Wohnung steht leer - Nebenkosten?

Hallo,

angenommen, eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus steht für ein paar Monate leer, weil ein Mieter ausgezogen ist und der neue Mieter erst Monate später gefunden wird.

Weiter angenommen, die Müllgebühren werden laut Abfallentsorgungssatzung der Stadt normal pro Person aberechnet. Die Mülltonne wäre aber für die Mietpersonenanzahl (ohne den nun ausgezogenen Mieter) so klein, dass man für einige Zeit eine günstigere Mülltonnengröße berechnen müsste, zB 80L anstatt 120L.

Meine Fragen:

1.) Müssen die Mülltonnen exakt nach den anwohnenden Personen ausgerichtet werden?

2.) Wer zahlt eine evtl. Ummeldegebühr?

3.) Welche Möglichkeiten hätten Mieter, wenn eine Umänderung unterbleiben würde und sie trotz geringerer Personenzahl höhere Gebühren als nötig bezahlen müssten?

Besten Dank
Andreas

Hallo,

wir vermieten selber. In der Zeit, in der ein Leerstand in einer unserer Wohnungen ist, übernehmen wir als Vermieter natürlich die Nebenkosten (Versicherungen, Müllgebühren, usw.) für den Zeitraum des Leerstandes. Andere Mieter müssen für die Kosten meiner Meinung nach nicht aufkommen.

Falls ich mich irre, bitte ich um Verbesserung durch einen Experten.

Gruß

Samira

Hallo Ralf,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich kann gut nachvollziehen, was Du geschrieben hast, habe dazu aber noch einige Anmerkungen/Probleme damit.

Es ist klar, dass die Kosten für die Ummeldung die niedrigeren Müllgebühren wieder aufwiegen würden. Aber was macht man, wenn zB nicht absehbar ist, wie lange es dauert, bis ein neuer Mieter in die Wohnung kommt (zb wegen schlechter Lage), so dass es durchaus etwas länger dauern kann, bis die ursprüngliche Personenanzahl wieder hergestellt ist? Also: ab welchem Zeitraum fängt man mit dem Ummelden an?

Und: Sind solche „einmaligen“ Ummeldegebühren in der von Dir zitierten BetrKV enthalten als „namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren“? Also dürfen solche Ummelde-Gebühren überhaupt abgerechnet werden?

Auch wenn ich wahrscheinlich nicht auf viel Gegenliebe stoße, aber ich sehe das so: Bei einem Auszug muss geschaut werden, ob es einen Nachmieter gibt. Falls nein (Verringerung der Personenzahl), muss geschaut werden, ob dies irgendwelche Folgen hat (Müllabfuhr, Wasser etc). Wenn der „Leerstand“ wieder aufgefüllt wird, müssten wieder die sich ergebenden Folgen beachtet werden. Dass das umständlich ist, ist ja keine Frage. Sondern inwiefern dieses Vorgehen irgendwo näher geregelt ist oder nur durch eine Art „So wird das schon immer gemacht“-Tradition eher locker gehandhabt wird, und Pi mal Daumen nach ein paar Monaten „Unterzahl“ die Ummeldung erfolgen müsste…

Wer die Gebühren bezahlt ist dann natürlich noch die nächste Frage (s.o.).

Beste Grüße
Andreas

PS: Mit dem Satz „Alle Kosten, die durch die Vermietung entstehen, zahlt letztlich die Gemeinschaft der Mieter“ kann ich nichts anfangen. Sicher müssen die Mieter so viel zahlen, dass die Geschichte für den Vermieter kein Verlustgeschäft ist, damit jedoch eine Umlagefähigkeit zu begründen halte ich mal für etwas vorschnell…

Hallo Samira,

danke für Deinen Artikel.

In der Zeit, in der ein Leerstand in
einer unserer Wohnungen ist, übernehmen wir als Vermieter
natürlich die Nebenkosten (Versicherungen, Müllgebühren, usw.)
für den Zeitraum des Leerstandes.

Das ist (leider) klar. Daher müssen ja die Vermieter immer so dahinter sein, leerstehende Wohnungen zu vermeiden.

Andere Mieter müssen für die
Kosten meiner Meinung nach nicht aufkommen.

Das sehe ich auch ein. Meine Frage war, inwieweit die sich aus der (Ver-)Änderung der Personenanzahl der Mietparteien resultierenden Kosten umlagefähig sind; oder daneben: ob solche Kosten überhaupt verursacht werden müssen (durch Bereitstellung einer kleineren Tonne)…

Bei einem Mieter oder sehr vielen Mietparteien in einem Haus kommt das selten bis nie vor, aber bei einem Mehrparteienhaus mit 2-4 Parteien und regemäßigem Leerstand ist das schon ein oft auftretender Fall.

Naja, besten Dank jedenfalls
Gruß
Andreas

Hi Andreas,

ab welchem Zeitraum fängt man mit dem Ummelden an?

es gibt wohl Dinge, die für immer ungeregelt bleiben.

dürfen solche
Ummelde-Gebühren überhaupt abgerechnet werden?

siehe oben, aber analog zu den Gebühren für die Heizung (Erfassung, Ablesung, Abrechnung, Mieterwechsel, …) würde ich die Frage bejahen.

Auch wenn ich wahrscheinlich nicht auf viel Gegenliebe stoße

Der Aufwand für die Vermietung muss sich in vernünftigen Grenzen halten, sonst greift der Vermieter zum Outsorcing - und so ein Service lässt sich jeden Handgriff bezahlen.

PS: Mit dem Satz „Alle Kosten, die durch die Vermietung
entstehen, zahlt letztlich die Gemeinschaft der Mieter“ kann
ich nichts anfangen.

Das heißt schlicht, dass der Vermieter die umlagefähigen Kosten umlegt und das, was nicht umgelegt werden kann, in die Miete einkalkuliert.

Sicher müssen die Mieter so viel zahlen, dass die Geschichte
für den Vermieter kein Verlustgeschäft ist

Falsch: Wenn der Vermieter nicht rechnen kann oder keine(n) Mieter findet, zahlt er drauf.

damit jedoch eine Umlagefähigkeit zu begründen halte ich
mal für etwas vorschnell…

Davon war auch nicht die Rede.

Gruß Ralf