Wohnung mit EV bekommen?

Es wurde eine schöne Wohnung gefunden.

Beim Makler wurde mit angegeben,dass schon eine EV geleistet wurde und deshalb eine Dritte mit als Mitmieterin angegeben die nicht mit drinnen wohnen wird (1-Raum-Wohnung).

Nun scheint sich der Vermieter trotzdem an dieser EV zu stören und will Unterlagen diesbezüglich,darf er diese Unterlagen anfordern?
Es wurde mitgeteilt, dass die EV wegen eines verpatzten Handyvertrages vor 2-3 Jahren entstanden ist.

Die richtige Wohnung zu finden ist schwer, aber man hat auch keine
Lust dem Vermieter sein Leben offen zu legen. Kann man dies auch via
eidestattlicher Erklärung machen um den Vermieter zu beruhigen?

Nun scheint sich der Vermieter trotzdem an dieser EV zu stören
und will Unterlagen diesbezüglich,darf er diese Unterlagen
anfordern?

Hi,

welche Unterlagen?

Es wurde mitgeteilt, dass die EV wegen eines verpatzten
Handyvertrages vor 2-3 Jahren entstanden ist.

Die richtige Wohnung zu finden ist schwer, aber man hat auch
keine
Lust dem Vermieter sein Leben offen zu legen.

Und der VM hat keine Lust an einen Mieter zu vermieten, der dann die Miete nicht zahlen kann.

eidestattlicher Erklärung machen um den Vermieter zu
beruhigen?

Kommt darauf an, ob der VM das so akzeptiert, vermutlich aber nicht. Der VM ist nicht gezwungen an einen Mieter zu vermieten, der die geforderten Unterlagen nicht beibringt. Ebenso ist kein Mieter dazu gezwungen, eine Wohnung zu mieten, wenn der VM Unterlagen fordert, die er eigentlich nicht fordern dürfte.

Ob die Forderung der Unterlagen in Ordnung ist, kann man erst beurteilen, wenn man weiß welche Unterlagen genau gefordert wurden.

Gruß
Tina

Es wäre sinnvoll auf manche Abkürzungen zu verzichten und diese auszuschreiben.

EV ? evangelisch

Ich vermute mal stark, dass der EV nicht wegen einem „verpatzten Handyvertrag“ geleistet werden musste, sondern weil berechtigte finanzielle Forderungen nicht ausgeglichen wurden. Und das auch noch ziemlich lange und auch mit einer nicht unerheblichen Beratungs- und Einigungsresistenz.

Genau derartige Vorkommnisse will der VM für die Zukunft die ihr miteinander vertraglich verbunden seid, ausschließen. Wer will ihm das verdenken.
Wie schon geschrieben: musst die Wohnung ja nicht mieten.

vnA

Ein nettes Hallo,

Es wurde eine schöne Wohnung gefunden.
Beim Makler wurde mit angegeben,dass schon eine EV geleistet
wurde und deshalb eine Dritte mit als Mitmieterin angegeben
die nicht mit drinnen wohnen wird (1-Raum-Wohnung).

Nun scheint sich der Vermieter trotzdem an dieser EV zu stören
und will Unterlagen diesbezüglich,darf er diese Unterlagen
anfordern?

Dürfen schon, hat aber keinen Rechtsgrund; wenn die Unterlagen nicht ausgehändigt werden, wird er die Wohnung evtl. nicht vermieten.

Es wurde mitgeteilt, dass die EV wegen eines verpatzten
Handyvertrages vor 2-3 Jahren entstanden ist.

Bei ev ergibt sich ein rechtliches Problem, dieses besteht dahingehend, dass der Schuldner sich für zahlungsunfähig erklärt hat.!

Es bleibt nun dem Vermieter vorbehalten, ob er dann einen Vertrag eingehen möchte, wobei nicht verstänlich ist, was der Vermiete hat, wenn er die Unterlagen des ev einsieht.
Wichtiger wäre in diesem Zusammenhang, ob die Miete durch entsprechende Einkünfte bezhalt werden könnte.

Wenn die Forderung aus dem Handy-Vertrag bereits bezahlt wurde, kann man den ev sofort löschen lassen; damit wäre das Problem bereits erledigt.

Die richtige Wohnung zu finden ist schwer, aber man hat auch
keine
Lust dem Vermieter sein Leben offen zu legen. Kann man dies
auch via
eidestattlicher Erklärung machen um den Vermieter zu
beruhigen?

Was will man dem Vermieter eidesstattlich versichern? Dass der Schuldner gewillt ist, die Miete zu bezahlen? Damit kann ein Vermieter nichts anfangen.

Falls der Handy-Vertrag noch nicht vollstängig bezahlt wurde, sollte man prüfen, ob die Restsumme bezahlt werden kann und auch dann kann man wiederum den ev löschen.

Falls noch Rückfragen, gerne,
bis dahin einen schönen Tag noch.

Es wäre sinnvoll auf manche Abkürzungen zu verzichten und
diese auszuschreiben.

EV ? evangelisch

Eidesstattliche Versicherung

Hallo,

Wenn die Forderung aus dem Handy-Vertrag bereits bezahlt
wurde, kann man den ev sofort löschen lassen; damit wäre das
Problem bereits erledigt.

Echt? Seit wann gilt das denn?
Gruß
loderunner (ianal)

Der Vermieter möchte Schriftverkehr bzgl. der EV (eidestattliche Versicherung), wobei immer noch nicht klar ist was er daraus erkennen möchte. Der Vermieter hat bereits die Einkommenserklärung, eine zahlungskräftige Mitmieterin (mit Einkommensunterlagen) und die Mietschuldenfreierklärung vom Vorvermieter.

Wenn der Vermieter das Mietverhältnis nicht möchte, dann soll er es mitteilen und gut ist, so wurde es ihm heute auch telefonisch mitgeteilt und er möchte zurück rufen. Es wurde ihm eine eidestattliche Erklärung angeboten.

Die Forderung auf der EV ist ruhend, es wurde keine Zahlung geleistet, da die Forderung noch Streitbestandteil ist.

Normalerweise wäre es irrelevant, es gibt genug Wohnungen, aber gerade diese Wohnung ist passend.

Hallo,

wenn die Forderung aus der eidesstattlichen Versicherung beglichen ist, kann auf Antrag des Schuldners beim Amtsgericht die Löschung der Haftanordnung sowie die Löschung der eidesstattlichen Versicherung beantragt werden; die Löschung erfolgt dann unverzüglich im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts; wenn diese in der Schufa dann zeitnah gelöscht werden soll, genügt es, der Schufa die Löschungsbe-willigung des Amtsgerichts zuzusenden; die Schufa löscht dann eV und ggf. HB; sollte der Schuldner die Löschung bei der Schufa selber nicht beantragen, wird dann ev und ggf. HB in der Schufa nach einer Frist von 1-3 Monaten gelöscht. Die Frist ist abhängig vom Verwaltungsverfahren des Schuldnerverzeichnis - IHK - Schufa.

Schönen Tag noch.

Der Vermieter möchte Schriftverkehr bzgl. der EV
(eidestattliche Versicherung), wobei immer noch nicht klar ist
was er daraus erkennen möchte. Der Vermieter hat bereits die
Einkommenserklärung, eine zahlungskräftige Mitmieterin (mit
Einkommensunterlagen) und die Mietschuldenfreierklärung vom
Vorvermieter.

Wenn der Vermieter das Mietverhältnis nicht möchte, dann soll
er es mitteilen und gut ist, so wurde es ihm heute auch
telefonisch mitgeteilt und er möchte zurück rufen. Es wurde
ihm eine eidestattliche Erklärung angeboten.

Hallo,

es gibt im eV keine „ruhend“ und es gibt auch kein „Streitbestandteil“, denn der ev erfolgt nachdem der Gerichtsvollzieher die Zahlungsunfähigkeit erklärte und der Schuldner dann auf Antrag des Gläubigers die eidesstattliche Versicherung geleistet hat.

Dem geht aber immer entweder ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil des Amtsgerichtes hervor; alles andere ist „Wunschdenken“ und ein Verschließen der Augen vor der Realität.

Schönen Tag noch.

Die Forderung auf der EV ist ruhend, es wurde keine Zahlung
geleistet, da die Forderung noch Streitbestandteil ist.

Normalerweise wäre es irrelevant, es gibt genug Wohnungen,
aber gerade diese Wohnung ist passend.

2 „Gefällt mir“

Es wurde zuerst Zahlungsunfähigkeit durch den GV bestätigt, danach wurde ein Anwalt damit beauftragt und es wurde erneut überprüft, nun geht der Schriftverkehr weiter.

Dies ist hier jedoch nicht der Punkt um den es geht, sondern welche Rechte der Vermieter bzgl. bestimmter persönlicher Daten hat bzw. welche Daten einer EV ihm zugäglich sein dürfen wenn überhaupt.

Er hat das Recht sich einen anderen Mieter zu suchen. Und du hast das Recht dich um die Wohnung zu bewerben. Wenn ich dein Geschreibsel hier so lese, gehe ich davon aus, dass sich die Angelegenheit eh demnächst erledigt hat.

vnA

Es ist immer wieder erstaunnlich, wie manche persönlich werden und weder konstruktive, noch sachliche Stellungnahmen verfassen können ohne sich selbst und ihr Niveau zu reflektieren. Wenn man nichts vernünftiges verfassen kann, dann liest man woanders und muss sich nicht mit unspezifischen geschrieben Gedankengängen irgendwo wichtig machen …

Jeder hat seine Probleme und es entsteht auch mal eine EV, aber man muss nicht gleich herablassend oder intolerant reagieren ohne die Hintergründe zu wissen, es wurde mit dem Eröffnungspost eine einfaches Problem geschildert und nicht um unsachliche wichtigtuerische Kommentare gebeten dazu.

Hallo,

wenn der Vermieter nicht ausgesprochen blöd ist (sorry), dann ruft er beim Schuldnerverzeichnis des Amtsgericht an und erfährt, ob der Mietinteressent mit einer eidesstattlichen Versicherung, oder einem Haftbefehl oder einem Inso-Verfahren eingetragen ist. Das ist Sache von 5 Minuten. Das sind die Rechte des Vermieters und das Amtsgericht wird hier die Auskunft erteilen.

Alles andere ist uninteressant; ev ist ev, abgegeben im nüchteren oder betrunkenen Zustand und was ein RA danach macht, ist ganz klar, zu erst einmal eine Gebührenrechnung schicken:wink:)

1 „Gefällt mir“

Es wurde zuerst Zahlungsunfähigkeit durch den GV bestätigt,
danach wurde ein Anwalt damit beauftragt und es wurde erneut
überprüft, nun geht der Schriftverkehr weiter.

Hi,

sorry, wenn mir ein Mieter so eine Story auftischen würde, wäre der Fall für mich erledigt. Eine e.V. passiert nicht einfach so, da muß vorab ein Mahnverfahren durchlaufen und mindestens eine vergebliche Pfändung versucht worden sein. Die Sache ist gelaufen, daran dürfte auch ein nun erneuter Schriftverkehr nichts ändern.

Es ist doch so: entweder Du legst die Unterlagen vor, bist offen und ehrlich oder Du weigerst Dich, dann wirst Du die Wohnung nicht bekommen. Der VM scheint ja trotz der EV nicht gänzlich abgeneigt zu sein, Dir die Wohnung zu vermieten, das ist mehr als viele andere VM in so einer Situation tun würden.

Wenn Du jetzt mauerst wirft das nicht unbedingt ein positives Licht auf Dich.

Dies ist hier jedoch nicht der Punkt um den es geht, sondern
welche Rechte der Vermieter bzgl. bestimmter persönlicher
Daten hat bzw. welche Daten einer EV ihm zugäglich sein dürfen
wenn überhaupt.

Was bringt Dir das? Du kannst dem VM zwar sagen, daß er diese Unterlagen nicht fordern darf und dann? Die Folge wird sein, daß Du die Wohnung nicht bekommst, so einfach ist das.

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

Danke für die Erklärung!
Hallo,
obwohl das:

…wenn die Forderung aus der eidesstattlichen Versicherung
beglichen ist,…

hier ja nicht gegeben ist.
Gruß
loderunner (ianal)

Es ist immer wieder erstaunlich wie beratungsresistent manche Menschen sind.

Ich beurteile üblicherweise derartige Sachverhalte von der anderen Seite des Schreibtisches. Wenn ich mich schon, wider besseres Wissen, dazu durchringen würde einem Mietinteressenten mit EV, was für mich der private Super GAU ist - noch schlimmer als eine Privatinsolvenz - ein Vertragsverhältnis anzubieten, wäre eine anmaßende Ausdrucksweise des Bewerbers das endgültige ko-Kriterium. Die EV ist das Ende einer sehr langen, sehr kostspieligen Entwicklung, die alleine vom Schuldner hervorgerufen wurde. Das zu verleugnen passt ins Bild, aber nicht in ein gedeihliches Miteinander eines Vertragsverhältnisses.
Deine Reaktionen auf die gegebenen Antworten bringen mich zu der Annahme, dass ein Vermieter, der noch einigermaßen seine Sinne beieinander hat, spätestens hier den Schlussstrich zieht: „Wenn der Vermieter das Mietverhältnis nicht möchte, dann soll er es mitteilen und gut ist, so wurde es ihm heute auch telefonisch mitgeteilt und er möchte zurück rufen. Es wurde ihm eine eidestattliche Erklärung angeboten.“

Dass dir diese Antworten nicht gefallen ist auch klar. Aber so ist nun mal das Leben.

vnA

2 „Gefällt mir“

Servus, erstmal,

kein Gruß von dir, kein gar nichts in der gesamten Korrespondenz? Ziemlich unhöflich, aber gerade noch hinnehmbar. Aber zunächst sind nur sachliche und konstruktive Antworten gekommen (deren Verfassern ich gerne ein Sternchen verpaßt hätte, wenn ich denn schon dürfte).

Beim Makler wurde mit angegeben,dass schon eine EV geleistet
wurde und deshalb eine Dritte mit als Mitmieterin angegeben
die nicht mit drinnen wohnen wird (1-Raum-Wohnung).

Eine EV an sich wäre für mich als Vermieter vielleicht nicht unbedingt ein Hindernis, aber eine Mieterin, die gar nicht drin wohnen wird ??? Meldegesetz?? Hat die für euch eine Bürgschaft übernommen ?

Die richtige Wohnung zu finden ist schwer, aber man hat auch

keine
Lust dem Vermieter sein Leben offen zu legen. Kann man dies
auch via
eidestattlicher Erklärung machen um den Vermieter zu
beruhigen?

Wenn jemand eine EV abgegeben hat, muß da in der Vergangenheit schon einiges passiert - sprich nicht bezahlt worden sein. Wenn man als Vermieter dann mal Hintergründe wissen will, ist das veständlich. Und das meiste wäre vermutlich in einem vernünftigen Gespräch von Mensch zu Mensch zu klären.
Wenn du aber gleich abblockst - hat der überhaupt ein Recht dazu ? - wird euch kein vernünftiger Mensch eine Wohnung vermieten.
Und dann noch eine Pseudomieterin?

Sei mir nicht böse, aber ich hätte da viel zuviel Angst, an einen Mietnomaden zu geraten. Zu einem Mietverhältnis gehört auch ein gewisses Vertrauen. Und wenn du absolut nicht bereit bist, deinem potentiellen Vermieter zu erklären, wie du in die Bredoullie geraten bist, kannst du es ihm nicht übel nehmen, wenn er nein sagt.

Jetzt ist mir auch völlig klar, warum du im Internen Brett gesperrt worden bist. Die Antworten waren nämlich zunächst absolut sachlich!!

Aber versuchs mal mit einem Persönlichen Gespräch mit dem Vermieter.

Gruß Manu

Hallo,

… aber eine Mieterin, die gar nicht
drin wohnen wird ??? Meldegesetz??

Das Meldegesetzt interessiert genau gar nicht, wer einen Mietvertrag unterschreibt. Nur, wo dieser jemand wohnt.

Hat die für euch eine Bürgschaft übernommen ?

Im Prinzip schon.
Ist übrigens eine ganz übliche Vorgehensweise bei Studentenwohnungen (oder Schülern, Lehrlingen,…), dass die Eltern mit unterschreiben.
Gruß
loderunner (ianal)

Servus, loderunner,

mensch, das ging aber fix. Das mit dem Meldegesetz wußt ich nicht, hab also wieder was gelernt.

Merci für die Aufklärung
Gruß Manu