Wohnung mündliche Kündigung

Hallo zusammen, jetzt brauche ich mal Hilfe …

Meine Mutter hat im Februar eine mündlichen Kündigung bekommen, da sie gesundheitlich auch nach einer geeigneteren Wohnung umschauen wollte, nahm sie die Kündigung an und ich half ihr eine Wohnung zu finden.

Jetzt wo wir eine Wohnung gefunden haben und den Umzug in Angriff nehmen, besteht der Vermieter auf einmal auf Einhaltung der Kündigungsfrist, als man ihm vorhielt, er habe doch ihr gekündigt, wollte er nichts mehr davon wissen, weil er ihr ja nicht „schriftlich“ gekündigt hatte.

Wie ist jetzt die beste Vorgehensweise?

Vielen Dank für Antworten

Mit freundlichem Gruß

Frank Winkler

Wenn deine Mutter keine Zeugen hat für die Kündigung wird wohl der Vermieter recht kriegen ,aber dafür muss er deine Mutter verklagen und da sehe Ich ein Vorteil für deine Mutter wenn es Zeugen gibt wie er sagt das er ja nicht Schriftlich gekündigt hat ,den dieses wäre ein Beweis das er die Kündigung ausgesprochen hat,wenn jetzt zwischen der Mündlichen Kündigung und dem Auszug die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten würde ,müss Er vor Gericht erklären warum im Jetzt doch 3 Monatsmieten zustehen sollten

Ausserdem hat er mit der Aussprache der Kündigung das Vertragsverhältnis selber in Frage gestellt und will jetzt eine sogenannte Abfindung ?

Ich würde abwarten was nach dem Auszug passiert den das grössere Risiko für eine niederlage liegt beim Vermieter ,den jeder Fall ist anders und den Schaden den er einklagen will hat er selber verursacht mit der ausgesprochenen Kündigung.

Lasst euch nicht schonwieder vom Vermieter einschüchtern und Ich wünsche deiner Mutter alles gute in der neuen Wohnung.

hallo frank,

habe mal gegoogelt. lt. § 568 bgb muss der mietvertrag schriftlich gekündigt werden. also bist du an die kündigungsfrist gebunden. sorry.
gruß schnueffel

Wir wissen, dass das Gesetz nicht immer Gerechtigkeit bringt. In dem Fall wurde wohl ein Mietvertag geschlossen, den man dann auch schriftlich mit der vereinbarten Frist kündigen und einhalten muss.

Es besteht da nur die Möglichkeit einer gütlichen Vereinbarung mit dem Vermieter.

Guten Abend,

wenn es keine Zeugen gibt und ich vermute die sind nicht vorhanden steht Aussage gegen Aussage und damit hat man verloren.
Sprich schnellstens das ganze schriftlich machen, damit man Belegbarkeit hat.

Vielleicht lässt sich ja verhandeln, von wegen altersgerechter Wohnung aus gesundheitlichen Gründen oder das man einen Nachmieter stellen kann.

Viel Erfolg und einen schönen Abend noch
Gruß Margret

Hallo Frank, danke für die Frage.
Ich fürchte der Vermieter hat Recht. Ich zitiere aus dem Mietrechtslexikon:

Die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform ( § 568 Abs 1 BGB).
Eine mündliche Kündigung, Kündigung per SMS, E-Mail oder Telefax ist - da nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprechend - gem § 134 BGB nichtig.

Daher heißt es nun, eine gütliche Einigung mit dem Vermieter zu finden.
Und als letztes bliebe nur, fristgerecht zu kündigen und die Miete bis zum regulären Mietende weiter zu zahlen. Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate. Ihr könnt also diesen Monat noch zum 31.07.2012 kündigen. Diese Kündigung muss der Vermieter bis spätestens zum 03.05.2012 erhalten haben. Das ist nachweispflichtig, sendet also die Kündigung bitte per Einreiben+Rückschein, selbst wenn er im selben Haus wohnt und sendet sie möglichst bald schon ab.
Da er jetzt schon stur schaltet ist das sicherer!

Wünsche trotzdem viel Erfolg!

Hallo,

eine Kündigung muss im Prinzip schriftlich erfolgen. In Ihrem Fall würde Aussage gegen Aussage stehen und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Letzteres ist aber meine private Meinung.

MfG

§ 568 Form und Inhalt der Kündigung
(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
(2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.
Gruß
Melodie

Die kündigung einer Wohnung muss immer schriftlich erfolgen, egal von welcher Seite man das betrachtet. Ein Mieter kann immer ohne, ein Vermieter nur mit Begründung kündigen.

Dabei sind einer Kündigung durch den Vermieter sehr enge Grenzen gesetzt: http://mietrechtlexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_meh…

Sollte es sich aber um eine sogenannte Einliegerwohnung handeln, sieht die Sache so aus:
http://mietrechtlexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_ein…

Hallo - stimmt schriftlich ist immer besser als müdlich - aber mündlich ist genauso gültig.
Verträge und dazu zählt auch eine Kündigung können in Deutschland immernoch schriftlich und mündlich geschlossen werden.
Schön wäre es, wenn ihr noch Zeugen des Gespräches hättet. Können ja welche sein, die zufällig im Treppenhaus das Gespräch gehört haben oder so…

Den Vermieter würde ich darauf hinweisen, es gibt Zeugen für die Kündigung.

Als zweites würde ich die Mietzahlung einstellen, genau für die Höhe der Kaution.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass der Vermieter die Kaution auszahlt, wenn er solche windigen Tricks anwendet um an Geld zu kommen.
Wenn das alles nichts hilft - geht zum Anwalt - beantrage wenn nötige PKH (Prozeßkostenhilfe - wird bei finz. Bedürftigkeit (d.h. auch mit reichlich Kosten belegten Personen gewährt) und laß dem Vermieter einen Brief schicken. In der Regel hilft das dann.
Viel Erfolg - schönen Umzug Gruss Barbara Natzschka

PS - Wenn der Vermieter behauptet er habe nicht gekündigt, dann soll er dass mal beweisen.

hallo,

im §568 bgb steht, dass mietverhältnisse SCHRIFTLICH gekündigt werden müssen. im abs. 2 steht dann: der vermieter SOLL den mieter auf die möglichkeit, die form und die frist des widerspruchs nach den §§ 574 bis 57b rechtzeitig hinweisen. ich verstehe das so:die kündigung ist quasi unwirksam. das verhalten des vermieters ist schon dreist!
frag doch mal beim mieterverein nach, was du machen sollst.
viele grüße
maria

Danke, dass sehe ich auch so und hoffe somit auf Einsicht des Vermieters, da ich von der Kündigung und der Bitte um die Kündigung in Schriftform wusste.

Gruß Frank

Danke, dass sehe ich auch so und hoffe somit auf Einsicht des Vermieters, da ich von der Kündigung und der Bitte um die Kündigung in Schriftform wusste.

Gruß Frank.

Ja, so isst leider das Leben, aber wenn ich sehe wie andere sich jetzt um meine Mutter kümmern und ihr Helfen, Euch eingeschlossen :smile: dann werden wir dem Vermieter schon zur Einsicht bewegen können.

Gruß Frank und vielen Dank.

Hallo Frank,

Der Vermieter ist leider im Recht.
Eine Kündigung des Mietvertrages bedarf zwingend der Schriftform ( § 568 Abs 1 BGB).
Eine mündliche Kündigung, Kündigung per SMS, E-Mail oder Telefax ist - da nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprechend - gem § 134 BGB nichtig.

Deine Mutti muss jetzt schnellstmöglich kündigen und die Fristen, die im Mietvertrag stehen einhalten.

MfG P. Kunze

Gibt es für die „mündliche Kündigung“ Zeugen?
Wenn das nicht der Fall ist, ist das nicht beweisbar.
Dann habt ihr die A-Karte und der A… ist im Recht.

Hallo,

leider muß eine kündigung immer schriftlich erfolgen, allerdings hat Ihre Mutter ZEUGEN? Wenn Ja dann sieht die Sache ganz anders aus.

mfg

Hallo,

eine mündliche Kündigung ist unwirksam, so dass das Mietverhältnis zunächst ungekündigt fortbesteht.

Etwas anderes könnte unter dem Gesichtspunkt von Treu udn Glauben nur dann gelten, wenn es

  1. Zeugen für die mündliche Kündigung gibt und
  2. für den Vermieter erkennbar die Mieterin diese Kündigung als wirksam angesehen und die Räumung der Wohnung in Angriff genommen hat.

Ich halte letzteres jedoch für schwer beweisbar, so dass ich ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts keinen Prozess führen würde.

Gibt es eventuell weiteren Schriftwechsel nach der mündlich ausgesprochenen Kündigung?

Gruß
Sebastian

hallo,

wahrscheinlich hat sich nach der langen zeit dein problem schon erledigt. ich fürchte auch leider, dass deine mutter schlechte katren hat. abgesehen davon, dass sie nichts in der hand hat, heißt ja auch eine mündliche kündigung des VMs nicht, dass er nicht trotzdem genauso an der kündigungsfrist festhält - die ja auch zum schutz deiner mutter gewesen wäre, falls sie nicht so schnell eine wohnung gefunden hätte.

nun helfen dann wohl nur separate absprachen, ob nicht vorher ein mieter in die wohnung deiner mutter könnte, damit sie von weiteren mietzahlungen entlastet ist.

freundliche grüße
mannheim13