Wohnung Miete Umzug & ALGII

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand Antwort geben. Wäre schön.
Ich wohne derzeit mit Kind in einer 2Raum Wohnung mit 260 Euro kalt/365,- warm. Ich möchte umziehen innerhalb meines Wohnortes. Die neue Wohnung beträgt 295 Euro kalt. Sperrt sich das Amt da oder ist es meine Sache, wie ich die Differenz von 35 Euro zur Kaltmiete der letzten/jetzigen Wohnung aufbringe?

Ich habe etwa 50 Euro übrig (lebe auch sehr sparsam), die ich zu diesem Zweck eigentlich selbst einbringen kann, also hiervon die restlichen 35 Euro zur Kaltmiete der neuen Wohnung.

Mir ist das sehr wichtig, weil in der Umgebung der neuen Wohnung meine Schwester wohnt, die mich unterstützen könnte, damit ich auch mal länger arbeiten kann (somit besser eine Stelle finden könnte). Jetzt bin ich ja noch sehr eingeschränkt, weil ich die Betreuungszeiten des Kindergartens mit den Arbeitszeiten vereinbaren muss. Solch ein Fakt ist übrigens allein meine Sache, also sowas interessiert das Arbeitsamt nicht.

vG
Free

Hallo freechen

Das alles entscheidende, ist dein Fallmanager, inwieweit er vielleicht seinen Ermessensspielraum auzunutzen gedenkt. Allerdings ist wohl in Punkto Miete eher ein restriktiver Kurs zu erwarten, da man sich da bei den Behörden dort sowieso schon gewaltig verrechnet hat. Die angestrebten Einsparungen verwandeln sich nach und nach in ein Fass ohne Boden :wink: nach bisherigen Schätzungen ca 8MRD mehr

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo freechen
Das alles entscheidende, ist dein Fallmanager, inwieweit er
vielleicht seinen Ermessensspielraum auzunutzen gedenkt.
Allerdings ist wohl in Punkto Miete eher ein restriktiver Kurs
zu erwarten, da man sich da bei den Behörden dort sowieso
schon gewaltig verrechnet hat. Die angestrebten Einsparungen
verwandeln sich nach und nach in ein Fass ohne Boden :wink: nach
bisherigen Schätzungen ca 8MRD mehr

LG
Mikesch

Danke für Deine Antwort, Mikesch. Naja schaumermal was wird. Aber mit Fallmanager brauche ich da nicht reden, weil sie dazu auch nichts zu sagen hat bzw nicht Bescheid weiß oder wie auch immer. Habe das Thema schonmal angerissen. Was ist wenn ich diese neue Wohnung einfach miete ohne zu fragen. Muss ich vorher fragen?? Wie gesagt die 35 Euro würde ich ja selbst aufbringen, wenn das Arbeitsamt dann weiter den Kostenrahmen der jetzigen Wohnung zahlt.

Danke nochmal!

LG
Free

Was ist wenn ich
diese neue Wohnung einfach miete ohne zu fragen. Muss ich
vorher fragen?? Wie gesagt die 35 Euro würde ich ja selbst
aufbringen, wenn das Arbeitsamt dann weiter den Kostenrahmen
der jetzigen Wohnung zahlt.

Hi,
fragen musst du nicht. In Deutschland herrscht Freizügigkeit, diese ist im Grundgesetz garantiert. Wenn deine bisherige Miete in voller Höhe übernommen wurde, muss das Amt zumindest in dieser Höhe weiterzahlen. Es kann aber auch sein, dass die neue Miete, obwohl höher, immer noch im angemessenen Rahmen liegt. Dann müssen sie auch die höhere Miete übernehmen. Wenn sie dir keine Auskunft geben, wie hoch die Miete sein darf (das ist in jeder Kommune einheitlich geregelt und hängt nicht vom Wohlwollen des Sachbearbeiters ab) und trotzdem nicht die volle neue Miete übernehmen, solltest du auf jeden Fall Widerspruch einlegen, damit die Sache nochmal überprüft wird.

Gruß
Nelly

danke, Nelly, für Deine Antwort. Klingt plausibel. Werds probieren.

LG
Free