Es gibt einige Unstimmigkeiten zwischen der Hausverwaltung und mir bzgl. Nebenkosten. Ich bin allerdings der Meinung, dass seitens der Hausverwaltung kein Anspruch auf eine gewisse Gebühr besteht. Sie haben kein schriftliches Einverständnis von mir. Dadurch ist bisher ein „Rückstand“ von 100 Euro entstanden.
Sollte die Hausverwaltung Klage einreichen, ist das FÜR MICH ein Grund, den Mietvertrag fristlos zu kündigen? Oder rechtfertigt eine laufende Klage keine außerordentliche Kündigung?
Hallo,
hier kann ich nicht weiterhelfen, da mir die genauen Umstände nicht bekannt sind. Eine fristlose Kündigung durch Dich scheint mir jedenfalls nicht möglich.
Gruß
Udo
Entschuldigung für die verspätete Antwort, leider war ich gesundheitlich nicht so fit.
Nein in diesem Fall steht dem Mieter keine fristlose, bzw. auserordentliche Kündigung zu. Wäre doch auch ein wenig eigenartig…bezahle ich nicht was ich soll muss (kann ich jetzt nichts zu sagen weil ich nicht weiß um welchen Posten der NK es geht) Klagt der Vermieter und ich kann Kündigen.
Wenn Sie aus dem Mietverhältnis herauswollen dann gibt es immer eine Mögllichkeit der Einigung oder der ordentlichen Kündigung.
Viele Erfolg und schöne Grüße
Margret