Wohnung privat vermieten - Wohnsitz anmelden

Guten Tag.

Eine Frage die vielleicht manch einen Mieter oder Vermieter interessiert:

Was wenn theoretisch ein Vermieter eine Wohnung besitzt, sie jedoch nur inoffiziell vermietet? Er spart sich dadurch einige Kosten denke ich ´mal. Dadurch muss er die Miete nicht ganz so hoch ansetzen, und jeder ist Glücklich.

Nachteile hat diese theoretische Vorgangsweise jedoch schon:
Man kann keinen Wohnsitz anmelden.

Ohne einen Hauptwohnsitz lässt es sich, abgesehen davon dass es nicht ganz legal ist, kaum leben. Keine Vergünstigung für öffentliche Verkehrsmittel, keine Post, etc.

Nun stellt sich die Frage, kann man theoretisch einen „entfernten Verwandten“ in seiner Wohnung wohnen lassen, und darf sich dieser „entfernte Verwandte“ dann die Wohnung als Hauptwohnsitz eintragen lassen? Vielleicht leiht der Verwandte dem Wohnungsbesitzer ab und zu etwas Geld. Meist am Monatsanfang, aber das war´s auch schon.

Was ist das für eine abstruse Annahme? Das ist schon ganz nahe an einer Steuerstraftat.

vnA

Hallo,
immer so kompliziert,…wo ist da die Kreativität?

Wer kann keinen Wohnsitz anmelden und wieso eigentlich nicht?

Wo steht denn geschrieben, dass der, der sich in der Berliner Allee 55 anmeldet, dort auch Mieter sein muss?

Und wieso ist ein fehlender Hauptwohnsitz nicht ganz legal?
Wieso kann man keine Post bekommen?
Wo ist gesetzlich vorgeschrieben, dass es nur so viele Briefkasten an einem Haus geben darf wie es Wohnungen gibt?

Man kann sich auch bei Fam. Meier bei der Behörde anmelden und da fragt die Behörde nicht, ob ich da jetzt Mieter oder Untermieter bin, das interessiert doch niemanden, Hauptsache der "Nicht"Mieter ist für Behörden postalisch erreichbar.

Der unterste Absatz muss ja nicht kommentiert werden,…ist aber „preisverdächtig“ für die „umständlichste Mietart“:wink:

lG