Welches Datum muss der Mieter in seiner Kündigung schreiben wenn er heute das Kündigungschreiben mit der Post per Einschreiben/Rückschein verschickt?
Eine Ordentliche Künding mit der 3 Monatigen Frist.
Das heutige Datum?
Welches Datum muss der Mieter in seiner Kündigung schreiben
wenn er heute das Kündigungschreiben mit der Post per
Einschreiben/Rückschein verschickt?
Eine Ordentliche Künding mit der 3 Monatigen Frist.
Also nach BGB § 573c?
http://klafuenf.de/keundigung.shtml
Gekündigt würde dann auf den 30. September 2010.
Gruß
Stefan
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig
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Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines
Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig fristgerecht
Zulässig ist sie jederzeit.
*/dipplschissermodus*
Gruß
Stefan