Wohnung streichen ja oder nein

Angenommen man mietet eine Wohnung, muss diese neu streichen und kündigt die Wohnung nach einem Jahr. Man hat die Wände nicht in weiss gestrichen.Im Mietvertrag steht nichts drin, dass man die Wohnung gestrichen übergeben muss. Aber man hat dem Vermieter eine mündliche Zusage bei Einzug in die Wohnung gegeben, dass man die Wohnung bei Endigung des Mietverhltnisses in weiss hinterlässt. Kann sich der Vermieter auf die mündliche Zusage des Mieters berufen oder steht da Aussage gegen Aussage?

Moin, sag ich einfach mal so
was bitte bedeutet ‚nicht in weiss‘? Bei unüblichen oder zu intensiven Farben kann auch der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein.
Hoffe ich konnte helfen
vnA, sag ich jetzt auch einfach mal so

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Wäre also zu klären was intensive Farben sind. Wenn es zum Beispiel helles Grün und Orange ist, spricht man dann von intensiven Farben???

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