Wohnung nach Klage durch Vermieter fristlos kündigen?

Es gibt einige Unstimmigkeiten zwischen der Hausverwaltung und mir bzgl. Nebenkosten. Ich bin allerdings der Meinung, dass seitens der Hausverwaltung kein Anspruch auf eine gewisse Gebühr besteht. Sie haben kein schriftliches Einverständnis von mir. Dadurch ist bisher ein „Rückstand“ von 100 Euro entstanden.

Sollte die Hausverwaltung Klage einreichen, ist das FÜR MICH ein Grund, den Mietvertrag fristlos zu kündigen? Oder rechtfertigt eine laufende Klage keine außerordentliche Kündigung?

Danke schon mal!

Ihre Kostenschulden aus dem Mietverhältnis rechrtfertigen keine fristlose Kündigung durch den Mieter.

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo,
hier kann ich nicht weiterhelfen, da mir die genauen Umstände nicht bekannt sind. Eine fristlose Kündigung durch Dich scheint mir jedenfalls nicht möglich.
Gruß
Udo

Tut mir leid, darauf weiß ich keinen Rat…!

Liebe Grüße

Guten Morgen,

Entschuldigung für die verspätete Antwort, leider war ich gesundheitlich nicht so fit.

Nein in diesem Fall steht dem Mieter keine fristlose, bzw. auserordentliche Kündigung zu. Wäre doch auch ein wenig eigenartig…bezahle ich nicht was ich soll muss (kann ich jetzt nichts zu sagen weil ich nicht weiß um welchen Posten der NK es geht) Klagt der Vermieter und ich kann Kündigen.
Wenn Sie aus dem Mietverhältnis herauswollen dann gibt es immer eine Mögllichkeit der Einigung oder der ordentlichen Kündigung.
Viele Erfolg und schöne Grüße
Margret

?? Gebühr Seitens der Hausverwaltung, das ist mir ja was ganz neues. Gibt es nicht !

Außerordentliches Kündigungsrecht allerdings auch nicht.

Der Fall ist mir zu unkonkret…
Aber wegen einer Klage den Mietvertrag fristlos kündigen zu können, ist meines Erachtens nicht möglich.