Wohnung, teilfinanziert vom Vater

Hallo Experten!

Ich bin unter 30, habe ein hohes Start-Einkommen und zahle bisher Miete in Höhe von ca. 1250,- DM (warm, inkl. Tiefgarage).

Nun überlege ich eine Wohnung in Düsseldorf zu kaufen. Das Preislimit habe ich mir bei 350 TDM gesetzt. Mein Vater würde mir eventuell einen Zuschuß in Höhe von 50 bis 100 TDM geben, sozusagen als Eigenkapitalanteil (eigenes EK habe ich noch nicht)

Macht es Sinn, daß ich die Wohnung alleine finanziere und mir das Geld meines Vaters auf irgendeine Weise übertragen lasse, oder sollte ich die Wohnung zusammen mit meinem Vater kaufen und eine Regelung mit ihm treffen, wie ich sein Geld zurückzahle?

Was ist steuerlich zu beachten?

10000 Dank,

Mark

Hallo MArk,

da gibt es so einiges zu beachten, was man hier besser so und in aller Öffentlichkeit nicht ausdiskutiert. Richtiger Ansprechpartner ist ein Steuerberater oder Anwalt/Notar, der die Alternativen aufzeigt und die Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten dann sauber gegeneinander abwägt. Stehe selbst momentan in einer ähnlichen (allerdings noch weit komplexeren) Situation, und habe (ohwohl selbst Volljurist und inzwischen nebenbei auch ein wenig als Anwalt tätig + Ehefrau, die ebenfalls Volljuristin ist) mir noch zusätzlich einen Steuerberater genommen. Hier geht es um viel Geld, und da sind die paar Euro Beratungskosten gut angelegt (kann man sogar von der Steuer absetzen).

Einige Stichworte kann ich natürlich auch hier schon nennen: Wenn Du sagst, dass Dein Vater bereit wäre, Dir direkt Geld zu geben, dann kommst Du in die Schenkungsthematik. Hierbei muss man an den Schenkungsfreibetrag denken (in Klasse I ab 1.1.2002 EUR 205.000,–, waren bis letztes Jahr nur DM 90.000,–, ist also für Dein Vorhaben sehr gut), da sonst Schenkungssteuer anfällt. Ist bei Deinem Vater ein so großes Vermögen vorhanden, dass im Erbfall zu Erbschaftssteuer führen würde, sollte man die Schenkungsfreibeträge (alle 10 Jahre) natürlich nutzen, da dieses Geld dann schon vorab vom Erbe runter geht, ohne eine Steuerpflicht auszulösen.

Eine Rückzahlung wäre unter diesen Umständen natürlich kontraproduktiv, da man so die Möglichkeit der Steuerersparnis unter Umständen (wenn Dein Erbanteil dann auf über EUR 205.000,-- käme) verlieren würde. Andererseits gibt es im Falle eines nicht so großen Vermögens durchaus Modelle, bei denen Du ein Darlehen bei Deinem Vater aufnimmst und dieses steuerbedünstigt (für Dich) an ihn zurückzahlst, und er Dir die Zinsen später dann wieder zurückschenkt (Schamfrist einhalten, sonst meckert das FA). Auch so kann man dann Steuern sparen.

Kommt eben alles sehr stark auf den Einzelfall an, und daher noch mal der Rat, Fachleute ran lassen. Es lohnt sich!

Gruß vom Wiz

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