Wohnung "renovieren" nach nur 7 Monaten, Wände zwingend weiss?

Hallo,

angenommen man ist erst zum März diesen Jahres in eine Mietwohnung gezogen.

Da die Vormieterin nach Angaben des Vermieters nur ganz schlecht gestrichen hätte, hat er (schwarz, spät abends, von einem befreundeten Maler-Rentner) die ganze Wohnung weiss streichen lassen.

Wir hätten dann auf eigene Kosten das Wohnzimmer in hellem freundlichen Gelb gestrichen.

Angenommen, im Mietvertrag steht wörtlich, dass die Wohnung in „weiss, oder hellen, deckenden Farben“ gestrichen werden muss bei Auszug - dann ist helles Gelb doch in Ordnung?
Nach 7 Monaten das jetzt neu zu streichen, wäre in dem Fall übertrieben, oder?

Gut, in dem Fall würde man Bohrlöcher natürlich schließen, aber alles streichen ??

Danke und Gruß

Hallo,
gelb durfte wenn es nicht gerade was in neonfarben oder knallig ist ist, klar gehen.
In 7 Monaten dürfte kaum etwas abgewohnt sein und man muss im Grunde nur 
das renovieren, was man abgewohnt hat. Starre Fristen gibt es dazu ja bekanntlich auch keine mehr - jedenfalls außerhalb einer Individualvereinbarung.
Klauseln, die generell eine Renovierung bei Auszug vorsehen, sind in der Regel unwirksam.Grüße

Morgen,

tja was soll man da Sagen, einige Urteile gibt es, wo der Richter Gelb wohl nicht mochte und daher das Überstreichen rechtskräftig verlangte. andere Richter sahen dies bei hellen Pastelltönen anders.

Dazu ein aktuelles Urteil http://www.stern.de/panorama/bgh-urteil-mieter-muess…

hmmm spannend, gibt also mal wieder so und so…

naja wir gehen ja davon aus, dass die mieter weder kräftiges rot noch blau (wie in dem verlinkten urteil) verwendet haben, sondern ein sehr dezentes helles gelb.
wird spannend…

Hallo auch!
Ich mach dann mal erstmal hier weiter :wink:

Gestrichen/renoviert werden muss

  1. wenn die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen sind UND wenn der Zustand/Abnutzungsgrad/Verwohntheitsgrad dies erfordert
    ODER
  2. wenn die Farbgebung, für die sich der Mieter während der Mietzeit entschieden hatte, nicht so neutral ist, dass eine vertragsgemäße Farbgebung hergestellt werden muss (hat nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun)

Angenommen, im Mietvertrag steht wörtlich, dass die Wohnung in „weiss, oder hellen, deckenden Farben“ gestrichen werden muss bei Auszug - dann ist helles Gelb doch in Ordnung?

Möglicherweise ist die Formulierung schon so gewählt, dass keine wirksame Übertragung von Schönheitsreparaturen erfolgt ist (der Anwalt soll das prüfen! - Stichwort: Renovierung bei Auszug unabhängig vom tatsächlichen Zustand verlangt = unwirksam)
Hier z.B. ein etwas ausführlicheres Merkblatt

Zur Frage ob „helles gelb durchgehen könnte“ - z.B. hier - möglicherweise kennt auch Dein Anwalt die Farbvorlieben des zuständigen Gerichts

danke für die hilfreiche antwort :smile:

das gelb ist wie gesagt sehr dezent und alles andere als grell. bei schlechtem licht ist es nicht von weiss zu unterscheiden.
das heisst also, man müsste den mietvertrag mal rechtlich prüfen lassen - laut dem verlinkten merkblatt des mietervereins, müsste bei einer unwirksamen renovierungsklausel (wovon erstmal auszugehen ist, in dem mietvertrag stehen keinerlei zeitangaben sondern einfach nur dass so und so zurückzugeben ist) noch nicht einmal dübellöcher usw geschlossen werden.

bitte beachten: es geht hier nicht um böse absicht oder faulheit. der vermieter macht nur dermaßen zeitdruck, dass eine renovierung am auszugstag schlichtweg nicht möglich wäre. in 7 monaten (am wochenende nie in der wohnung, 4 wochen urlaub nicht in der wohnung) hat sich kaum etwas getan, es geht um eine handvoll bohrlöcher und drei hellgelbe wände…

danke