Wohnung nicht bezugsfähig-Vertrag kündbar?

Hallo,

A hat zum 1.1.08 eine Wohnung angemietet, doch irgendwie lief alles schief und A möchte nun doch nicht mehr einziehen. Kann A vom Mietvertrag zurücktreten? Bekommt A die Kaution zurück?

Details:
A besichtig im Dezember 07 eine Wohnung.
Diese ist vom Vormieter stark heruntergewirtschaftet und A müßte vieles selbstständig renovieren (Müll vom Vormieter entsorgen, Fliegen beseitigen, Tapeten erneuern, Teppich Schlafzimmer erneuern, Wände streichen).
Da A dringend eine neue Unterkunft braucht, sagt A zu und unterschreibt den Vertrag.

Während der Entrümpelungsarbeiten merkt A, dass der Fussboden in der Küche unter dem Billiglaminat (ich berichtete) durchgeschimmelt ist.
A meldet dies dem Wohnungsvermittler B.
B möchte, dass A sich um die Beseitigung der verschimmelten Balken kümmert, aber A ist weder Fachmann noch hat A die Zeit dafür.
Großes Hickhack, wer denn nun wie dafür zuständig ist-wegen der Weihnachtszeit keine Klärung.

Am 26.12. muss A feststellen, dass das Türschloss zur Wohnung mit Sekundenkleber zugeklebt ist. Man kommt nicht in die Wohnung (in der aber auch noch keiner wohnt).

Am 27.12. wird B informiert.
B will sich selber drum kümmern per Bohrmaschine, es kommt aber immer irgendwie was dazwischen.

Zum 29.12. hatte A Freunde und Verwandte zum tapezieren beordert.
B will das Schloss bis dato aufgebohrt haben, hat es auch versucht, aber die freiwilligen Helfer standen nichtsdestotrotz vor immer noch verschlossener Tür und mußten unverrichteter Dinge wieder abziehen.

Am 31.12. kam der Schlüsseldienst und öffnete die Tür. Helfer traten wieder an und tapezierten das Wohnzimmer.

Stand zum Küchenfussboden: B will selber die Balken raussägen und alle Holzteile entsorgen und auf den Estricht einen PVC auflegen-wann, wird nicht gesagt und dass der Küchenboden damit auch tiefer liegt, wird irgendwie abgetan.

Wohnung ist zum 1.1. nicht bezugsfähig.

Am 2.12. stellt A fest, dass das (neue) Schloss wieder mit Sekundenkleber zugeklebt wurde. A kommt abermals nicht in die Wohnung.

A hat keine Lust mehr und möchte vom Vertrag zurücktreten-hat A Chancen ohne Probleme da rauszukommen?

Miete für Januar wurde noch nicht bezahlt (hätte von der ARGE kommen sollen, aber die haben noch nicht alle nötigen Papiere von A).
Eine Kaution (760 EUR) für die Wohnung wurde bezahlt. Da die Wohnung doch jetzt eigentlich in einen besseren Zustand ist als vorher, jedoch nicht komplett renoviert wie es eigentlich nach einem Auszug hätte sein müssen, ist A unsicher, ob A die Kaution zurück bekommt.

Gruss,
C

Hallo,

A hat zum 1.1.08 eine Wohnung angemietet, doch irgendwie lief
alles schief und A möchte nun doch nicht mehr einziehen. Kann
A vom Mietvertrag zurücktreten? Bekommt A die Kaution zurück?

Nein, es gibt keine Rücktrittsmöglichkeit von einem bereits abgeschlossenen Mietvertrag.

Details:
A besichtig im Dezember 07 eine Wohnung.
Diese ist vom Vormieter stark heruntergewirtschaftet und A
müßte vieles selbstständig renovieren (Müll vom Vormieter
entsorgen, Fliegen beseitigen, Tapeten erneuern, Teppich
Schlafzimmer erneuern, Wände streichen).
Da A dringend eine neue Unterkunft braucht, sagt A zu und
unterschreibt den Vertrag.

Und hat damit wohl den Zustand der Wohnung akzeptiert.

Während der Entrümpelungsarbeiten merkt A, dass der Fussboden
in der Küche unter dem Billiglaminat (ich berichtete)
durchgeschimmelt ist.
A meldet dies dem Wohnungsvermittler B.

Der Wohnungsvermittler ist nicht der Ansprechpartner. Alleiniger Ansprechpartner ist der Vermieter.

B möchte, dass A sich um die Beseitigung der verschimmelten
Balken kümmert, aber A ist weder Fachmann noch hat A die Zeit
dafür.

Der Wohnungsvermittler hat damit auch nichts zu tun.

Großes Hickhack, wer denn nun wie dafür zuständig ist-wegen
der Weihnachtszeit keine Klärung.

Am 26.12. muss A feststellen, dass das Türschloss zur Wohnung
mit Sekundenkleber zugeklebt ist. Man kommt nicht in die
Wohnung (in der aber auch noch keiner wohnt).

Was hat der Mieter am 26.12. in der Wohnung zu suchen? Mietbeginn = 01.01.2008.

Am 27.12. wird B informiert.
B will sich selber drum kümmern per Bohrmaschine, es kommt
aber immer irgendwie was dazwischen.

Zum 29.12. hatte A Freunde und Verwandte zum tapezieren
beordert.
B will das Schloss bis dato aufgebohrt haben, hat es auch
versucht, aber die freiwilligen Helfer standen
nichtsdestotrotz vor immer noch verschlossener Tür und mußten
unverrichteter Dinge wieder abziehen.

Mietvertragsbeginn = 01.01.2008.

Am 31.12. kam der Schlüsseldienst und öffnete die Tür. Helfer
traten wieder an und tapezierten das Wohnzimmer.

Stand zum Küchenfussboden: B will selber die Balken raussägen
und alle Holzteile entsorgen und auf den Estricht einen PVC
auflegen-wann, wird nicht gesagt und dass der Küchenboden
damit auch tiefer liegt, wird irgendwie abgetan.

Wohnung ist zum 1.1. nicht bezugsfähig.

Am 2.12. stellt A fest, dass das (neue) Schloss wieder mit
Sekundenkleber zugeklebt wurde. A kommt abermals nicht in die
Wohnung.

A hat keine Lust mehr und möchte vom Vertrag zurücktreten-hat
A Chancen ohne Probleme da rauszukommen?

Miete für Januar wurde noch nicht bezahlt (hätte von der ARGE
kommen sollen, aber die haben noch nicht alle nötigen Papiere
von A).
Eine Kaution (760 EUR) für die Wohnung wurde bezahlt. Da die
Wohnung doch jetzt eigentlich in einen besseren Zustand ist
als vorher, jedoch nicht komplett renoviert wie es eigentlich
nach einem Auszug hätte sein müssen, ist A unsicher, ob A die
Kaution zurück bekommt.

Die Kaution wird wohl für die Zahlung der Miete verwendet, wenn A bisher keine Miete bezahlt hat.

A könnte den Mietvertrag unter Einhaltung der regulären 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen (oder der im Vertrag genannten) oder nach Fristsetzung an den Vermieter evtl. fristlos kündigen, wenn erhebliche Gründe vorliegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen und der Vermieter sich nicht um die Behebung der Mängel kümmert.

Gruss,
C

Nein, es gibt keine Rücktrittsmöglichkeit von einem bereits
abgeschlossenen Mietvertrag.

Zum Abschluss des Mietvertrags war aber von einem verschimmeltem Küchenfussboden nicht die Rede

Und hat damit wohl den Zustand der Wohnung akzeptiert.

Akzeptiert wurden die Renovierungsarbeiten wie neu tapezieren, streichen, Teppich im Schlafzimmer auslegen

Der Wohnungsvermittler ist nicht der Ansprechpartner.
Alleiniger Ansprechpartner ist der Vermieter.

B regelt aber alles, ist Ansprechpartner-keine Ahnung welche Funktion B genau inne hat, jedenfalls kümmert sich B um alles (auch um den Mietvertrag).

B möchte, dass A sich um die Beseitigung der verschimmelten
Balken kümmert, aber A ist weder Fachmann noch hat A die Zeit
dafür.

Der Wohnungsvermittler hat damit auch nichts zu tun.

A ja wohl auch nicht!

Was hat der Mieter am 26.12. in der Wohnung zu suchen?
Mietbeginn = 01.01.2008.

Ja, aber wie erwähnt mußte A noch Renovierungsarbeiten in der Wohnung durchführen. Deswegen bekam A den Schlüssel auch am Tag wo man den Mietvertrag unterschrieben hat.

Mietvertragsbeginn = 01.01.2008.

s.o.

Die Kaution wird wohl für die Zahlung der Miete verwendet,
wenn A bisher keine Miete bezahlt hat.

Wofür denn Miete zahlen, wenn die Wohnung nicht wie vereinbart bezugsfähig ist?

A könnte den Mietvertrag unter Einhaltung der regulären
3-monatigen Kündigungsfrist kündigen (oder der im Vertrag
genannten) oder nach Fristsetzung an den Vermieter evtl.
fristlos kündigen, wenn erhebliche Gründe vorliegen, die eine
fristlose Kündigung rechtfertigen und der Vermieter sich nicht
um die Behebung der Mängel kümmert.

Gut, ich werde dies ausrichten

Gruss,
C.

Hallo!

Nein, es gibt keine Rücktrittsmöglichkeit von einem bereits
abgeschlossenen Mietvertrag.

Zum Abschluss des Mietvertrags war aber von einem
verschimmeltem Küchenfussboden nicht die Rede

Was allerdings (wenn ich das richtig gelesen habe) auch dem VM nicht bekannt war!

Und hat damit wohl den Zustand der Wohnung akzeptiert.

Zumindist den sichtbaren!

Akzeptiert wurden die Renovierungsarbeiten wie neu tapezieren,
streichen, Teppich im Schlafzimmer auslegen

B regelt aber alles, ist Ansprechpartner-keine Ahnung welche
Funktion B genau inne hat, jedenfalls kümmert sich B um alles
(auch um den Mietvertrag).

Rechtlich ist aber der im Mietvertrag stehende Vermieter der richtige Ansprechpartner

Der Wohnungsvermittler hat damit auch nichts zu tun.

A ja wohl auch nicht!

Natürlich nicht!

Die Kaution wird wohl für die Zahlung der Miete verwendet,
wenn A bisher keine Miete bezahlt hat.

Wofür denn Miete zahlen, wenn die Wohnung nicht wie vereinbart
bezugsfähig ist?

Weil A sich an den von ihm unterschriebenen Vertrag halten muss! Selbstjustiz (OK krass ausgedrückt) gibt es nicht! Die einzige Möglichkeit ist eben den VM schriftlich auf die Mängel hinzuweisen und aufzufordern diese zu beseitigen. Dazu natürlich angemessene Fristen setzen und ggf. Mietkürzung durchsetzen. Alternativ kann der M natürlich auch fristgerecht kündigen.

LG Andreas

Hallo!

verschimmeltem Küchenfussboden nicht die Rede

Was allerdings (wenn ich das richtig gelesen habe) auch dem VM
nicht bekannt war!

das weiss A nicht und würde der VM wohl kaum zugeben. Ich würde ja auf Wasserschaden tippen und da hätte der VM eigentlich bescheid bekommen müssen.
Da der Vormieter aber wohl, äh, unsauber, war-kann es auch sein, dass dieser dem VM nix gesagt hat (und wenn es nicht in die Wohnung drunter getropft hatte, dann wurde es buchstäblich unter den Teppich gekehrt).

Weil A sich an den von ihm unterschriebenen Vertrag halten
muss!

Und der VM nicht?

Selbstjustiz (OK krass ausgedrückt) gibt es nicht! Die
einzige Möglichkeit ist eben den VM schriftlich auf die Mängel
hinzuweisen und aufzufordern diese zu beseitigen. Dazu
natürlich angemessene Fristen setzen und ggf. Mietkürzung
durchsetzen. Alternativ kann der M natürlich auch fristgerecht
kündigen.

Mir ist mittlerweile wurscht was A (bin nicht ich) macht-es hätte mich nur interessiert wie das so aussieht…

Gruss,
C.

Die Frage welchen Zustand A akzeptiert hat (anscheinend dekorative Mängel > selbst renovieren), ist entscheidend - kann aber letztlich nicht in einem Forum beantwortet werden - womöglich kann das nur ein Richter, der alle Sachumstände eruiert.
Allerdings hätte A auch einen schlechten dekorativen Zustand gar nicht akzeptieren müsssen.
Anscheinend wurde dies aber über einen geringen Mietpreis abgegolten - also nichts dagegen zu sagen.

hätte mich nur interessiert wie das so aussieht…

Der VM ist verpflichtet die Mietsache fristgerecht zu Mietbeginn und in vertragsgemäßem (zum Gebrauch geeigneten) Zustand zu übergeben > § 535 BGB.
Bei Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand (z.B. Fussboden durchgefault, Wohnung nicht betretbar wegen verklebtem Türschloss) gilt:

  • Mängelanzeige an den VM, Aufforderung zur Abhilfe/Mängelbeseitigung unter Setzung einer angemessenen Frist
  • Anspruch auf im Verhältnis zur erheblichen Tauglichkeitsminderung angemessene Mietminderung > § 536 BGB, wenn Gebrauch gar nicht möglich (Türschloss verklebt) ggf. bis zu 100%
  • bei Verzug mit der Mangelbeseitigung/Übergabe der Wohnung Anspruch auf Schadensersatz (z.B. Zwischenunterbringung)> § 536a BGB
  • Recht auf fristlose Kündigung nach § 543, 569 BGB
    z.B. "Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
  1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,"
    http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

siehe z.B. auch hier
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Die Frage welchen Zustand A akzeptiert hat (anscheinend
dekorative Mängel > selbst renovieren), ist entscheidend -
kann aber letztlich nicht in einem Forum beantwortet werden -
womöglich kann das nur ein Richter, der alle Sachumstände
eruiert.
Allerdings hätte A auch einen schlechten dekorativen Zustand
gar nicht akzeptieren müsssen.
Anscheinend wurde dies aber über einen geringen Mietpreis
abgegolten - also nichts dagegen zu sagen.

A hat den schlechten dekorativen Zustand hingenommen, weil A dringend eine Wohnung brauchte (was B wußte) und „hübsch“ machen könnte man die Wohnung ja immer noch.
Der Mietpreis wurde wegen der noch ausstehenden Renovierung nicht gemindert. B sagte zwar, dass üblicherweise ein Mieter, wenn er die Wohnung selber tapeziert/streicht, chic macht… 1 Monat mietfrei bekäme-aber da A die Mieter von der ARGE hätte bekommen sollen, würde das ja nicht gehen.

Der VM ist verpflichtet die Mietsache fristgerecht zu
Mietbeginn und in vertragsgemäßem (zum Gebrauch geeigneten)
Zustand zu übergeben > § 535 BGB.

Aha!

Bei Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand (z.B. Fussboden
durchgefault, Wohnung nicht betretbar wegen verklebtem
Türschloss) gilt:

  • Mängelanzeige an den VM, Aufforderung zur
    Abhilfe/Mängelbeseitigung unter Setzung einer angemessenen
    Frist
  • Anspruch auf im Verhältnis zur erheblichen
    Tauglichkeitsminderung angemessene Mietminderung > § 536
    BGB, wenn Gebrauch gar nicht möglich (Türschloss verklebt)
    ggf. bis zu 100%
  • bei Verzug mit der Mangelbeseitigung/Übergabe der Wohnung
    Anspruch auf Schadensersatz (z.B. Zwischenunterbringung)> §
    536a BGB
  • Recht auf fristlose Kündigung nach § 543, 569 BGB

AHA 2

z.B. "Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz
    oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen
    wird,"
    http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

siehe z.B. auch hier
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Ja danke schön!

Gruss,
C.