Guten Tag,
wir sind am 01.03.2007 in unsere wohnung eingezogen und haben jetzt zum 31.03.2010 gekündigt! im mietvertrag steht unter schönheitsreparaturen : wand und deckenanstriche, tapezierarbeiten in küche-bad,dusche alle 3jahre. in wohn und schlafräumen sowie in flur,diele,wc alle 5jahre und fenster etc alle 7jahre und unter sonstige vereinbarungen steht einfach nur das die mieträume in renoviertem zustand übergeben wurden!wir haben im letzten sommer gestrichen fast alles in weiss ausser im wohnzimmer eine wand in rot und im schlazimmer 2 rote streifen an der wand! müssen wir die roten streifen wieder weiss streichen?? müssen wir die wohnung überhaupt wieder renoviert übergeben?? über eine hilfreiche antwort würden wir uns sehr freuen und vielen dank im vorraus!!!
Leider bin ich kein Experte, was die rechtliche Situation zwecks Renovieren beim Auszug angeht. Ich an eurer Stelle würde im Internet recherchieren, was andere zu diesem Thema schon gesagt haben, mich an den Mieterschutzbund, einen Anwalt oder euren Vermieter wenden. Wenn euer Vermieter/Hausverwalter euch grünes Licht gibt, dass ihr nicht alles nochmal streichen müsst, wäre doch alles okay.
Sorry, dass ich euch nicht wirklich weiterhelfen kann.
Hallo Karoline!
Leider kann ich auf die gestellten Fragen keine Antworten geben da ich darüber keine Fachkenntnisse besitze. Ich habe bei wer-weiss-was meine Bereitschaft erklärt Fragen die die Elektrotechnik betreffen zu beantworten. Sorry, vielleicht bei der nächsten Frage!!!
Hallo Karoline!
So viel ich weiss, müßte das für eine Renovierung ausreichen, da es ja innerhalb eurem Renovierungszeitraum fällt. Allerdings sollten die Zimmer immer in einem reutralen Farbton übergeben werde - sprich komplett in Weiß. Sicher bin ich mir darüber auch nicht, aber schaut doch mal auf der Seite des Deutschen Miterbundes unter Mietrecht nach!
Hier der Link: http://www.mieterbund.de
GRuß Klaus
Hallo karoline,
über die rechtliche Grundlage bin ich mir nicht ganz sicher. Die bunten Wände wirst du wohl bestimmt weiß umstreichen müssen. Die von Euch getünchten weissen Wände, sofern Ihr keine Raucher seid, werden nach rund 1/2 Jahr einfach auszubessern sein. Löcher sauber verputzen, Ränder Übergänge verwaschen und mit Originalfarbe „austupfen“. Sofern Ihr einen Rechtsschutz habt, wird Euch die telefonische Beratung bestimmt Auskunft geben können.
MfG
Willi
Folgendes habe ich dazu gefunden:
Die Pflicht zu Schönheitsreparaturen wurde auf den Mieter übertragen. Zum Auszug sind die Schönheitsreparaturen durchzuführen, um die Wohnung wieder vermietbar zu machen. Das heißt nur die notwendigen Schönheitsreparaturen müssen ausgeführt werden.
Unabhängig von den Schönheitsreparaturen müssen Sie die Wohnung in den Zustand zurückversetzen, indem Sie sie bekommen haben (§ 546 BGB). Haben Sie die Wohnung farbig gestrichen, obwohl sie bei Übergabe weiss gestrichen war, so müssen Sie sie weisseln.
Demnach würde ich nur die farbigen Wände überstreichen. Wenn ansonsten alles ordentlich ist und renoviert aussieht, steht der Abnahme Ihrer Wohnung nach dem Auszug nichts im Wege.
Hallo, der Zustand bei Einzug ist wieder herzustellen,also renoviert, d.h. mindestens die roten Wände/Streifen müssen weiß überstrichen werden- es sollte auch nichts durchscheinen, sonst macht man evtl. alles nochmal. Bei den Tapezierarbeiten hat sich die Rechtsauffassung durchgesetzt, daß bei Rauhfaser weiß nichts gemacht werden muß (außer extreme Nikotinflecken oder dergl. weiß streichen)- Gruß Achim