Wohnung nicht bewohnt aber Heizkosten zahlen?

Guten Tag,

ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen und nun stellt sich mir eine rein logische Frage:
Ich habe die Abrechnung für 2 Monate (Jan/Feb) bekommen, da ich ausgezogen bin, in den 2 Monaten habe ich aber schon nicht mehr in diesem 7 Parteien Haus gewohnt. Warum muss ich dann trotzdem fast 70 Euro Heizkosten zahlen obwohl die Heizung schon seit Dezember nicht mehr von mir genutzt wurde? Da fehlt mir gerade das Verständnis warum die das komplette Haus abrechnen und auf alle umlegen. Heißt ja wenn einer die ganze Zeit die Heizung an, müssen die anderen das mitzahlen?

Schon unfair!?

Hallo Tink,

wahrscheinlich ist der Grund, dass ein Teil der Heizkosten (zwischen 30% und 50%, den Satz legt der Vermieter fest) nicht verbrauchsabhängig, sondern wohnflächenabhängig umgelegt werden. Das Du während dieser Zeit noch Mieter warst, betrifft das auch dich und deine Wohnfläche. D.h. auch wenn Du nicht geheizt hast, zahlst Du einen Anteil.

Gruß

Mary

Hallo,

jede Heizungsanlage fährt Verluste, diese Verluste müssen abgedeckt werden. Dies geschieht in der Regel über einen Festkostenanteil von 30%, die auch dann getragen werden müssen wenn die Wohnung unbewohnt ist. Da die Anlage eines Objektess immer so gebaut ist daß alle genügend Wärme erhalten ist diese Regelung nicht unfair sondern zwingend erforderlich. Gesetzliche Vorschrift laut Heizkostenverordnung.

MfG.

Hallo Tink,

bei der Heizungsabrechnung gibt es immer zwei Kostenarten: der Teil nach Verbrauch (mind. 50-70%) und der Rest (von 50-30%) für Wartung, Strom, etc.
Schauen Sie bitte in Ihre Heizkostenabrechnung für die 2 Monate nach, dort müssen die Aufteilungsdaten ersichtlich sein. Auch muss dort nachlesbar sein, wieviel Ihnen an Verbrauchskosten berechnet wurde.
Aus meiner Sicht ist die Nachforderung ok.

Beste Grüße
Kocki

nein, ganz und gar nicht. Die Heizkostenverordnung geht richtigerweise davon aus, dass bestimmt Kosten einfach mit dem Vorhandensein der Anlage entstehen und schon auch deshalb entstehen, die Wärme dorthin zu bringen, wo sie benötigt wird, auch wenn Sie sie nun eben nicht abnehmen. Etwas verständlicher wird das vielleicht beim Warmwasser Die Zirkulationsleitung liefert das warme Wasser zu Ihrer Wohnung, auch wenn Sie dort nicht abnehmen. FÜr die Energie, die dafür verbraucht wurde, sind Kosten entstanden. Deshalb sind 30 - -50 % nach Grundkosten zu verteilen, meist aufgrund der beheizbaren Fläche berechnet. Das ist völlig korrekt und auch fair. IN dem Fall für Sie „leider“

Hallo, also auch wenn Sie dort nicht mehr gewohnt haben, ist ja trotzdem die Heizung in den Räumen an gewesen, d. h. es wurde geheizt, (wenn auch vermindert)und bei Übergabe wurde ja auf dem Protokoll aufgeschrieben wie der Verbrauch für die Heizung gewesen ist und da zum 31.12. schon mal abgelesen wurde (zumindestens sollte das so sein!!)
haben Sie die genauen Zahlen über den Verbrauch für 2 Monate vorliegen. Und da eigentlich jede Wohnung über Heizkörpermessgeräte verfügen sollte, wird von ISTA/TECHEM und Co. festgehalten wieviel Sie verbraucht haben, das gibt der Vermieter Ihnen ja nur weiter. MFG Hase1