Ein Hallo in die Runde!
Ich (Student) möchte mit meiner Freundin (derzeit im Mutterschutz) und ihrem Sohn zusammenziehen und sind derzeit auf Wohnungssuche. Allerdings erweist sich dieses Vorhaben als etwas schwierig und ich erhoffe mir hier nähere Auskünfte und evt. Rat.
Nun ist es jedoch so, dass meine Freundin durch ihren Ex-Mann aufgrund von diversen, nicht bezahlten Bestellungen (auf ihren Namen) in der Schufa steht. Sie will sich natürlich auch in den Mietvertrag setzen lassen und ihn am Ende unterschreiben, allerdings müsste sie dann auch eine Mieter-Selbstauskunft erteilen und einer Schufa-Auskunft seitens des Vermieters zustimmen.
Ich weiß es (leider) nicht ganz genau, aber ich habe mir im Oktober letzten Jahres bei einer Bank 2.000 Euro geliehen, ei seither in Raten mtl. abbezahlt werden. In wieweit stehe ich jetzt negativ in der Schufa und in wieweit könnte mir soetwas bei der Wohnungssuche seitens des Vermieters negativ angerechnet werden?
Besteht - theoretisch - trotzdem die Chance, eine Wohnung zu bekommen? Denn es gibt ja (bei mir bzw. meiner Freundin) regelmäßige Einkünfte, von denen die Miete gezahlt werden kann, ferner soll Wohngeld etc. beantragt werden.
Ein Kollege meinte, ich könnte mich ja zunächst allein in den Mietvertrag setzen und meine Freundin erst später (als Zweit- oder Untermieter) hinzufügen lassen. Allerdings entfallen dann ja eventuelle finanzielle Mittel, die sie, da sie ja noch im Mutterschutz ist und ALG2 bezieht, für ihren Sohn und sich beantragen könnte - oder liege ich da falsch?
Ferner war die Idee meines Kollegen, jemand anderes (mit positiver Schufa) anstatt meiner Freundin als Zweitmieter anzugeben; jedoch befürchte ich, dass diese Herangehensweise nicht legal ist?
Über Antworten, Ratschläge etc. wäre ich sehr dankbar.
LG
Christian