Wohnung streichen

Guten Morgen !

„Verjährt“ ein Übergabeprotokoll oder so ähnlich ?

Stellt euch folgende Situation vor:

Der Vermieter möchte, dass die Wohnung komplett gestrichen wird. Mieter und Vermieter haben sich geeinigt, dass sie sich einen Maler kommen lassen und der Mieter gewisse Prozente (die im Mietvertrag geregelt sind) zahlt, dieses hat der Vermieter auch im Übergabeprotokoll festgemacht. Der Mieter ist schon seit 31.08 nicht mehr in der Wohnung. Ebenso wurde mündlich vereinbart, dass der Mieter vom Vermieter ein schriftliches Angebot erhält, wie viel der Maler für das Streichen haben möchte. Dieses ist nicht erfolgt und es wurde einfach von irgendeinem Maler die Wände gestrichen. Gehen wir weiter davon aus, dass der alte Mieter sich öfters beim Vermieter gemeldet hat, damit der Mieter vom Streichen das Geld zahlen kann. Der Vermieter würde daraufhin meinen:

„Er schaut sich die Sache an und wenn die Summe, die der alte Mieter für das Streichen zahlen muss nicht so hoch ist, dann könne man darüber hinweg sehen. Ansonsten bekomme ich eine Rechnung zugesandt“

Diese Aussage wurde telefonisch getroffen und es ist noch nichts schriftlich eingegangen.

Nun die eigentliche Frage: Kann der Vermieter dem alten Mieter auch noch nach z.B. 1/2 oder 1 Jahr für das Streichen zur Kasse bitten ? Gibt es da eine „verjährungsfrist“ oder so ähnlich ?

Für Antworten bin ich dankbar.

Vanessa

Hallo Honigblume,

Nun die eigentliche Frage: Kann der Vermieter dem alten Mieter
auch noch nach z.B. 1/2 oder 1 Jahr für das Streichen zur
Kasse bitten ?

Ja!

Gibt es da eine „verjährungsfrist“ oder so
ähnlich ?

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende Kalenderjahr. Bei Dir hat die Frist also noch gar nicht begonnen.

Gruß

Wolfgang D.