Hat es einen steuerlichen Vorteil für einen Vermieter, wenn er zur Kaltmiete einen Betrag für die Möbel extra aufgeschrieben, dazuschlägt?
z.B.
400 € plus 40 € für Möbel =440 € plus NK
oder kann der Vermieter Kaltmiete von 440 € plus NK machen, weil es egal ist, da er bestimmte Reparaturen eh an der Einrichtung übernehmen muss?
mE ist es steuerlich egal, denn der Vermieter muss alles als Einnahme angeben - aber für den Mietvertrag ist es wohl klarer, denn eine möblierte Wohnung ist etwas anderes als eine unmöblierte - z.B.wenn das Bett kaputt geht, muss der Vermieter es ersetzen.
Lia
mE ist es steuerlich egal, denn der Vermieter muss alles als Einnahme angeben - aber für den Mietvertrag ist es wohl klarer, denn eine möblierte Wohnung ist etwas anderes als eine unmöblierte - z.B.wenn das Bett kaputt geht, muss der Vermieter es ersetzen.
Ja, aber dafür braucht es lediglich der Formulierung möbliert bzw. der Angabe, welche Möbel dazu gehören. Allerdings kann der Mieter ein Interesse haben, dass es separat ausgewiesen wird. Denn beim Bezug von Sozialleistungen wie Wohngeld oder ALG-II kommt es auf die Kaltmiete für die Wohnung an und nicht auch noch auf die Miete für die Möbel.