Ein nettes Hallo,
Es wurde eine schöne Wohnung gefunden.
Beim Makler wurde mit angegeben,dass schon eine EV geleistet
wurde und deshalb eine Dritte mit als Mitmieterin angegeben
die nicht mit drinnen wohnen wird (1-Raum-Wohnung).
Nun scheint sich der Vermieter trotzdem an dieser EV zu stören
und will Unterlagen diesbezüglich,darf er diese Unterlagen
anfordern?
Dürfen schon, hat aber keinen Rechtsgrund; wenn die Unterlagen nicht ausgehändigt werden, wird er die Wohnung evtl. nicht vermieten.
Es wurde mitgeteilt, dass die EV wegen eines verpatzten
Handyvertrages vor 2-3 Jahren entstanden ist.
Bei ev ergibt sich ein rechtliches Problem, dieses besteht dahingehend, dass der Schuldner sich für zahlungsunfähig erklärt hat.!
Es bleibt nun dem Vermieter vorbehalten, ob er dann einen Vertrag eingehen möchte, wobei nicht verstänlich ist, was der Vermiete hat, wenn er die Unterlagen des ev einsieht.
Wichtiger wäre in diesem Zusammenhang, ob die Miete durch entsprechende Einkünfte bezhalt werden könnte.
Wenn die Forderung aus dem Handy-Vertrag bereits bezahlt wurde, kann man den ev sofort löschen lassen; damit wäre das Problem bereits erledigt.
Die richtige Wohnung zu finden ist schwer, aber man hat auch
keine
Lust dem Vermieter sein Leben offen zu legen. Kann man dies
auch via
eidestattlicher Erklärung machen um den Vermieter zu
beruhigen?
Was will man dem Vermieter eidesstattlich versichern? Dass der Schuldner gewillt ist, die Miete zu bezahlen? Damit kann ein Vermieter nichts anfangen.
Falls der Handy-Vertrag noch nicht vollstängig bezahlt wurde, sollte man prüfen, ob die Restsumme bezahlt werden kann und auch dann kann man wiederum den ev löschen.
Falls noch Rückfragen, gerne,
bis dahin einen schönen Tag noch.