Wohnung ohne jegliche Abstellmöglichkeit

Hallo!
Gibt es eigentlich eine Regelung oder Gesetzt oder sonst etwas was den Stellraum einer Wohnung regelt?
Muß bei einer normal großen (ca 70qm)Whg eine Abstellkammer,Keller,Dachboden o.ä vorhanden sein.
Oder kann man nur die reine Wohnung vermieten ohne irgendeine Abstellmöglichkeit.
Stellt dies evtl. einen Mangel dar??

Danke :open_mouth:LIVER

Hallo!
Eine Wohnung wird im allgemeinen gemietet wie gesehen. Wenn im Vertrag kein extra Abstellraum oder Keller etc. angegeben ist, dann stellt dies auch keinen Mangel dar. Zwingt einen ja keiner die Wohnung zu nehmen.

LG
Andreas

Gibt es eigentlich eine Regelung oder Gesetzt oder sonst etwas
was den Stellraum einer Wohnung regelt?

Nicht das ich wüsste, ich hatte das selbe Problem und mir war bewusst, dass ich es so angemieter habe und nicht anders…

Mann könnte sich eine „Abstellmöglichkeit“ selber herstellen, indem man sich eine Ecke aussucht und diese durch z.B einen schweren Vorhang abgrenzt und dahinter dann seine Kartons/ Koffer/ Staubsauger usw. abstellt. Oder mit einem sichschutz oder Regal oder sonstigem abgrenzt. So habe ich mein Problem gelöst …

Gruss
Jasmin

Landesbauordnung
Hallo!

Die meisten Landesbauordnungen regeln so etwas. Als Beispiel ein Auszug aus der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz:

(4) Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische sowie einen Abstellraum haben. Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn sie für sich lüftbar sind. Der Abstellraum soll 6 m² groß sein; davon soll eine Abstellfläche von 1 m² innerhalb der Wohnung liegen.

http://www.baurecht.de/gesetze.htm

Grüße
Christian

Abgesehen davon ist das schon im Baurecht nur eine SOLL-Regelung; d.h. grundsätzlich sind auch Neubauwohnungen ohne Abstellraum baurechtlich genehmigungsfähig.
Im übrigen gilt für einzuhaltende Baurechtliche Vorschriften in Bezug auf Mietrecht bzw. den Mangelbegriff immer das zum Zeitpunkt der Erstellung/des Neubaues der Wohnung geltende, zwingend einzuhaltende Baurecht.

Stellt dies evtl. einen Mangel dar??

Nein
I.d.R. wirkt sich aber die Beschaffenheit mit/ohne Abstellraum auf die Vermietbarkeit und den zu erzielenden Mietpreis aus, d.h. eine Wohnung mit Keller/Abstellraum ist üblicherweise besser/zu höherem Preis zu vermieten als eine Wohnung ohne.
Befindet sich der Abstellraum innerhalb der abgeschlossenen Wohnung, dann zählt er sogar zu voll zur anrechenbaren Wohnfläche mit (z.B. bei Mietpreisberechnung nach m²-Wohnfläche).
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/__2.html