Meine Mutter ist aus ihrer Mietsache (Haus) ausgezogen. Das Haus wurde von einer Putzhilfe in der Woche des Umzuges feucht aufgewischt. Auch die Türen und die Heizkörper wurden abgewischt.
Aus Zeitproblemen wurden die Fenster ca. 14 Tage vorher gereinigt, allerdings hat es mittlerweile auch wieder stark geregnet. Da meine Mutter aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht in der Lage ist das Haus komplett zu putzen, war sie also auf die Putzhilfe angewiesen. Diese konnte aber die Fenster nur 14 Tage vorher putzen.
Einen Tag vor dem Auszug wurde nochmal durchgesaugt. Ich habe mir das Haus selber angesehen und es war in einem einwandfreien Zustand. Dafür gibt es auch noch mehr Zeugen.
Meine Mutter konnte bei der Übergabe des Hauses aus gesundheitlichen Gründen nicht dabei sein und der Schlüssel wurde bei den Eltern der Vermieter in der Nachbarschaft abgegeben. Die Vermieter haben nun einen Brief geschrieben, das Haus wäre nicht ordnungsgemäß gereinigt worden und sie würden uns eine Frist geben bis nächste Woche die Fenster und den Wintergarten etc. zu putzen, ansonsten würden sie eine Reinigungsfirma reinschicken. Meine Mutter wohnt jetzt 150 km entfernt von dem Objekt.
Im Mietvertrag steht unter Zusatz von den Vermietern eingetragen, das das Haus damals vor Übergabe von einer Reinigungsfirma fachgerecht fein- und grob gereinigt wurde. Das Haus war Neubau Erstbezug und als meine Mutter dort einzog lag überall in den Zimmern noch leere Fliesenschachteln etc. Sie kann also nicht nachvollziehen ob das Haus vorher mal von einer Reinigungsfirma gereinigt wurde. Sie hatte damals zumindest nicht den Eindruck. Hat aber zu diesem Zusatz nichts gesagt, da sie nicht gleich Ärger mit den Vermietern bzw. sich nicht darüber streitenwollte.
Dieser Zusatz von dem Vermieter liest sich für mich auch eher wie ein Hiinweis und nicht als Verpflichtung das meine Mutter nun auch hätte eine Reinigungsfirma beauftragen müssen. Zumindest steht da nicht, das sie auch verpflichtet dazu wäre.
Ansonsten steht in dem MV: Die Mietsache ist in einem „ordnungsgemäß gereinigten“ Zustand zurückzugeben. Tja was bedeutet das genau?
Was können wir denn jetzt tun ohne auf den hohen Kosten einer Reinigungsfirma sitzen zu bleiben? Hätte der Vermieter das Schreiben mit der Frist nicht auch per Einschreiben schicken müssen? Bin schon am überlegen ob wir überhaupt reagieren sollen, weil es einfach eine Frechheit von dem Vermieter ist.
Hi
zum einen lautet die Grundregel bei der Übergabe das diese immer „besenrein“ zu erfolgen hat, Das kann man wirklich so sprichwörtlich sagen. Alles was an einem Besen „hängen“ bleibt ist danach weg und alles was nicht bleib dort wo es ist. Wenn er eine Reinigungsfirma beauftragt dann ist es zu nächst mal seine Sache denn er ist der Auftraggeber. Dokumentiere und sorge für Zeuge die dies bestätigen können das du es sauber übergeben hast. Die meisten Handys habe inzwischen eine Kamera oder noch besser einen Video… Mehr kannst du nicht machen . Der fehler liegt jedoch auch schon in der Übernahmedokumentation als deine Ma einzog!!!
Gruß Peter
Hallo, mal keine Angst, selbst wenn der Vermieter ein Einschreiben geschickt hätte, wäre es noch kein Beweis über den Inhalt des Schreibens. Auch ein Einschreiben stellt noch lange kein Beweis dar.
Gereinigt heißt: Besenrein und grob gereinigt. So wie ich Sie verstanden habe, ist das bei Ihnen der Fall. Lassen Sie sich nicht zu etwas drängen, was nicht nötig ist. Das Sie eine Reinigungsfirma beauftragen müssen, ist grober Unfug. Schau mal bitte hier:
Schicken Sie dem Vermieter einen Brief, oder noch besser, übergen Sie den Brief persönlich und lassen sich den Erhalt, auf einer Kopie bestätigen.
Schreiben Sie, dass sie die Wohnung Vertragsgemäß nach § 546 BGB zurückgegeben haben.
Schreiben Sie außerdem folgendes: Bezüglich Rückgabe einer Mietwohnung, sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, grobe Verschmutzungen zu beseitigen. Die Räume müssen frei von Ungeziefer sein. Die sanitären Anlagen, Fenster, Türen, Heizkörper, Versorgungsleistungen, Herd, Spüle und Fußböden sind von Staub und grobem Schmutz zu befreien.
Ich denke dann müßte der Vermieter erkennen, dass Sie sich Informiert haben und Ihre Rechte kennen. Ich denke, er wird dann weitere Versuche unterlassen. Wenn nicht, lassen Sie sich nicht einschüchtern und gehen zum Anwalt.
lasse deine mutter schriftlich mit einwurfeinschreiben mitteilen, dass die wohnung zum zeitpunkt der schlüsselübergabe im vertragsgemäßen zustand war. den zustand hat sie mit zeugen dokumentiert und lehnt jegliche schadenersatzansprüche ab. sollte sie eine rechnung erhalten, so würde sie überlegen den vorgang auf strafbarkeit (nötigung und bereicherung) prüfen zu lassen