ich wollte eine wohnung mieten,und der vermieter hat mir mündlich zugesagt das ich die wohnung mieten kann.einen tag später meinte er, das er die wohnung an jemand anderen vermieten würde.
ich hatte meine freundin als zeugin dabei.
ich der mündliche vertrag nun bindend
Diese Frage kann Ihnen ein Rechtsanwalt sicherlich beantworten.
Hallo Siggi, grundsätzlich sind auch mündliche Verträge bindend. Im vorliegenden Fall aber scheint es
Hallo,
müdnliche Zusagen sind verbindlich, aber Sie sind in der Beweispflicht!
Ausserdem ist es sicher kein guter Start in ein Mietverhältnis, sich dieses per Gericht mittels Zeugenaussage erkämpfen zu wollen.
Die Changen stehen m.E. auch nciht gut, da der Wortlaut der Aussage bewiesen sein muss.
Wenn Sie noch keine Kaution gezahlt haben, kann der Vermeiter durchaus sagen, er hat gesagt,
dass Sie allgemnein in Frage kommen könnten etc.
Gruß
Diana
Es könnte durchaus ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen sein. Auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen, wäre natürlich kein guter Start (vgl. meine Vorredner). Aber wie wärs mit einem Vergleich: Vielleicht hatte der Mietinteressent Auslagen, die er in Erwartung der Wohnung hatte. Es könnte auf Schadensersatz hinauslaufen.