Hallo,
ich hätte da mal ne Frage.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe eine Wohnung auf 01.05.2013 gemietet. Am 15.04.2013 durfte ich zum Streichen in die Wohnung. Am 21.04. waren wir mit Streichen (bis auf die Küche fertig)
Nun haben wir am 21.04. Schimmel in der mitgemieteten EBK entdeckt (an der Wand oben im Eck) und daraufhin den Vermieter informiert. Fachmann war da, Problem wird behoben.
Fachmann und VM meinten - es reicht wenn man das Eckschränkchen wegmacht. Der Rest der Küche ist doch noch gut. Das war mir zu unsicher, da ich auf Schimmel nicht gut zu sprechen bin. Hab gesagt die ganze Küche soll entfernt werden. Nun hat sich herausgestellt, auch die untere Ecke ist befallen.
Auskunft laut VM: kein ersatz für EBK, soll ich selber zahlen.
Fertigstellung evtl. am 30.04. da kann ich „abends“ zum Streichen in die Küche.
Fakt: Ich hab am 01.05.2013 keine Küche (Lieferzeit), ich muss sie selber zahlen, und VM kommt mir nicht entgegen. Was kann ich tun?
Vielen Dank für eure Hilfe