Wohnung mieten ohne Geld?

Hallo. ich bin 20 Jahre alt, ungelernt , arbeite seit einem halben Jahr als 400€ Kraft.
Habe die letzten Monate bei meiner Freundin gewohnt (Wohnnug unter den Eltern, keine Miete). Da wir uns getrennt haben, muss ich hier raus. Möglichst in eine eigene Wohnung, kann mir dies aber momentkan mit dem Gehalt niht leisten. Ein zusammenleben mit meiner Mutter oder Vater ist nicht möglich.

Zahlt mir das Amt die Miete, wenn die Wohnung im Rahmen ist?
Was muss ich alles beachten?

hallo,

ich glaub es gibt von den ämtern unterstützung in diesen fällen.

würde mich mal an die kommunale arbeitsförderung oder sozialamt wenden

Guten Tag

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich ja. Sie müssen den ganzen Sachverhalt jedoch bei Ihrer zuständigen ARGE oder Jobcenter vorher möglichst mit schriftlicher Zusage klären. Daher werden Sie nicht umhinkommen auch einen entsprechenden Antrag bei der Behörde zu stellen. Ihnen stehen als Einzelperson max. 50 qm Wohnfläche zur Verfügung. Sie sollten sich vorher erkundigen, welche max. Mietobergrenze Ihnen für Kaltmiete und kalte Nebenkostenkosten das Amt gewährt.
Tun Sie dies nicht dann kann Ihnen das Amt die Zahlungen für die Mieter verweigern. Sie müßten dann vor dem Sozialgericht kostenlos auf Ihr Recht klagen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo guten Tag,du mußt zum amt gehen ,die Helfen dir und bezahlen dir eine WHG,das Amt wird dir auch eine Lehre in aussicht stellen,denn es wäre sehr wichtig für dich, und dein späteres Leben.Das Arbeitsamt wird dir da möglichkeiten nennen.Wünsche dir viel Glück und erledige das auch direkt.Vielleicht kannst du deine Fraundin fragen ob du noch paar tage da wohnen kannst . bis du alles erledigt hast. Liebe grüße anna

Hallo!
Habe noch ne Frage zu deiner Antwort.
WHG? hab da keine Ahnung von.
Wonach muss ich fragen, wenn ich zum Sozialamt gehe?
Wer kann mir eine Lehre in Aussicht stellen?

Danke

Hi Schnigger, ohne Gewähr antworte ich wie folgt:
Wohnung auf freiem Mietmarkt anzumieten ist ohne Geld natürlich nicht drin, ABER: Du kannst in Deinem Fall zur Obdachlosenbehörde Deines Wohnorts gehen und dort Deine Situation schildern. Du wirst ja voraussichtl. auf der Strasse sitzen, wenn Du aus eigenen finanziellen Mitteln keine neue Wohnung anmieten kannst. Die Obdachlosenbehörde ist für solche Fälle ja da! Entweder sie verweisen Dich an die HartzIV-Abteilung, die Dir sagen, bis zu welcher Höhe Du auf dem freien Mietmarkt Dir etwas suchen kannst, oder sie geben Dir direkt eine Wohnung. Die Obdachlosenbehörden müssen für Notfälle immer eine gewisse Anzahl von freien Wohnungen bereithalten. Falls Dein bisheriger Wohnsitz irgendwo auf dem Land war, musst Du allerdings in Kauf nehmen, daß Dir eine Wohnung irgendwo im Landkreis zugewiesen wird.- Vom Wort „Obdachlosenbehörde“ nicht abschrecken lassen, die Wohnungen sind oft ganz OK, manchmal auch nicht so toll, manchmal aber auch super-auch hierbei muß man etwas Glück haben. (Auf der Strasse brauchst Du allerdings nicht zu schlafen), außerdem wird Dein 400,–Eur Job bestimmt wohlwollend bei den Behörden aufgenommen.- Du solltest auf alle Fälle (!!!) bei GfA oder Obdachlosenbehörde das Wort „Drohende Obdachlosigkeit“ erwähnen.- -Hoffe, daß es Dir weiterhilft, Alles Gute, Achim

Hallo,WHG, heisst Wohnung,Wenn du zur Arbeitsagentur gehst schilderst du deine Lage und alles weitere machen die für dich, die sagen dir auch was du zu tun hast,du darfst dich nur nicht abwimmeln lassen von denen, du hast keine Wohnung und kein Geld ,du bekommst die unterstützung.Vielleicht kannst du dir auch ein Beistand mitnehmen,das kann ein Freund oder sonstiger sein der Ahnung hat oder dich Begleitet.Hab keine Angst.Du wirst das schaffen.Und die Lehre werden die dir auch vermitteln müssen, dich dabei unterstützen.Geh direkt morgen früh hin.liebe grüße anna Kenne leute die haben sogar Führerschein bezahlt bekommen wenn es der Arbeit dient wünsche dir viel Glück

Hallo,
soviel ich weiß wird eine angemessene Wohnung vom Amt bezahlt, kenn mich da aber nicht aus. Tut mir leid

Mfg

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Hi, leider kenne ich mich da nicht so gut aus. Am besten, Du gehst mal ins ‚Amt‘ - denn die sind ja dazu da, Dich zu beraten. Du kannst auch zu einer Sozialberatung gehen, die viele Einrichtungen anbieten: Caritas, Diakonisches Werk, AWO …

Viel Erfolg!

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Hallo. Ja das Amt zahlt dir dann die Miete, weil notwendig.
Beachten musst du nur, das deine Wohnung (schriftliches Angebot) vom Vermieter beim Amt als angemessen angesehen wird. Je nach ort und lage ist dies immer anders was Größe Und Warmmiete betrifft…
Am besten gleich 3 Angebote einreichen.

Am besten nen Job besorgen und/ oder ne Ausbildung machen.

Hallo Ich bin 20 Jahre alt und habe mich jetzt auch von meiner Freundin getrennt mache eine überbetriebliche lehre und brauche jetzt eine eigene wohnung meine frage ist bekomme ich eine wohnung bezahlt vom amt allerdings bekomme ich schon mein lehrlingsgeld vom arbeitsamt bezahlt mir würde eventuell ein internatsplatz zustehen aber den möchte ich nicht nutzen da ich lieber selbstständig sein möchte es wäre nett wenn ihr mir helfen könntet von wo ich leistung für eine eigene wohnung beziehen könnte

gruß Joey