Wohnung renoviert, darf jetzt nicht einziehen

Hallo,

ich wollte in eine Haushälfte einer Bekannten einziehen.
Wir haben mündlich vereinbart das ich die Wohnung komplett renoviere (Trockenausbau, tapezieren) und ich die nächsten Monate die Miete einbehalte bis meine Kosten (mehrere tausend Euro) wieder ausgeglichen sind.
Ich wollte im laufe der nächsten Woche einziehen und habe auch meine alte Wohnung schon gekündigt. Nachdem ich fast meine kompletten Möbel schon da habe und ich die Besitzerin mehrmals nach dem Mietvertrag gefragt habe, fällt ihr ein das ich nicht einziehen kann weil der andere Mieter damit ein Problem hat. Habe ich irgendwelche Rechte?? Ich bin allein erziehend mit zwei Ki9ndern und Pleite, ich weiß nicht weiter.

  1. Wer in diese Wohnung einzieht entscheidet die Vermieterin und nicht ein anderer Mieter.

  2. Investitionen in solcher Höhe riskiert man nicht ohne schriftlichen Vertrag über die Kosten und die Zeit der Abwohnens.

  3. Da Sie nichts Schriftliches in der Hand haben, ist Ihre Position mehr als schlecht.

  4. Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Möbel schon in der Wohnung sind, kann man davon ausgehen, dass ein mündlicher Mietvertrag vorliegt. Und dieser Vertrag ist für beide Seiten bindend:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/muendlicher-…

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/form-des-m…

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Hallo,
auch an einen mündlichen Vertrag haben sich beide Seiten zu halten. Wenn Ihre Bekannte der Meinung ist, dass das für sie nicht gelten würde, bleiben Ihnen nur juristische Schritte. Weisen Sie sie freundlich, aber direkt darauf hin. Sie haben Zeugen für die Vereinbarung ? Es geht auch ohne; würde die Sache aber sehr vereinfachen.

MfG

Hallo,

ich wollte in eine Haushälfte einer Bekannten einziehen.
Wir haben mündlich vereinbart das ich die Wohnung komplett
renoviere (Trockenausbau, tapezieren) und ich die nächsten

Hallo,

gerne würde ich dir eine Antwort geben, benötoge aber noch ein paar Informationen.

Melde dich mal bitte der Nachricht.

Ciao

Gab es für die mündliche Absprache Zeugen?
Wenn ja, würde ich mit einem Anwalt drohen.
Wenn nein, kann ich nur raten einen Anwalt aufzusuchen.
Möglichst über den nächsten Mieterverein.

Dumm gelaufen. Aber ohne schriftlichen Mietvertrag nicht. Vielleicht können lässt sich die Kündigung der alten Wohnung wieder rückgängig machen.

Mfg
petra

Hallo reni123,

grundsätzlich kommt ein Vertrag auch mündlich zustande.
Hatten Sie bei der Vereinbarung einen Zeugen dabei? Falls ja und der bestätigt Ihre Aussage, ist ein Vertrag zustande gekommen.
Sicher haben Sie von der Vermieterin den Schlüssel zur Renovierung der Wohnung erhalten, damit hat sie Ihnen die Wohnung ja übergeben.
Bei einem Rechtsstreit weiß man ja nicht so genau wie ein Richter das sieht, aber in Ihrem Fall dürfte da kein allzugroßes Riesiko liegen. Es sei denn, es gibt Gründe, die im privaten Umfeld liegen, die die Vermieterin vorher nicht erkennen konnte, und die einen Einzug unmöglich machen. In jeden Fall sollten Sie Ersatz für Ihren Aufwand erhalten.

Gruß Fred

Wir haben mündlich vereinbart das ich die Wohnung komplett
renoviere (Trockenausbau, tapezieren) und ich die nächsten
Monate die Miete einbehalte bis meine Kosten (mehrere tausend
Euro) wieder ausgeglichen sind.
Ich wollte im laufe der nächsten Woche einziehen und habe auch
meine alte Wohnung schon gekündigt. Nachdem ich fast meine
kompletten Möbel schon da habe und ich die Besitzerin mehrmals
nach dem Mietvertrag gefragt habe, fällt ihr ein das ich nicht
einziehen kann weil der andere Mieter damit ein Problem hat.
Habe ich irgendwelche Rechte?? Ich bin allein erziehend mit
zwei Ki9ndern und Pleite, ich weiß nicht weiter.

Hallo,

selbst mündliche Mietverträge und Absprachen sind bindend. Am besten man hat Zeugen.

Sind die Möbel bereits in der neuen Wohnung? Dann hat doch der Einzug bereit stattgefunden.

Der Nachbar, bzw. der andere Mieter hat nichts zu entscheiden. Das hat der Eigentümer.

Also ruhig einziehen und dann muss der Eigentümer den mündlichen Mietvertrag ordnungsgemäß kündigen. Eine Kündigung für den Vermieter ist jedoch ohnen trifftigen Grund sehr schwer.

Gruß
Kinga