Wohnung mieten trotz negativer Schufa?

Ein Hallo in die Runde!

Ich (Student) möchte mit meiner Freundin (derzeit im Mutterschutz) und ihrem Sohn zusammenziehen und sind derzeit auf Wohnungssuche. Allerdings erweist sich dieses Vorhaben als etwas schwierig und ich erhoffe mir hier nähere Auskünfte und evt. Rat.

Nun ist es jedoch so, dass meine Freundin durch ihren Ex-Mann aufgrund von diversen, nicht bezahlten Bestellungen (auf ihren Namen) in der Schufa steht. Sie will sich natürlich auch in den Mietvertrag setzen lassen und ihn am Ende unterschreiben, allerdings müsste sie dann auch eine Mieter-Selbstauskunft erteilen und einer Schufa-Auskunft seitens des Vermieters zustimmen.
Ich weiß es (leider) nicht ganz genau, aber ich habe mir im Oktober letzten Jahres bei einer Bank 2.000 Euro geliehen, ei seither in Raten mtl. abbezahlt werden. In wieweit stehe ich jetzt negativ in der Schufa und in wieweit könnte mir soetwas bei der Wohnungssuche seitens des Vermieters negativ angerechnet werden?

Besteht - theoretisch - trotzdem die Chance, eine Wohnung zu bekommen? Denn es gibt ja (bei mir bzw. meiner Freundin) regelmäßige Einkünfte, von denen die Miete gezahlt werden kann, ferner soll Wohngeld etc. beantragt werden.

Ein Kollege meinte, ich könnte mich ja zunächst allein in den Mietvertrag setzen und meine Freundin erst später (als Zweit- oder Untermieter) hinzufügen lassen. Allerdings entfallen dann ja eventuelle finanzielle Mittel, die sie, da sie ja noch im Mutterschutz ist und ALG2 bezieht, für ihren Sohn und sich beantragen könnte - oder liege ich da falsch?

Ferner war die Idee meines Kollegen, jemand anderes (mit positiver Schufa) anstatt meiner Freundin als Zweitmieter anzugeben; jedoch befürchte ich, dass diese Herangehensweise nicht legal ist?

Über Antworten, Ratschläge etc. wäre ich sehr dankbar.

LG
Christian

Hallo,

so weit sind wir bereits schon, dass Vermieter eine Schufa-Auskunft einholen??
Das ist die Zeche, die die Mietnomaden die Anständigen zahlen lassen.

Andererseits garantiert auch ein positiver Schufa-Eintrag nicht automatisch die pünktlichen Mietzahlungen.
Sind Mietschulden überhaupt in der Schufa enthalten?

Eine Schufa-Auskunft erhält der Vermieter nur, wenn er eine Ermächtigung vom Mietinteressenten erhält.

Der Kleinkredit des Mieters ist sicherlich kein Hindernis, so lange er immer fristgerecht bedient wurde.

Außerdem will die Masse der Vermieter keine Schufa-Auskunft einholen. Also einfach auf einen entsprechenden Vermieter hoffen.

Es ist Datenschutz und kein Vermieter hat ein Recht, von einem Mietinteressenten solche Auskünfte oder Einkommensnachweise zu erhalten.
Den Abschluss des Mietvertrags kann er natürlich verweigern.

Ich würde einen Mietvertrag ohne Freundin schließen, wobei ein Vermieter, der solche Auskünfte will, sich bereits in dem Fall, dass eine Freundin mit einzieht betrogen fühlen wird.

Gruß
Lawrence

Ein Hallo in die Runde!

Hallo

Ein Kollege meinte, ich könnte mich ja zunächst allein in den
Mietvertrag setzen und meine Freundin erst später (als Zweit-
oder Untermieter) hinzufügen lassen. Allerdings entfallen dann
ja eventuelle finanzielle Mittel, die sie, da sie ja noch im
Mutterschutz ist und ALG2 bezieht, für ihren Sohn und sich
beantragen könnte - oder liege ich da falsch?

Es wird wohl nicht einfach eine Wohnung zu finden. Die einzige Pflichtangabe, die der (zukünftige) Mieter vorweg unaufgefordert machen muss, ist wenn er Sozialhilfe oder Leistungen nach Hartz IV bekommt.
Damit wird es nicht einfach eine Wohnung zu finden.
Evtl. kann man aber einen WBS besorgen - damit könnte man an Wohnungen kommen die günsitger sind, und da sollte kein VM überrascht über den Bezug von Sozialleistungen sein.

Ferner war die Idee meines Kollegen, jemand anderes (mit
positiver Schufa) anstatt meiner Freundin als Zweitmieter
anzugeben; jedoch befürchte ich, dass diese Herangehensweise
nicht legal ist?

Problematisch, wenn der Kolllege Pech hat, dann haftet er für evtl. Mietschulden. Und die Freundin kann nach 3 Mon. nicht mehr als Besuch geführt werden und muss angemeldet werden.

LG
Christian

Dito

Hallo,

Nun ist es jedoch so, dass meine Freundin durch ihren Ex-Mann
aufgrund von diversen, nicht bezahlten Bestellungen (auf ihren
Namen) in der Schufa steht. Sie will sich natürlich auch in
den Mietvertrag setzen lassen und ihn am Ende unterschreiben,
allerdings müsste sie dann auch eine Mieter-Selbstauskunft
erteilen und einer Schufa-Auskunft seitens des Vermieters
zustimmen.

noch lange nicht jeder Vermieter verlangt eine Schufa-Auskunft.

Unabhängig davon wäre es vielleicht einen Versuch wert, dass die Freundin sich gegen die Schufa-Einträge wehrt. Sinn der Schufa ist eigentlich nicht, Leute zu ruinieren, die bloß Betrugsopfer ihrer Ex-Ehepartner geworden sind.

Die Freundin kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit kann sie bei nur 10 Euro Selbstbeteiligung durch einen Anwalt überprüfen lassen, ob der Ex-Mann die Schulden auf ihren Namen überhaupt machen durfte (wahrscheinlich nicht) und ob es erfolgversprechend ist, gegen die Einträge vorzugehen (aus der Ferne nicht zu beurteilen).

Ich weiß es (leider) nicht ganz genau, aber ich habe mir im
Oktober letzten Jahres bei einer Bank 2.000 Euro geliehen, ei
seither in Raten mtl. abbezahlt werden. In wieweit stehe ich
jetzt negativ in der Schufa und in wieweit könnte mir soetwas
bei der Wohnungssuche seitens des Vermieters negativ
angerechnet werden?

Es steht mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Schufa (Eigenauskunft verschafft Gewissheit), ist aber per se kein Negativmerkmal, solange der Kredit ordentlich bedient wird. Es kommt darauf an, wie viel Einkommen nach Abzug der Raten jeden Monat übrigbleibt und ob dies ausreicht, die Miete zu bezahlen.

Besteht - theoretisch - trotzdem die Chance, eine Wohnung zu
bekommen? Denn es gibt ja (bei mir bzw. meiner Freundin)
regelmäßige Einkünfte, von denen die Miete gezahlt werden
kann, ferner soll Wohngeld etc. beantragt werden.

Ja, die Chance besteht auf jeden Fall. Nach deiner Darstellung spricht bei dir - zumindest Schufa-mäßig - nichts dagegen.

Bei der Freundin gibt es mehrere Möglichkeiten. Falls die Sache mit der gemeinsamen Wohnung nicht sehr dringend ist, kann sie versuchen, die Schufa-Angelegenheit vorher noch mit anwaltlicher Hilfe zu bereinigen. Andere Möglichkeiten: Freundin aus dem Mietvertrag heraushalten oder dem Vermieter ganz offen sagen, was Sache ist.

Ein Kollege meinte, ich könnte mich ja zunächst allein in den
Mietvertrag setzen und meine Freundin erst später (als Zweit-
oder Untermieter) hinzufügen lassen. Allerdings entfallen dann
ja eventuelle finanzielle Mittel, die sie, da sie ja noch im
Mutterschutz ist und ALG2 bezieht, für ihren Sohn und sich
beantragen könnte - oder liege ich da falsch?

Macht es Alg-II-mäßig überhaupt einen Unterschied, ob sie mit im Mietvertrag steht? Wenn sie mit dir zusammenzieht, ändert sich ihr Anspruch doch sowieso, auch wenn sie mit im Mietvertrag stünde.

Ferner war die Idee meines Kollegen, jemand anderes (mit
positiver Schufa) anstatt meiner Freundin als Zweitmieter
anzugeben; jedoch befürchte ich, dass diese Herangehensweise
nicht legal ist?

Keine Ahnung, ob es illegal wäre, aber jedenfalls nicht sinnvoll, auch im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis mit dem zukünftigen Vermieter. Ich würde es als Vermieterin nicht gerne sehen, wenn ein Mietinteressent mir jemanden als Mitmieter präsentiert und am Ende jemand ganz anderes einzieht.

Gruß

so weit sind wir bereits schon, dass Vermieter eine
Schufa-Auskunft einholen??

Das taten einige schon vor 20 Jahren. Allerdings erhalten die wohl keine detaillierte Auskunft, sondern nur mitgeteilt, ob bestimmte Negativ-Merkmale bestehen.