nach dem uns unser Bauträger mehrmals glaubwürdig versichert hat, das wir Ende September in unsere neue Eigentumswohnung ziehen können, haben wir unsere alte Wohnung gekündigt (vorsichtshalber auf Ende Oktober, man weiss ja wie das mit solchen Aussagen ist). Nun tut sich aber auf der Baustelle so wenig (noch ist der Estrich nicht drin, die Fußbodenheizung soll diese Woche reingemacht werden), dass wir befürchten, dass die Wohnung nicht rechtzeitig fertig wird, wenn wir ausziehen müssen (1.11. folgen schon Nachmieter).
Nun meine Fragen:
Muss einem der Bauträger dann nur ein „Dach über dem Kopf“ bezahlen (Jugendherberge) oder kann es ein bestimmter Hotelstandard sein.
Kann man den Bauträger dann auch veranlassen, sich an den Kreditraten zu beteiligen (so als kleine Wiedergutmachung). Schließlich hätte das 8-Familienhaus laut Vertrag schon im Juli fertig sein sollen.
das hängt zunächst einmal von deinem Vertrag ab und den darin enthaltenen Regelungen. Die von dir geschilderten Probleme sind komplex und daher für dieses Forum gänzlich ungeeignet. Spar nicht an der falschen Stelle, geh zum Anwalt. Bei der von dir geschilderten Situation sind nämlich auch Formalien und Fristen einzuhalten.
Hallo.
Der Bauträger muss Ihnen alle entstehenden Schäden ersetzen, falls verbindlich ein Fertigstellungstermin vertraglich vereinbart wurde. Sie haben lediglich eine gewisse Schadensminderungspflicht (also kein 5-Sterne-Hotel, wenn es auch günstige aber angemessene Unterkunften gibt). Sie sollten sich am besten mit dem Bauträger in Verbindung setzen und die beste Lösung für sich aushandeln. Falls sich noch keine Fristen gesetzt haben, sollten Sie das ebenfalls nachholen und ihn auf die drohende Wohnungslosigkeit hinweisen.
die Beantwortung Ihrer Fragen hängt zu einem großen Teil auch von dem Vertrag ab, den Sie mit dem Bauträger geschlossen haben. Im Falle eines Falles werden Sie daher um eine anwaltliche Beratung nicht herum kommen.
Wenn in dem Vertrag ein verbindlicher Fertigstellungszeitpunkt festgelegt ist, dann hat die Wohnung zu diesem Zeitpunkt auch bezugsfertig zu sein. Ist sie das nicht und entstehen Ihnen dadurch Kosten, hat diese der Vertragspartner selbstverständlich zu ersetzen. Sollten Sie daher tatsächlich genötigt sein, sich zwischenzeitlich eine andere Bleibe zu suchen, müssen Sie Ihren Standard nicht zurückschrauben.
Mit den Kreditraten sehe ich allerdings schwarz. Es sei denn, sie zahlen aufgrund der späteren Fertigstellung auch mehr Raten oder Zinsen. Aber das denke ich nicht.
Es kommt darauf an, was im Vertrag mit dem Bauträger steht.er muss nur das machen, was vereinbart wurde. Wurde ein fester Bezugstermin vereinbart und erhält diesen nicht ein, nur dann muss er alle Kosten tragen. Dabei sollte die Kategorie der Unterkunft etwa so sein, wie es in ihrem Haus wäre. Also ein ganz normales Hotel mit drei Sternen wäre hier in Ordnung. Das Problem wird sein, von ihm das Geld zu bekommen, wenn diesbezüglich nichts im Vertrag steht.
Ich würde dir empfehlen in das rechtzeitig, also jetzt bereits, schriftlich mit Nachweis mitzuteilen damit er sich beeilt. ich will hoffen, dass sie vertraglich einen Selbstbehalt für eventuelle Nachforderungen aus dem Baugeschehen ihrerseits Vereinbart haben. Es wurde also heißen, dass etwa 10 % der Bausummen nicht bezahlen, bis die Garantiezeit von meist fünf Jahren abgelaufen ist. Und aus dieser Summe wurde ich dann mich bedienen, um die Schadenersatzforderung aus der verspäteten Bau Fertigstellung zu befriedigen.
Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO
Hallo Alexander,
zu deiner ersten Frage kann man nicht viel sagen, wenn man den Vertrag nicht kennt. Wenn er es schriftlich zugesichert hat, zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig zu sein, dann könntet ihr Einlagerungskosten (für die Möbel usw.) und auch Unterbringungskosten geltend machen. Natürlich müsstet ihr nicht in die Jugendherberge. Man geht von ortsüblichen Preisen, wie z.B. für eine Gästewohnung oder einem Pensionszimmer aus. Ein 5 Sterne Hotel wäre dann auch zu vermessen. Obwohl, bei einer Luxusimmobilie wäre auch das möglich. Am Besten wäre es, im Vorfeld mit dem Bauträger alles abzustimmen. Denn es könnte im Streitfall erst vor dem Richter endgültige Klärung erfolgen. Aber einen Anspruch hättet ihr, vorausgesetzt natürlich, dass es vertraglich einwandfrei geregelt ist.
Zu deiner 2. Frage kann ich auch nur auf den bestehenden Vertrag verweisen. Es sollte eigentlich auch das geklärt sein, inwieweit eine finanzielle Entschädigung gezahlt wird, wenn die Wohnung nicht rechtzeitig fertig ist. Aber auf jeden Fall könntest du ihm eventuelle Bereitstellungszinsen für den Kredit in Rechnung stellen, sofern diese anfallen. Alles andere müsstet ihr sicherlich einklagen.
Hoffe ich konnte etwas helfen. LG Chris
Hallo, lieber Alexander
zu meinem Bedauern kann ich Deine Fragen nicht beantworten, da mir hierzu die rechlichen Voraussetzungen fehlen. in deinem Fall ist der Berreiich des Baurechts anzuwenden und in diesem Bereich kenne ich mich nur sehr Bescheiden aus.
Ich würde Dir/Euch empfehlen, konsolidiert die Verbraucherzentrale in Euerer Stadt oder Landkreis. Dort wird man preiswrt und kompetent bereaten.
Mit freundlichen grüßen Willi
Wenn ein konkretes Übergabedatum im Vertrag steht, verhält sich der Bauträger bei verspäteter Übergabe meines Erachtens vertragsverletzend und muss den entstandenen Schaden bezahlen. Dazu gehört wohl eine angemessen Unterkunft sowie z.B. längere Bereitstellungszinsen. Die Kreditraten selber hätten ja auf jeden Fall bezahlt werden müssen und sind wohl kein Schaden.
Klingt aber auf jeden Fall nach eine Fragen für einen Anwalt, der ich nicht bin.
der neue Vermieter muss auf jeden Fall Ersatz leisten, für die Übergangswohnung. Ob das nun ein Hotel sein muss oder eine teurere Wohnung, der neue Vermieter muss hierfür auf jeden Fall Schadenersatz leisten. Er kann sich das Geld dann vom Bauträger oder dem sonstigen Schuldigen der Verzögerung zurückholen.