Wohnung mieten mit gewerblichen Mietvertrag

Hallo,

ich bin Studentin und auf der Suche nach einer neuen Bleibe. Zwecks-WG Gründung haben wir nun eine Immobilie gefunden. Eine Schöne Altbauwohnung. Nun zu meinen Bedenken:

Es ist so, die Vermietung erfolgt auf Basis des Hamburger Mietvertrages für Kontore und gewerbliche Flächen. Dieses Objekt eignet sich hervorragend als Wohnbüro (für Freiberufler oder Selbständige), zur Weitervermietung an Wohngemeinschaften oder als Atelier.

In dem Haus wohnen auch andere WGs, eine Renterin und noch 2 Personen, die es teilgewerblich nutzen.

Um diese Wohnung also anmieten zu können, müsste ein Elternteil den Vertrag unterschreiben und an uns Studenten weitervermieten.

Mich würde eure Meinung interessieren, wie das bzgl Steuern, Recht usw aussieht.

Denn üblich ist diese Art Vermietung ja nicht, oder? Der Makler meinte, es würden keine Steuerkosten auf uns zukommen. Stimmt das?

Außerdem ist die Kaution als Darlehnkaution ausgeschrieben. Mir wurde gesagt, dass man darauf keine Zinsen bekommt, jedoch man alles auf einen Schlag zurück bekommt. Ist das richtig?

Freue mich auf Antworten.

Suchen Sie sich etwas Normales mit verzinslicher Kaution, auch wenn die Zinsen derzeit gering sind.

Sorry, aber im Gewerbe- und Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.

Gruß connection

Sorry, da bin ich überfragt!!

Gruß Fred

Werter Fragesteller!
Da ich nur ein Mieter bin, keine juristische Ausbildung habe, lediglich nach §§ im Mietrecht BGB fische, ist mir eine Antwort, die Ihnen helfen könnte, nicht möglich. Nehmen Sie die Hilfe des Verbraucherschutzes an.
Es tut mir leid, „Großer Sucher“

wenn Sie noch nicht volljährig sind, kann dies schon seine Richtigkeit haben,
den Begriff der Darlehnkaution habe ich noch nicht gehört, evtl. bei Sparkasse nachfragen.
viel Erfolg

Hallo, kann leider nicht helfen

Hallo,

da mir dieses Mietvertragsformular nicht bekannt ist, kann ich keine weiteren Angaben dazu machen.

Generell dürften keine Steuern auf die Endmieter zukommen. Anders könnte es mit dem Zwischenmieter (Eltern) sein, die die Räume weitervermieten.

Ein Darlehen als Kaution ist mir ebenfalls nicht bekannt.

Hallo,

von einem gewerblichen Mietvertrag rate ich Dir dringend ab:

  • allgemein: bei Gewerbemietverträgen gelten andere Spielregeln (insbesondere Kündigungsschutz, Nebenkosten, etc.)
  • bei Gewerbemietverträgen gilt ein großer Teil des insgesamt recht mieterfreundlichen Rechts nicht!
  • eine Nutzung als reine Wohnung könnte als (nicht erlaubte) Nutzungsänderung ausgelegt werden
  • fragwürdige Kautionsbestimmungen - oder schlage eine „klassische“ Kaution vor

Wenn der Vermieter eine WG erlauben will, dann soll er auch einen Wohnraummietvertrag abschließen. Alles andere ist im Zweifelsfall nur zu seinen Gunsten, aber nicht zu Deinen!

VG
FvS

Hallo,

als Student ist man volljährig und kann selber einen Mietvertrag unterschreiben. Für eine WG würde ich als Elternteil nicht unterschreiben und somit in die volle Haftung für alle WG Mitglieder (auch wenn einer oder alle die Miete nicht zahlen)
eingehen.
Wenn dann ein Elternteil diese Wohnung anmietet und an die WG Mitglieder weiter vermietet müssen die Eltern, welche den Vertrag unterschrieben haben auch diesen Ertrag versteuern. Denn die Miete ist dann als Einkommen zu werten!

Eine Mietwohnung mit einem gewerblichen Mietvertrag zu versehen,
ist eine Zweckentfremdung - meist damit der Vermieter Steuern sparen kann. Fliegt das auf, stellt das eine Steuerhinterziehung dar, da Einnahmen aus Vermietungen anders versteuert werden, als Gewerbevermietungen. Der Unterzeichner kann dann der Beihilfe belangt werden.
Schätze damit dürfte jedes gute Verhältnis zu den Eltern belastet werden.

Die Kautionsgeschichte ist auch recht dubios und insgesamt würde ich davon die Finger lassen. Einzig der Vermieter hat dadurch Vorteile.

Der Makler kann viel erzählen, da Makler bisher für ihre kruden Aussagen selten in die Haftung genommen werden können.
Die wollen einen schnellen Vertragsabschluss und ihre Provision erwirtschaften. Um mehr geht es diesen Zecken nicht!

Viele Grüße
tina

Hallo,

Sorry, da kann ich nicht helfen.

Mfg
Mannheim13

Hallo,

nein üblich ist diese Art wirklich nicht. Gewerbeverträge haben natürlich ihre Nachteile, da die Mieter anders als bei WOhnraum nicht so stark durch das Mietrecht geschützt sind in vielerlei Hinsicht. Steuern müsst ihr nicht zahlen auch nicht auf den Mietpreis, denn das darf der Vermieter nur wenn auch der Mieter am Vorsteuerabzugsverfahren teilnimmt - merkwürdiges Wort ich weiß - heißt aber letztendlich nur das ihr das nicht müsst, da ihr selber nichts verkauft. Also das Wort Darlehenskaution sagt mir jetzt nicht direkt was…Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass die Kaution NICHT zinsbringend angelegt werden muss.