guten abend.
bei familie A steht auf einem gesonderten blatt papier
„anlage zum mietvertrag“:
wir versichern, das beim auszug die wohnung neu weiß gestrichen wird.
ist dies nun rechtskräftig oder nicht?
guten abend.
bei familie A steht auf einem gesonderten blatt papier
„anlage zum mietvertrag“:
wir versichern, das beim auszug die wohnung neu weiß gestrichen wird.
ist dies nun rechtskräftig oder nicht?
familie A hat übrigens nur 1,5 jahre in der wohnung gewohnt, und die wände wurden weder farblich gestrichen noch beschmutzt oder ähnliches, also die wände sind weiß. dennoch wird es von der vermieterin mit nachdruck und verweiß auf die unterschriebene anlage zum mietvertrag verlangt, und bei nichteinhaltung wird eine malerfirma beauftragt
Tja, in einem Formularvertrag wäre diese Klausel natürlich ungültig. Wer aber den Fehler macht, solch eine individuelle Vereinbarung zu unterschreiben, der muss die Wohnung weiß streichen.
Aber vielleicht kennt z.B. ein Anwalt, der den Mietvertrag und die Vereinbarung lesen kann, einen preiswerteren Ausweg.
danke für die antwort
aber zählt eine individualvereinbarung auch dann, wenn diese JEDER mieter im haus solch eine unterzeichnet hat? das wurde heute erst in erfahrung gebracht. und kann sein das von mir jetzt was verwechselt wird, aber ist es nicht so, das es keine individualvereinbarung mehr ist, wenn es diese mehr als zwei mal beim selben vermieter gibt?
Man könnte noch den Vermieter bitten, sich die Wohnung anzusehen, um dann abzusprechen, ob gestrichen werden muß oder nicht. Man kann ja nicht endlos streichen. Da kommt einem die Tapete irgendwann entgegen.
Gruß
Sabine
Moin, bei dieser Frage kann ich nicht beurteilen ob Mieter oder Vermieter.
Da ich nur Mietern einen Rat gebe - keine Antwort.
Gruß connection
Huhu,
wenn man es beweisen kann, dass diese Klausel fast alle Mieter haben, kann man davon ausgehen, dass es AGBs sein könnten. Dazu sollte man aber im ernstfall wirklich einen Juristischen Rat einhohlen, wenn eine andere Einigung nicht möglich ist.
Denn eine AGB liegt vor wenn:
§305 BGB . . . Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden , welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
cu
Servus, ich bin selbstverständlich der Mieter:smile:
Den vorschlag haben wir der vermieterin schon gemacht, sie kennt die Wohnung ja weil sie vir kurzem schon mal bei uns war weil heizungsmonteure da waren zwecks Kundendienst. Sue besteht aber AUF JEDEN FALL darauf das ALLES NEU gestrichen wird, weil dann ihrer Meinung nach ja dann der Nachmieter behaupten KÖNNTE, das er beim auszug auch nicht streicht weil er die Wohnung ja nicht FRISCH gestrichen übernommen hat. Das lustige an der ganzen sache is, das der nachmieter gelernter maler is, und der gsagt hat das wir definitiv NICHT streichen solln weil er sowieso dann die ganze bude streichen wird nach seinen Vorstellungen. Aber des is der vermieterin egal, sie verlangt, das bei der wohnungsübergabe die Bude schon frisch gestrichen wurde, und zwar von UNS. Wir haben selbstverständlich dem Nachmieter schon angeboten, das er ja wenn er möchte die Wohnung streichen kann während wir noch in der Wohnung sind, aber das will er nicht weil er keinen ärger mit der vermieterin haben will, und die vermieterin sagt, wenn der Nachmieter unsere Wohnung streichrn soll, will sie das wir ihn dafür bezahlen.
Servus, ich bin selbstverständlich der Mieter:smile:
Den vorschlag haben wir der vermieterin schon gemacht, sie kennt die Wohnung ja weil sie vir kurzem schon mal bei uns war weil heizungsmonteure da waren zwecks Kundendienst. Sue besteht aber AUF JEDEN FALL darauf das ALLES NEU gestrichen wird, weil dann ihrer Meinung nach ja dann der Nachmieter behaupten KÖNNTE, das er beim auszug auch nicht streicht weil er die Wohnung ja nicht FRISCH gestrichen übernommen hat. Das lustige an der ganzen sache is, das der nachmieter gelernter maler is, und der gsagt hat das wir definitiv NICHT streichen solln weil er sowieso dann die ganze bude streichen wird nach seinen Vorstellungen. Aber des is der vermieterin egal, sie verlangt, das bei der wohnungsübergabe die Bude schon frisch gestrichen wurde, und zwar von UNS. Wir haben selbstverständlich dem Nachmieter schon angeboten, das er ja wenn er möchte die Wohnung streichen kann während wir noch in der Wohnung sind, aber das will er nicht weil er keinen ärger mit der vermieterin haben will, und die vermieterin sagt, wenn der Nachmieter unsere Wohnung streichrn soll, will sie das wir ihn dafür bezahlen.
Hallo
Gesetz/Recht/Rechtsprechung gelten für Mieter und Vermieter gleichermaßen und richten sich nicht danach WER fragt, sondern WIE alle Sachumstände rechtlich zu würdigen sind.
Da der Fragesteller offensichtlich eine besonders mieterfreundliche Antwort eines bestimmten Users haben möchte, spare ich mir weitere Worte.