ja dafür gezahlt. Wie ist denn das rechtlich geregelt. Weil theoretisch kann ich sagen, ich zahle nicht für die Küche, nimm sie raus ich mach meine eigene rein und beim Auszug kannst deine wieder reinmachen oder wie ist das? Macht natürlich keiner aber ich meine nur. Und wenn ich ausziehe und die Küche nicht mitnehmen kann oder will (weil sie ja eigentlich von mir bezahlt wurde) dann will ich wenigstens mein Geld zurück. Im Mietvertrag steht nicht, ob die Wohnung mit EBK vermietet wird oder nicht. Nur nebst Netto-Kaltmiete, Betriebkostenpauschale steht Küchenbenutzung 20 €.
Hoffe ihr versteht meine Frage und könnt mir schnell helfen.

Danke

Nach Deiner Logik wäre die Wohnung , dann nach Auszug also auch Dein ? Da du ja schließlich dafür bezahlt hast ? Nun , es ist eine Nutzungsgebühr für die Küche , bzw eine Nutzungsgebühr für die Wohnung , die in dem Fall "Miete " heißt.